Gesetzeswidrige Maßnahme? In meinen Augen ganz klar ja

Begonnen von T89, 27. Januar 2022, 16:49:21

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T89

Hallo zusammen,

ich muss jetzt erst was essen, da ich schon den halben Tag über total angespannt deswegen. Ich werde das Schreiben nachher hochladen - versprochen. Um ehrlich zu sein kann ich die Zweifel ob wahr oder nicht, definitiv verstehen. Ich selbst würde es auch nicht sofort glauben.
Ich bin immer noch baff, dass solche Vorgehensweisen überhaupt durchgewunken werden. Der Einwand bezüglich des kommenden Bürgergeldes ist interessant, könnte leider hinkommen.

Wie gesagt, nachher werde ich das Schreiben hochladen hier und auch auf sämtliche Fragen eingehen. Danke schon mal für eure Meinungen. Kurz dazu (nachher ausführlicher): die Schreiben sind garantiert echt, da meine ''Kundennummer'' stimmt, der SB, Infos seitdem ich in Bezug bin von ALG II und vorherige Infos.

Kopfbahnhof

Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 19:19:00die Schreiben sind garantiert echt, da meine ''Kundennummer'' stimmt,
Beim Hochladen besser noch mal genau kucken, ob alles gut Anonymisiert wurde.

Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 19:19:00Ich selbst würde es auch nicht sofort glauben.
Zumindest gibt es solche Maßnahmen, da ich davon schon eher Kenntnis hatte.
Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 19:19:00bezüglich des kommenden Bürgergeldes
Damit hat es aber nichts zu tun.

Brawndo


T89

Hallo,

ich habe nun alle persönlichen Angaben (Daten von mir, Name des JC,..) geschwärzt. Sollte dennoch etwas sichtbar sein, bitte melden. Interessant ist auch, dass es erst den Anschein macht, dass man zum Träger müsste, aber dann wird einem klar, dass das bei sich zu Hause stattfinden soll.

Erstmal reagiere ich auf die offenen Beiträge:
@Heinz-Otto

Das müsste und sollte man in der Tat machen...
Dass man überhaupt auf solch eine verrückte Idee kommt. Wäre es nicht zu traurig, würde ich ja darüber lachen. Da haben sich irgendwelche Leute Gedanken gemacht und sind auf die Idee gekommen, dass man ja einfach irgendwelche ''Sozialarbeiter'' mal zu den Arbeitslosen schicken könnte. Natürlich mit Androhungen von Sanktionen, sollte man sich dagegen stellen wollen. Zudem während einer weltweiten Pandemie, wo jeder auf Abstand und Hygiene-Regeln pocht. Es gibt meiner Ansicht nur einen einzigen Grund, warum man irgendwelche Leute vom JC reinlassen sollte: wenn man Möbel oder Küchengeräte benötigt. Nur dann kann ich es etwas verstehen, aber wie ein Kleinkind sich den Fragen stellen, dazu noch in der eigenen Wohnung? Unfassbar.

@vanessa

Selbst auf die Klingel würde ich nicht reagieren, geschweige denn irgendwelche Sätze austauschen. Schikane vom Feinsten.
Laut dem Schreiben werde ich ja demnächst mit weiteren Infos rechnen müssen. Also bleibt bestimmt noch ''etwas'' Zeit. Ich möchte gegen diese Zuweisung und auch gegen deren Vorgehen (vor allem in Zeiten einer Pandemie (!) )auch vorgehen. Oder auch der Datenschutz. Wenn diese ''Sozialarbeiter'', angestellt bei einer privaten Firma, zu mir kommen, dann haben sie ja meine Daten. Ob das alles Konform ist mit den Datenschutzgesetzen? Ich als Laie behaupte mal nein.
Selbst wenn es derzeit keine Pandemie gäbe, selbst denn würde ich das verweigern. Bevormundung und Schikane vom Feinsten, ich weiß, ich wiederhole mich.

Und ja, leider stimmt das natürlich, dass ein JC grundsätzlich bei Extremfällen die Leistungen komplett einstellen könnte. Leider. Somit gibt es - wenn auch nur indirekt - weiterhin die Möglichkeit 100 % zu sanktionieren.


@jeschik

Und ich erst. Ich bin nach wie vor schockiert (kein Witz), dass solche Schreiben bzw. solche Vorgehensweisen überhaupt durchgewunken werden. Ich bin wirklich fassungslos und immer noch total am zittern vor Aufregung....


