Gesetzeswidrige Maßnahme? In meinen Augen ganz klar ja

Begonnen von T89, 27. Januar 2022, 16:49:21

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Sheherazade

Zitat von: Heinz-Otto am 28. Januar 2022, 12:15:53
Man muss einen Hausbesuch ablehnen dürfen.

Eine aufsuchende Maßnahme ist kein Hausbesuch. Und hier im Forum kennt niemand das Krankheitsbild des TE bzw. wo die Probleme liegen, ihn auf dem 1. Arbeitsmarkt unterzubringen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

T89

Kurz dazu: ich bin körperlich und  geistig völlig gesund. Der Grund, warum mein ''Fall'' durch die DRV untersucht wurde, war eine längere Krankschreibung, wodurch meine Erwerbsunfähigkeit einfach mal nach Aktenlage entschieden wurde vom JC. Erst durch eine Ärztin der DRV, wurde ich wieder als erwerbsfähig eingestuft. Dann folgte ca. einen Monat später ein Gesprächstermin beim SB, es wurde eine ''EGV'' ausgehändigt mit meiner Info, dass ich diese zwecks Überprüfung gerne mitnehmen möchte. Denn, wir alle wissen ja, dass man erst dann (sofern ich mich jetzt nicht komplett irre), einen Widersprich gegen einen möglichen VA einreichen könnte.

Gut, ich habe es beim Thema ''Bewerbungsnachweisen'' schleifen lassen und dafür auch eine Sanktion in Höhe von 30 % bekommen. Dennoch würde ich ohne wenn und aber Termine vor Ort beim SB wahrnehmen.


Spätestens Montag geht der Widerspruch auch raus. Wie erwähnt: ein Bekannter hier im Forum, welcher nicht weit entfernt wohnt von mir, hat diese Zuweisung ebenfalls bekommen. Somit scheint das in der Tat - zumindest bei ''unserem'' JC wohl eine neue Vorgehensweise zu sein.

Heinz-Otto

Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:25:27
Eine aufsuchende Maßnahme ist kein Hausbesuch.

Ok, dann habe ich und andere das wohl falsch verstanden. Wo findet dieses "Sie werden aufgesucht" dann statt?

ZitatUnd hier im Forum kennt niemand das Krankheitsbild des TE bzw. wo die Probleme liegen, ihn auf dem 1. Arbeitsmarkt unterzubringen.
Das ist ja ein ganz anderes Thema. Da ist die Frage, welche Maßnahme geeignet ist. Erschwerend kommt hier anscheinend hinzu, dass das alles auf reinen Behauptungen beruht. Verweigerung von Kooperation zur Eingliederung, nicht wahrnehmen von Terminen.
Wie gnädig (und unglaubwürdig zugleich), dass für diese angeblichen? Meldeversäumnisse keine Sanktion verhängt wurde.

Meph1977

Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:25:27
Zitat von: Heinz-Otto am 28. Januar 2022, 12:15:53
Man muss einen Hausbesuch ablehnen dürfen.

Eine aufsuchende Maßnahme ist kein Hausbesuch. Und hier im Forum kennt niemand das Krankheitsbild des TE bzw. wo die Probleme liegen, ihn auf dem 1. Arbeitsmarkt unterzubringen.

ist so ziemlich irrelevant ob man das aufsuchende Maßnahme oder Hausbesuch nennt. Der LE muss niemand in seine Wohnung lassen damit ist die Diskussion auch schon zuende. Jede Sanktion die darauf begründet werden soll ist per se rechtswidrig
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Sheherazade

Keine Ahnung, warum ihr mich von irgendwas überzeugen wollt, ich bin ganz auf der Seite des TE.

Es geht doch letztendich darum, einen sachlich begründeten Einwand gegen die Maßnahme vorzubringen anstatt nur Haufdraufargumente zu liefern, die von jedem Sachbearbeiter auch ohne Unterstützung der Rechtsabteilung abgeschmettert werden können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

a_good_heart

Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:01:43Ich vermute mal, dass es sich um eine Maßnahme wie hier beschrieben handelt. Also was ganz offizielles und grundsätzlich auch rechtmäßig.

