Gesetzeswidrige Maßnahme? In meinen Augen ganz klar ja

Begonnen von T89, 27. Januar 2022, 16:49:21

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Sheherazade

Die jeweiligen Termine mit dem aufsuchenden Jobcoach werden im Rahmen der Maßnahme mit Sicherheit persönlich vereinbart und nicht als Einladungstermin in der Jobbörse geführt werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Zitat von: Sheherazade am 29. Januar 2022, 13:08:30
Die jeweiligen Termine mit dem aufsuchenden Jobcoach werden im Rahmen der Maßnahme mit Sicherheit persönlich vereinbart und nicht als Einladungstermin in der Jobbörse geführt werden.

Ich meinte die angeblich nicht wahrgenommenen Termine beim JC. Das wird ja unterstellt, dass da einige nicht wahrgenommen wurden. Ich meine nicht die der Maßnahme. Das ist klar, dass die der MT macht.

CCR

Jobcoach hat ja viele Fragen, ist das ein Verhör wo man antworten muß ?
Zitat von: Brawndo am 27. Januar 2022, 20:21:06Ist das eine Optionskommune?
vermutlich
:ironie:
Wenn der Jobcoach (Polizist) zu dir kommt biete ihn auch einen Kaffee an und zeig gleich deinen guten Willen dabei, wegen Homeoffice kann er dich ja schlecht bei sich einladen.  :grins:

Heinz-Otto

Der Witz ist ja, dass diese Maßnahme für Leute gedacht ist, die die Termine nicht wahrnehmen und sich dem Kontakt und Eingliederung entziehen.
Genau das trifft hier ja nicht zu. Allein deshalb geht die Maßnahme fehl, weil die Voraussetzungen dafür gar nicht vorliegen.
Das JC müsste also die versäumten Termine nachweisen und auch darlegen, warum keine Sanktionen angedroht oder vollzogen wurden. Aus Mitleid und Gnade? Wenig glaubhaft.

T89

Hallo,

@Heinz-Otto
So ist es. Zumal ja in erster Linie das JC beweisen müsste, dass ich (angebliche) Termine nicht wahrgenommen habe. Ich hatte bisher nur einen einzigen Termin bei diesem SB und das könnte ich auch problemlos nachweisen in Form von einer Erstattung von Fahrtkosten und mitgegebenen Stellenangeboten - datiert auf den Tag. Denn, wie du schon sagtest, müsste die ja auch nachweisen, warum in all der Zeit keine Sanktionen wegen der Nichtwahrnehmung von Terminen ohne wichtigen Grund erfolgten.


@CCR

:lol:

(Ist auch eine Optionskommune. Dass die gerne ihr eigenes Süppchen kochen, ist ja leider auch nicht ungewöhnlich.)


Sheherazade

Zitat von: Heinz-Otto am 29. Januar 2022, 13:35:56
Der Witz ist ja, dass diese Maßnahme für Leute gedacht ist, die die Termine nicht wahrnehmen und sich dem Kontakt und Eingliederung entziehen.

Witzig nicht, aber das einzige wirklich schlagkräftige Widerspruchsargument gegen diese Maßnahme.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Die Maßnahme ist m. E. keine nach § 16, sondern 16a SGB II

https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-07-19_aufsuchende-arbeit-sgb-ii.pdf

ZitatEmpfehlungen des Deutschen Vereins zu aufsuchender Arbeit als eine Handlungsmöglichkeit in der Grundsicherung
für Arbeitsuchende – SGB II


c) Rechtliche Rahmenbedingungen für Hausbesuche und die Übermittlung von Daten Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist grundrechtlich geschützt (Art. 13 Abs. 1 GG). Ein Hausbesuch zur Kontaktaufnahme endet in der Regel an der Haustür.
Hausbesuche zum Zwecke der Beratung und Unterstützung werden vorab verbindlich vereinbart. Sie finden statt, sofern Leistungsberechtigte dem ausdrücklich zugestimmt haben

https://www.landkreis-oder-spree.de/media/custom/2689_856_1.PDF?1503660815
ZitatLeistungen nach § 16a SGB II sind Betreuungs- und Beratungsleistungen, die als sozialintegrative Leistungen die
arbeitsmarktpolitischen Instrumente begleiten oder vorbereiten.
Träger der Leistungen sind die Städte und Kreise.
Grundziel ist eine ganzheitliche und umfassende Betreuung und Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb).
Die Leistungen sind nachrangig sowohl gegenüber Leistungen zur Eingliederung in Arbeit als auch gleichen oder ähnlichen Leistungen nach anderen Gesetzen. Sie sind insbesondere zu erbringen, wenn es der ganzheitlichen Unterstützung und Betreuung bedarf und einen kausalen Bezug zu mindestens einem Integrationsfortschritt aufweist.