@Heinz-Otto

Eigentlich müsste das ja so sein. Denn wenn das kein massiver Eingriff in die Grundrechte ist, dann weiß ich auch nicht. Dazu, wie erwähnt, kommt noch die aktuelle Situation, in der man von solch dämlichen und spionartigen Vorgehensweisen absehen muss. Man dürfte nicht mal daran denken. Nein, natürlich sehe ich das nicht gelassen, nicht falsch verstehen. Denn, es gibt ja wie erwähnt dennoch über Hintertüren Wege und Mitteln, die Leistungen komplett einzustellen.

@vanessa

Also nicht dass ich wüsste. Ich bin meines Wissens weiterhin unter der Fuchtel des JC. Denn wäre ich weiterhin erwerbsunfähig, dann hätte mich der SB auch nicht eingeladen vor einigen Monaten. Dort wurde ja auch ein Profiling gemacht und über dies und das (nur bezogen auf Berufe) geredet bis hin zur nicht vorliegenden EGV, die es ja nicht gibt.

@Depri2022  Musste ich auch dran denken nach deiner Aussage. Leider wohl kein Fake. Ich kann mir auch vorstellen, dass das vielleicht auch ''neu'' eingeführt wurde bei ''meinem'' JC.  Zudem ganz sicherlich nicht während einer Pandemie, wo jeder auf Abstand und Hygiene pocht. Da lasse ich ganz bestimmt auch 5x die Woche wildfremde Leute in meine Wohnung. Verrückt.


@Heinz-Otto

Oh ja, das ist mir auch aufgefallen. Heißt, dass ich dann auf meiner Couch sitze, nebendran irgendwelche Fremden ''Sozialarbeiter'' und denen ''muss'' ich dann auf diese albernen und völlig sinnbefreiten Fragen antworten. Wenn nicht, droht eine Sanktion. Tolle Vorgehensweise. Wie gesagt, wäre es nicht zu traurig, dass manche auf solche Ideen kommen...

@a_good_heart
Ich verstehe deine Zweifel, oben ist der Beweis, dass es leider kein Fake ist...


@Heinz-Otto

So ist es. Ich kenne ja einiges, aber dass man nun Hausbesuche als ''Maßnahme'' verpackt, setzt dem noch die Krone auf...



@vanessa

Ehrlich? Okay, das überrascht mich. Also gibt es das wohl schon länger, wenn auch vielleicht in abgeänderter Form. Ich bin da wohl bei einem JC, welches keinen Guten Ruf hat. Gut, welches JC hat das aber ihr wisst bestimmt wie ich das meine.

Danke, ich gucke extra noch mal, bin da sehr paranoid.


@Brawndo

Exakt. Die sollen ja eh schlimmer sein als JC, die der Agentur für Arbeit unterstellt sind.


// BILD 3 folgt gleich, da die Datei zu groß ist und ich eine neue Antwort erstellen muss.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

T89

Bild 3
Sorry für den weiteren Beitrag.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Reiner1970

Du ganz alleine entscheidest wenn Du in Deine Wohnung lässt und wen nicht. Das ergibt sich schon aus Art. 13 GG und § 123 StGB

So ein Maßnahmenfutzi wäre der letzte den ich in meine Wohnung lassen würde

a_good_heart

#21
Echt dreist... :schock:
Da muss selbstverständlich umgehend widersprochen werden.
Hab mal fix einen Entwurf kreiert, der aber noch geprüft und angepasst werden müsste. Da fällt bestimmt auch anderen Usern noch was ein... :zwinker: 


ZitatZuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II i.V.m. § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III vom 26.01.2022
zugegangen am 27.01.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen vorgenannten Verwaltungsakt ergehen folgende Rechtsmittel:

-   form- und fristgerechter Widerspruch
-   Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 86a bzw. § 86b SGG
-   Antrag Feststellung der folgenlosen Ablehnung der Maßnahme


Widerspruchs-Begründung:

Sie begründen den Erlass des Verwaltungsaktes in der Hauptsache damit, dass ich angeblich mehrfach zu Besprechungsterminen geladen, aber nicht erschienen wäre. Diese Behauptung ist nachweislich falsch, da ich keinerlei diesbezügliche Ladungen erhalten habe. Nach § 37 Abs. 2 S. 3 SGB X muss das Jobcenter jedoch den Zugang der Ladungen nachweisen, was Sie bis heute nicht getan haben. 

Darüber hinaus muss eine Zuweisung zu einer Maßnahme hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:

- eine vorhergehende Potentialanalyse nach §15 SGB II (nF) Abs. 1
- die Art der Maßnahme,
- die Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitlichen Umfang,
- die zeitliche Verteilung,
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.