Zitat... Im Rahmen der ,,Aufsuchenden Hilfe" suchen Mitarbeiter diese Kunden in ihrem Lebensraum auf.

Äääh...

Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:25:27Eine aufsuchende Maßnahme ist kein Hausbesuch.

Ach ne, was denn dann... :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Heinz-Otto

Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 13:11:43
Keine Ahnung, warum ihr mich von irgendwas überzeugen wollt, ich bin ganz auf der Seite des TE.

Es geht doch letztendich darum, einen sachlich begründeten Einwand gegen die Maßnahme vorzubringen anstatt nur Haufdraufargumente zu liefern, die von jedem Sachbearbeiter auch ohne Unterstützung der Rechtsabteilung abgeschmettert werden können.

Dann kam deine Anmerkung die Maßnahme sei rechtsmäßig anders an.
Hau drauf Argumente sehe ich auch nicht, ebenso wenig, das die SB oder Rechtsabteilung das abschmettern könnte.
Das ginge nur, wenn die Maßnahme - wie du meinst - rechtmäßig ist. Und das darf stark bezweifelt werden.

Wir werden ja sehen wie es ausgeht.
Vielleicht nimmt sich der TE einen Anwalt/Beratungshilfe, der das dann rechtlich beurteilen kann.

Sheherazade

Zitat von: a_good_heart am 28. Januar 2022, 13:14:11
Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 12:25:27Eine aufsuchende Maßnahme ist kein Hausbesuch.

Ach ne, was denn dann... :scratch:

Dann google mal nach aufsuchender Sozialarbeit. Dieses Aufsuchen kann in jedem Lebensbereich vorgenommen werden, auch am Arbeitsplatz (wie bei diesen 16i-Beschäftigungen).

Zitat von: Heinz-Otto am 28. Januar 2022, 13:21:39Hau drauf Argumente sehe ich auch nicht
Na denn ist ja alles klar. Obwohl ich bezweifle, dass dieses durchdachte Argument
Zitat von: Meph1977 am 28. Januar 2022, 12:58:50Der LE muss niemand in seine Wohnung lassen damit ist die Diskussion auch schon zuende.
dem TE irgendwie weiterhilft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2022, 13:41:01Dieses Aufsuchen kann in jedem Lebensbereich vorgenommen werden
Aber nicht in der Wohnung, da müsste es schon harte Gründe dafür geben.
Die kann ich hier aber keinesfalls Erkennen und so ein 0815 Träger, hat kaum das Recht dazu.

Hier finden momentan gar keine Maßnahmen statt, ob die das Umgehen wollen indem man es einfach in die Wohnungen verlegt?

Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 21:42:12Schikane vom Feinsten.
Also das Schreiben auf jeden Fall, wenn man liest wie Sie sind Verpflichtet Ihnen wird Auferlegt, auch die geforderte WUB ist eine Frechheit.
Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 21:42:12Denn wäre ich weiterhin erwerbsunfähig
In dem Fall gäbe es auch von der RV keine Leistungen zur Wiedereingliederung.
Erkundige dich mal dort, ob die nicht doch bei dir dafür zuständig sind.
Bei mir stand das mit im Bescheid von der RV seitdem erneuere ich den Antrag dort jedes Jahr. (geht ganz einfach per Mail)
Allein schon deswegen, damit das JC nichts mehr zu melden hat, so wie jetzt bei dir z.B.

Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 21:42:12Also gibt es das wohl schon länger,
Zumindest vor Corona gab es das schon vereinzelt bzw. wurde es versucht, mit sogenanntem Coach, Leute zu Hause aufzusuchen.

Hier sollte man schon in Widerspruch, gegen diese Maßnahme gehen.
Gibt es noch Seiten dazu wo Beginn und Ende drin stehen und was der Zweck bzw. das genaue Ziel sein soll?
Scheint sich insgesamt um 6 Wochen zu handeln?

Bis dahin ist evtl. nicht mal der Widerspruch bearbeitet worden.
Notfalls halt erst mal mit machen, ausser dem Teil, welcher bei dir statt finden soll natürlich.

Aber nur wenn das JC bei dir wirklich für die Wiedereingliederung zuständig ist.

