Mietminderung / JobCenter

Begonnen von Hans A Plast, 29. Januar 2022, 19:12:49

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Hans A Plast

Hallo, meine Ehefrau und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft, bekommen aufstockende Leistungen, da ich aus gesundheitlichen Gründen nur eine 60% Stelle habe.

Wir haben Probleme mit unserem Vermieter, und unser Anwalt ( Mieterverein) hat ihn schriftlich kontaktiert, das die Februarkaltmiete um 20% gekürzt wird, wenn bis zum 31.01. die Sache nicht geregelt ist. Da ich immer am ersten des Monats überweise, weiß ich jetzt nicht genau, wie ich mich gegenüber dem JC verhalten muß.
Muss ich den JC schon z.B. am Montag informieren, das ich wahrscheinlich am Folgetag weniger Miete anweise?
Die Beträge, die ich einbehalte, muß ich ja, wenn der VM die Sache geregelt hat alle an ihn überweisen.
Wenn er nach 2 Monaten die Sache fertig hat, dann muss ich ihm ja z.B. 120€ (bei 60€ monatlich) nachüberweisen, wenn er es erst nach 5 Monaten macht, dann wären es 300€ usw.

Wie läuft das alles korrekt? Denn ich möchte mit dem JC keine Probleme bekommen!

Wäre dankbar für Antworten.

Unwissender

Teile die Mietminderung dem JC mit (auch mit Begründung) und weise daraufhin, das die Miete evtl. nachgezahlt werden muss, wenn es vor Gericht geht und ihr verliert! Auch das ein Anwalt involviert ist!

Das JC würde es beim nächsten WBW ohnehin erfahren, wenn die Auszüge vorgelegt werden müssen und nicht mehr die volle Miete überwiesen wird, vom JC aber die KdU übernommen werden!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Lina

Warum solltest Du Probleme mit dem JC bekommen? Erst mache das, was Dein Mietverein Dir rät, und warte ab, wie sich die Angelegenheit mit Deinem Vermieter entwickelt.

wirsindindividuell

Ich habe auch erwogen, wegen einem dementen Nachbarn der Wohnungsgesellschaft die Miete zu kürzen, habe aber darauf verzichtet:

Der Vermieter würde sowieso nichts tun und das Jobcenter würde die Mietkürzung bei mir einbehalten.

Das wäre nur Rennrei und Briefe schreiben für mich, ohne dass ich irgendetwas gewinne.
Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Hary

Zitat von: Hans A Plast am 29. Januar 2022, 19:12:49
Wir haben Probleme mit unserem Vermieter, und unser Anwalt ( Mieterverein) hat ihn schriftlich kontaktiert, das die Februarkaltmiete um 20% gekürzt wird, wenn bis zum 31.01. die Sache nicht geregelt ist. Da ich immer am ersten des Monats überweise, weiß ich jetzt nicht genau, wie ich mich gegenüber dem JC verhalten muß.

20% Mietminderung ist aber ordentlich, bist du sicher dass diese Höhe angemessen ist? Die sicherere Methode wäre ja eher der Mieteinbehalt bis der Mangel beseitigt wurde oder du mit diesem einbehaltenen Betrag den Mangel beseitigt hast. Da würde es meines Erachtens auch nichts mit dem Jobcenter zu beachten geben. Sofern die Mietminderung später angemessen war, wird das Jobcenter dieses Geld was ja nicht für den Zweck Miete genutzt wurde zurückgefordert werden. Wenn die Minderung in der Höhe nicht gerechtfertigt war, dann wird der Vermieter diesen Betrag von dir fordern und dich sehr wahrscheinlich rauswerfen.