Für den Abschluss einer EinV nach § 15 Abs. 2 S. 1 SGB II bzw. den ersatzweisen Erlass eines EinV-VA nach § 15 Abs. 3 S. 3 SGB II müssen die in Absatz 1 vorgeschriebenen Feststellungen jedoch zwingend erfolgt sein. Das Gesetz spricht von ,,soll", also darf davon nur in atypischen Fällen abgewichen werden. Das Vorliegen einer Atypik wiederum muss entsprechend der Grundsätze des § 39 Abs. 1 SGB I sowie der §§ 33 und 35 SGB X dargelegt und begründet werden.

Ein vorheriges Profiling und eine Potentialanalyse wurden mit mir nicht durchgeführt. Die faktisch nicht vorhandenen Angaben zum zeitlichen Umfang und zeitlicher Verteilung genügen absolut nicht den Anforderungen des Gesetzgebers. Auch wurde mit mir gemeinsam kein Eingliederungskonzept erarbeitet und anhand der gemachten Angaben lässt sich keinerlei ernsthafte Eingliederungsstrategie erkennen. Die Maßnahmezuweisung ist insoweit als unvollständig anzusehen.

Nach offizieller Darstellung darf eine EinV oder ein EinV-VA, der eine EinV ersetzt, nur konkrete Vorstellungen für eine individuelle Integration auf den ersten Arbeitsmarkt enthalten. Sie wollen die dazu notwendigen Feststellungen allerdings rechtswidrig an einen Dritten (Maßnahmeträger) übertragen. Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der Maßnahmeträger, kann jedoch nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten (§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz). Eine solche Zustimmung von meiner Seite liegt nicht vor, diese zu erteilen unterliegt nicht der Mitwirkungspflicht.

Zudem unterliegt es auch keinesfalls der Mitwirkungspflicht, fremden Personen Zutritt in meine Wohnung gewähren zu müssen.

Zusammenfassend ist feststellbar, dass die hiermit angefochtene Maßnahmezuweisung vom 26.01.2022 an erheblichen Mängeln leidet und somit berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit vorliegen. Demzufolge können aus dieser Maßnahmezuweisung weder Pflichten gefordert, noch Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB II mit Rechtsfolgen gem. § 31a Abs. 1 SGB II abgeleitet werden.

Ich erwarte unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den fristgerechten Eingang des Widerspruches.

Mit freundlichen Grüßen

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Heinz-Otto

Erforderliche Daten dürfen an die Maßnahmeträger weiter gegeben werden.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Arbeit-Besch%C3%A4ftigung/Arbeitsverwaltung/FAQ_Arbeitsverwaltung.html
ZitatDatenschutzrechtlich sind Maßnahmeträger sogenannte Dritte. Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter darf Sozialdaten an Dritte übermitteln, die mit der Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB II bzw. dem SGB III beauftragt sind. Daraus ergibt sich, dass Daten nur mit dem Inhalt und Umfang übermittelt werden dürfen, wie sie zur Aufgabenerfüllung benötigt werden. Der Maßnahmenträger garantiert dabei, dass er seine Aufgabe sachgerecht unter Wahrung des Datenschutzes für die Betroffenen zu erfüllen. Dies muss darüber die Agentur für Arbeit/das Jobcenter sicherstellen.

Sheherazade

Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 21:42:12
ich habe nun alle persönlichen Angaben (Daten von mir, Name des JC,..) geschwärzt.

Leider auch die Bezeichnung der Maßnahme auf der ersten Seite. Mich würde schon interessieren, wie sich diese Maßnahme nennt, kann man sich mehr Infos über die Rechtmäßigkeit beschaffen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

a_good_heart

Zitat von: Heinz-Otto am 28. Januar 2022, 08:50:29Erforderliche Daten dürfen an die Maßnahmeträger weiter gegeben werden.

Und???
Ein Dritter (Maßnahmeträger) darf ohne mein Einverständnis keine Daten erheben... :cool:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

T89

Hallo zusammen,

erstmal ein großes Lob an @a_good_heart für deine Mühe und selbstverständlich auch an alle anderen Leute hier.

@Reiner1970
Also eins ist schon mal sicher: reinlassen würde ich definitiv keinen. Ich kann solche ''Besuche'' nur nachvollziehen, wenn man beim JC Haushaltsgeräte (Bett, Sofa, Küchenzubehör,..etc.) beantragen würde. Das ist meines Wissens nach - zumindest bisher - auch die einzig und alleine Berechtigung, ''Außenpersonal'' loszuschicken um sich ein Bild davon zu machen. Alles andere ist ganz klar gesetzeswidrig. Irgendwelche Fantasiemaßnahmen, man mag es nach wie vor nicht glauben, in den privaten Räumen, welche ja ganz besonders wichtig und nicht antastbar sind, zählen da sicherlich nicht dazu.