Für mich sieht das fast aus wie Schikane vom SB weil keine EGV unterschrieben?
Erfundene JC Termine die es evtl nie gegeben hat?
Kaum ein JC lässt so was ohne Sanktion durchgehen, schon gar nicht, wenn man mehrere Termine ignoriert haben sollte.

Heinz-Otto

Sheherazade hat insofern recht, dass der Grundgedanke der ist, auf die Leute zuzugehen.
Aber es basiert eigentlich immer auf Freiwilligkeit und ist primär für den öffentlichen Raum gedacht,
Klassiker Streetworker.

Den Rat die Suchmaschine zu bedienen habe ich mal befolgt und folgendes gefunden.
https://www.mission-leben.de/menschen-in-sozialen-notlagen/aufsuchende-sozialarbeit/
ZitatDie Aufsuchende Sozialarbeit konzentriert sich auf Menschen, die besondere soziale Schwierigkeiten haben, ohne jede Unterkunft sind und/oder in ungesicherten Wohnverhältnissen leben und aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Angebote der Fachberatungsstelle und des Tagesaufenthaltes in Anspruch zu nehmen.

https://www.socialnet.de/lexikon/Aufsuchende-Sozialarbeit
ZitatAufsuchende oder Nachgehende Sozialarbeit bedeutet, die Zielgruppen wie z.B. Familiensysteme, Klient*innen in betreuten Wohnformen, Subkulturen, Cliquen, Peergroups, etc. dort aufzusuchen, wo sie sich aufhalten bzw. wo sie zu Hause sind. Geht es um Stadtteile, Gemeinwesen und Sozialräume, so werden diese begangen, analysiert und kontextualisiert.
Statt der üblichen ,,Kommstruktur" von Angeboten – Klient*innen sollen zum Angebot, z.B. zur Beratungsstelle, Anlaufstelle, Jugendamt etc., kommen – geht es bei der aufsuchenden Sozialarbeit um eine ,,Gehstruktur": Die Sozialarbeiter*innen gehen mit ihrem Angebot dorthin, wo sich die jeweilige Zielgruppe oder Klient*in aufhält und bewegen sich in deren sozialen Räumen. Zusätzlich stehen in der Regel ,,Kommstrukturen" zur Verfügung: Anlauf- oder Kontaktstellen und Ambulanzen, Begegnungs- und Beratungsräume können bei Bedarf und funktionierender Arbeitsbeziehung genutzt werden, um die aufsuchende Arbeit zu ergänzen bzw. zu vertiefen.

Aufsuchende Sozialarbeit ist Gast in den aufgesuchten Lebenswelten, auch wenn sich diese hauptsächlich in öffentlichen Räumen abspielen. Außer den professionell begründeten Grundregeln zwischenmenschlicher Begegnung hat sich Aufsuchende Sozialarbeit an die kulturellen Regeln der jeweiligen Lebenswelten zu halten.

Ich sehe das als Angebot, das freiwillig angenommen werden kann.



Fettnäpfchen

Nur meine Meinung
Da es unverschämterweise gleich als Verpflichtend dargestellt ist würde ich wie schon vorgeschlagen
sofort das SG einschalten auch zusätzlich mit der aufschiebenden Wirkung
und
zusätzlich den Datenschutzbeauftragten einschalten und um Mithilfe und Auskunft über die Datenschutz Rechtmäßigkeit bitten. Aber nicht den Beauftragten vom eigenen JC falls die so einen haben sondern gleich "weiter oben".

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

T89

Hallo zusammen,

wie immer: danke, für die ganzen Beiträge zu diesem Thema.

Auch für mich zählen solche ''Aufsuchenden'' (alleine schon die Bezeichnung, aber da gibt es ja unzählige beim Jobcenter, ich sage nur ''Wegeunfähigkeitsbescheinigung'') zu Hausbesuchen. Da werden wohl mindestens zwei ''Sozialarbeiter'' in die eigenen vier Wände kommen wollen, die völlig privat sind für solche sinnfreien und schikanierenden Maßnahmen und stellen dann die Fragen, die man in dem von mir verlinkten Bild erkennen kann. Was genau daran übrigens 6 Wochen, dazu noch 5x die Woche andauern soll, bleibt wohl ein Rätsel. Natürlich mit einer Androhung von Sanktionen, sollte man ''die Pflichten'' verletzen. Ebenfalls nach wie vor äußerst verwirrend und widersprüchlich: erst in von möglichen Fahrtkosten und ähnlichem die Rede, dann heißt es wieder, dass man zu Hause ''aufgesucht wird''. Die Person, die auf solche Ideen überhaupt gekommen ist, würde ich zu gerne mal fragen, was so für weitere Gedanken im Kopf rumschweben.