2. Voraussetzungen der Leistungsgewährung
Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist, dass durch die Maßnahmen die Voraussetzungen für eine Überwindung der Hilfebedürftigkeit verbessert werden und dass sie für die Eingliederung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind.
Es handelt sich im Regelfall um ergänzende Leistungen, die zwar die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. d. R. nicht isoliert bewirken, jedoch als flankierende Maßnahme für die Erreichung dieses Ziels unerlässlich sein können.
Erforderlichkeit bedeutet bei Leistungen nach § 16a auch, dass die Leistungen zur Stabilisierung des Leistungsberechtigten und damit zu einer dauerhaften Eingliederung notwendig erscheint.

Fettnäpfchen

T89

Zitat von: T89 am 29. Januar 2022, 12:39:40Also ich bin mir sicher, dass ich nicht unter der Hand der DRV stehe. Ich bekam zwar nicht mitgeteilt, dass ich nun wieder für erwerbsfähigdu meinst erwerbsunfähig? erklärt wurde, aber wäre es denn wirklich so, hätte ich ja sicherlich weiterhin Ruhe vor dem JC - bis zumindest alles weitere geklärt wird. Da gibt es nichts mehr zu klären ausser du gehst gegen das Gutachten vor.
Darum ging es nicht sondern dass das Gutachten über dem vom JC steht und sich das JC daran halten muss.
Für dich ist eine Kopie des Attestes extrem wichtig ansonsten bekommst du ja gar nicht mit ob dir dein JC auf der Nase rum tanzt.

Zitat von: T89 am 29. Januar 2022, 12:39:40erstmal gucken, wie das mit dem Antrag bezüglich der aufschiebenden Wirkung abläuft.
Das ist simple. Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Diese wird beim Sozialgericht beantragt. Ein Beispielschreiben dafür - welches Du auf Deine individuelle Situation entsprechend abwandeln musst.
Unterlagen für das SG in zweifacher Ausfertigung beifügen.
und da das einbauen was hier herausgearbeitet wurde und sicher ist also
Zitat von: Sheherazade am 29. Januar 2022, 14:07:39Witzig nicht, aber das einzige wirklich schlagkräftige Widerspruchsargument gegen diese Maßnahme.
Zitat von: T89 am 29. Januar 2022, 13:51:26So ist es. Zumal ja in erster Linie das JC beweisen müsste, dass ich (angebliche) Termine nicht wahrgenommen habe. Ich hatte bisher nur einen einzigen Termin bei diesem SB und das könnte ich auch problemlos nachweisen in Form von einer Erstattung von Fahrtkosten und mitgegebenen Stellenangeboten - datiert auf den Tag. Denn, wie du schon sagtest, müsste die ja auch nachweisen, warum in all der Zeit keine Sanktionen wegen der Nichtwahrnehmung von Terminen ohne wichtigen Grund erfolgten.
Zitat von: T89 am 29. Januar 2022, 12:39:40Der Widerspruch geht auch spätestens Montag raus und einen Antrag bezüglich der aufschiebenden Wirkung beim SG, werde auch verfassen und einreichen. Müsste mich da erst mal informieren.
Hänge da den Widerspruch mit als Anhang an!
usw.

Was den Datenschutzbeauftragten und deine negativen Erfahrungen angeht das kenne ich.
Bei mir ist es auch eine O.-Kommune und als ich mich an höchster Stelle beschwerte kam da auch nichts nur ein Schreiben das fast identisch mit der Stellungsnahme des JC RA war, ein Schelm wer da an Mauschelei denkt.
Die höchste Stelle war bei mir der Regierungspräsident des Landes Schwaben, aber das wird dir nichts bringen und ist vier Jahre her, und den Namen und die Adresse hat mir eine sehr gute und fitte Userin mitgeteilt weil O-Ton schwierig das ich die finde...