@a_good_heart

Danke noch mal für deine Mühe. Ergänzend würde ich noch folgendes erwähnen:



''Ich werde dem mir zuständigen Sozialgericht auch mitteilen, dass solche Vorgehensweisen  - dazu auch noch während einer Pandemie - derzeit ausgeführt werden vom JC und ich im Falle einer Ablehnung des Widerspruchbescheids umgehend Klage einreichen werde.''


Weglassen oder kann ich das erwähnen?


@Sheherazade

Dieser ''Träger'' scheint hier in der Gegend wohl bekannter zu sein. Auf deren Webseite prahlen sie natürlich mit ach so tollen sozialen Kompetenzen und wollen ja nur helfen.

a_good_heart

Zitat von: T89 am 28. Januar 2022, 11:21:00Ergänzend würde ich noch folgendes erwähnen:

''Ich werde dem mir zuständigen Sozialgericht auch mitteilen, dass solche Vorgehensweisen  - dazu auch noch während einer Pandemie - derzeit ausgeführt werden vom JC und ich im Falle einer Ablehnung des Widerspruchbescheids umgehend Klage einreichen werde.''

Weglassen oder kann ich das erwähnen?

Ich persönlich würde das mit der Pandemie weg lassen.
Allerdings könnte man noch erwähnen, dass man gleichzeitig beim SG die Aufschiebende Wirkung (vorläufiger Rechtsschutz) beantragt hat. :zwinker:

ZitatVorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich unverzüglich beim hiesigen Sozialgericht Klage erhebe, sollte meinem Widerspruch nicht vollumfänglich abgeholfen werden.
Mit gleicher Post habe ich bereits beim hiesigen Sozialgericht vorläufigen Rechtsschutz beantragt.
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Sheherazade

Zitat von: T89 am 28. Januar 2022, 11:21:00
@Sheherazade

Dieser ''Träger'' scheint hier in der Gegend wohl bekannter zu sein. Auf deren Webseite prahlen sie natürlich mit ach so tollen sozialen Kompetenzen und wollen ja nur helfen.

Ich vermute mal, dass es sich um eine Maßnahme wie hier beschrieben handelt. Also was ganz offizielles und grundsätzlich auch rechtmäßig.

ZitatZu Menschen, die sich zurückgezogen haben und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter/Fallmanagement aus den unterschiedlichsten Gründen verweigern, soll durch diese Maßnahme wieder ein persönlicher Kontakt aufgebaut und diese ins Fallmanagement zurück geführt werden.

Im Rahmen der ,,Aufsuchenden Hilfe" suchen Mitarbeiter diese Kunden in ihrem Lebensraum auf. Dabei soll durch die aufsuchenden Personen entsprechende Hilfe angeboten werden, um hier eine Brücke zurück in die Eingliederung zu bauen und diese Kunden wieder Schritt für Schritt zum Leistungsträger zurück zu führen. Wesentliche Merkmale sind hierbei die Einladung zu Gesprächen ins Jobcenter oder die Weiterleitung in eine passende Maßnahme.

Die Maßnahme wird in allen 4 Jobcentern mit verschiedenen Trägern angeboten.

Das einzig schlagkräftige Argument gegen diese Maßnahme kann eigentlich nur sein, dass dir nachweislich keine Einladungen zugegangen sind und du dich zu keinem Zeitpunkt einer Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verweigert hast, indem du Termine nicht wahrgenommen hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

T89

@a_good_heart

Danke dir, dann werde ich das mit der Pandemie weglassen.


@Sheherazade

So in der Art, ja....  :sad:



Ach ja, ich habe nebenbei, auch wenn es wahrscheinlich nichts bringen wird, aber schaden kann es bestimmt nicht, die Linke und auch die Grünen per E-Mail angeschrieben dazu. Wahrscheinlich ein reiner Verzweiflungsakt meinerseits, aber das sind halt die einzigen Parteien, die überhaupt solche Nachrichten lesen...

Heinz-Otto

Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:01:43
Also was ganz offizielles und grundsätzlich auch rechtmäßig.

Woraus leitest du die Rechtmäßigkeit ab? Auf freiwilliger Basis, ok.
Es gibt/gab auch 1-€ Jobs die angeboten werden, aber trotzdem nicht rechtmäßig sind.
Nur weil ein Träger eine best. Maßnahme "kreiert" und die JC sie anerkennen, reicht mir jedenfalls nicht, sie per sé als rechtmäßig anzusehen.

Man muss einen Hausbesuch ablehnen dürfen.