@vanessa

Das ist auch mein Verdacht, dass nun direkt bei den Erwerbslosen zu Hause ''geschult'' werden soll, da man vor Ort es nicht möchte bzw. nicht darf. Geht ja schließlich um irgendwelche Provisionen für die ''Sozialarbeiter'' und deren Chef.
Dass es nach wie vor für die Forderung einer WUB keine gesetzliche Grundlage gibt, ist ja leider auch nichts Neues.

Also ich bin mir sicher, dass ich nicht unter der Hand der DRV stehe. Ich bekam zwar nicht mitgeteilt, dass ich nun wieder für erwerbsfähig erklärt wurde, aber wäre es denn wirklich so, hätte ich ja sicherlich weiterhin Ruhe vor dem JC - bis zumindest alles weitere geklärt wird.

Dass es solche ''Besuche'' auch schon vor Corona gab, überrascht mich sehr. Erschreckend!

Der Widerspruch geht auch spätestens Montag raus und einen Antrag bezüglich der aufschiebenden Wirkung beim SG, werde auch verfassen und einreichen. Müsste mich da erst mal informieren.
Als Schikane würde ich das auch bezeichnen. Diesen SB habe ich ja erst einmal persönlich kennengelernt bei dem letzten (und wie erwähnt einzigen) Termin. Am Anfang könnte man meinen, dass er ja so herzlich und einfühlsam ist. Dies habe ich aber durchschaut, da es sicherlich Taktik ist, das Vertrauen der ''Kunden'' zu gewinnen.


@ Fettnäpfchen

Genau das habe ich auch vor. Nur müsste ich - wie erwähnt - erstmal gucken, wie das mit dem Antrag bezüglich der aufschiebenden Wirkung abläuft. Ich hoffe auch, dass das per Post geht, da ich jetzt nicht so einfach vor Ort auftauchen könnte. Alleine die Bahnkarte würde schon knapp 20 Euro kosten, da das SG etwas weiter weg ist.

Der Hinweis, den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes zu beauftragen, ist auch hilfreich. Wenn auch die Bewertungen über diese Stelle Früchte sprechen. Furchtbar.
Nein, keine Sorge. Eins habe ich gelernt: Beschwerden bei der internen JC-Beschwerdestelle, dem Kreisausschuss und der internen Datenschutzstelle, würden gar nichts bringen. Ebenso so wenig wie Beschwerden beim Landrat (welcher hier ja auch Vorgesetzter des Kreises ist), da CDU-Politiker und somit sinnfrei.
Allerdings ahne ich schon nichts gutes. Denn: wenn man Maßnahmen vor Ort aufsuchen ''muss'', haben die Träger ja in der Regel auch schon deine Daten (sollte ich falsch liegen, bitte ich um Klarstellung) und das wird - leider - ja seine ''Richtigkeit'' haben.

Sheherazade

Zitat von: T89 am 29. Januar 2022, 12:39:40
Was genau daran übrigens 6 Wochen, dazu noch 5x die Woche andauern soll, bleibt wohl ein Rätsel.

In dem Schreiben steht "Sie werden bis maximal 5 Mal innerhalb der 6-wöchigen Laufzeit vom Träger aufgesucht".
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

T89

Tatsache, das habe ich wohl völlig falsch aufgefasst - der Aufregung sei Dank.
Danke für den Hinweis. Dennoch ein absolutes No-Go.

Heinz-Otto

Zu den Terminen könnte man mal im Konto der Jobboerse nachschauen. Dort stehen bei mir Einladungen zu Terminen und EinV drin.
Oder war das bei dir eine Optionskommune?
Die tragen da vielleicht nichts ein.