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

#53
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Januar 2022, 15:04:27Bei mir ist es auch eine O.-Kommune und als ich mich an höchster Stelle beschwerte kam da auch nichts nur ein Schreiben das fast identisch mit der Stellungsnahme des JC RA war, ein Schelm wer da an Mauschelei denkt.
:grins:

T89

Hallo Leute,

es gibt ein ''Update'', ich tippe es 1:1 ab:


Kontakt


Sehr geehrter Herr XY,


ich habe heute Ihren Widerspruch gesehen, es ist schade, dass Sie keine Briefe erhalten haben. In Zukunft werden die Briefe immer mit einer Zustellungsurkunde verschickt werden, sodass die Briefe sicher ankommen.
Wegen Corona kann ich Ihnen Skype oder Telefongespräche anbieten, oder aber die Kommunikation per Mail oder Post, da ich aktuell nur Ihre Anschrift kenne hier ein paar Fragen, welche ich mit Ihnen besprechen möchte.
Bitte lesen Sie sich die Fragen durch, beantworten diese gerne auch schriftlich und stellen auch gerne selber Fragen, falls Sie ein Anliegen haben:

1. Wie läuft es bei der Jobsuche? Haben Sie schon Bewerbungen verschickt? Haben Sie Rückmeldungen bekommen?

2. Haben Sie einen Weiterbildungswunsch? Gibt es eine Ausbildung die Sie machen wollen?

3. Für welche Themen interessieren Sie sich in Ihrer Freizeit? Sehen Sie die Möglichkeit einen Beruf zu finden, indem Sie Ihre Stärken ausleben können?

4. Was sind Ihre Stärken?

5. Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft in 5 Jahren vor?

Für Rückfragen stehe ich unter oben genannter Telefonnummer oder per Post zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

i.A.

SB





Interessant ist ja, dass niemals eine Anhörung zu den angeblich nicht wahrgenommenen Terminen eingegangen ist bei mir. Somit bestätigt sich der Verdacht, dass das nur erfunden wurde mit den angeblichen Terminen, zu denen ich nicht erschienen bin. Jetzt hat der SB zumindest einen ''guten Grund'' mir sämtliche Briefe via PZU zukommen zu lassen. Ist ja nicht so, dass es per Einwurf-Einschreiben nicht ausreichen würde. Portoverschwendung vom Feinsten.

Ich hoffe auch, dass ich was ''offizielles'' bekomme bezüglich des Widerspruches und es nicht nur bei diesem Schreiben bleiben wird. Dass die sich 3 Monate Zeit lassen können, weiß ich ja.


Heinz-Otto

Na das ist doch mal ein ausgesprochen freundliches und begrüßenswertes Vorgehen.
Das erlebt man selten!

Auf die Interessen in der Freizeit muss man zwar nicht eingehen. Es zeigt für mich aber ein7e engagierte/n pAp, der nach individuell passenden Möglichkeiten schaut, um dich einzugliedern.
Für mich ein vorbildliches Vorgehen.
Mit Ausnahme des Angebotes per Skype und unverschlüsselter E-Mail, ohne auf die datenschutzrechtlichen Gefahren hinzuweisen.
Dass JC überhaupt per Skype kommunizieren dürfen finde ich mehr als bedenklich.

Kopfbahnhof

Zitat von: T89 am 12. Februar 2022, 13:13:30habe heute Ihren Widerspruch gesehen
Dann hast du gleich eine Bestätigung, dass der beim JC ist.
Irgendwann werden sie dir darauf auch eine Antwort geben.
Zitat von: T89 am 12. Februar 2022, 13:13:30werden die Briefe immer mit einer Zustellungsurkunde verschickt werden
Kann dir ja egal sein, nur möglich du musst die evtl. mal in einer Filiale Abholen, kommt drauf an was das JC hier wählt.
So oft wird da keine Post kommen, weil auch ein JC auf die Kosten achten muss.
Zitat von: T89 am 12. Februar 2022, 13:13:30Somit bestätigt sich der Verdacht, dass das nur erfunden wurde
Ist schon möglich, wird man aber nie heraus bekommen.
Darum wohl jetzt auch das Schreiben vom SB. (indem er wohl deutlich zurück rudert)
Hat wohl gemerkt huch da ist einer, der lässt nicht alles mit sich machen.
Damit scheint die ominöse Maßnahme wohl auch vom Tisch zu sein, kann man noch mal beim SB Nachfragen.

Kommunikation per Mail finde ich i.O. würde ich hier machen.
Freundlich sein und Antworten was du möchtest, Punkt 3 würde ich nur was Belangloses dazu schreiben, ist kein Muss.
Punkt 5 ich hoffe in 5 Jahren noch soweit fit und gesund zu sein.