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Zuflussprinzip - Monatsdurchschnitt - schwankendes Einkommen ?

Begonnen von Banane007, 01. Februar 2022, 13:57:54

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Banane007

Hallo,

mein Mann hat monatlich schwankendes Einkommen. Vor einigen Jahren wurde bei uns noch falsch berechnet. Es wurde monatlich neu berechnet und ggf. nachbezahlt,
nachdem wir die Nebenverdienstbescheinigung eingereicht haben. Schon damals haben wir darauf hingewiesen, dass die Angaben in der Bescheinigung nicht immer mit
dem Zufluss übereinstimmen. Arbeitgeber zahlt zum letzten des Monats, so steht es in den Abrechnungen. Das klappt so auch in der Regel. Das Gehalt ist am Monatsletzten drauf.
Hin und wieder kommt es vor (Wochenende, Feiertag...), dass es erst am 01. des Folgemonats auf dem Konto verfügbar ist.

Seinerzeit hieß es vom Jobcenter, wir müssen den Zufluss nicht gesondert nachweisen. Es gilt, was auf der Abrechnung steht und daran orientiert man sich.

Dann gab es vor etwa 3 Jahren einen neuen Sachbearbeiter, der dann auch korrekt berechnet hat. Nämlich für den BWZ den Monatsdurchschnitt gebildet hat. Da wir eh
durch meine Selbständigkeit erst am Ende eine abschließende Bewilligung bekommen, war das okay. Und so ist es ja auch richtig bei schwankendem Einkommen. Den Zufluss
mussten wir dennoch nie nachweisen. Die Bescheinigung sei relevant.

Nun haben wir erneut eine neue Sachbearbeiterin und der ist das nach Sichtung der Kontoauszüge aufgefallen. Sie möchte nun den Zufluss nachgewiesen haben.

Und gerade jetzt zum Monatswechsel ergibt es sich, dass das Januargehalt erst heute (am 01.02.) gebucht wurde. Es ist nun so, dass im Januar GAR KEIN Gehalt zufloss, weil das
Dezember-Gehalt schon am 30.12. drauf war. Im Februar kommt nun wahrscheinlich 2x Gehalt, wenn der Februarlohn wieder am Monatsletzten drauf ist.

Meine Frage ist nun, wie funktioniert das mit dem Monatsdurchschnitt? Oder berechnet die Neue nun wieder nach Zufluss? Dann werden wir ja quasi um die Freibeträge im
Januar betrogen. Kann mir mal jemand erklären, wie Zuflussprinzip und Monatsdurchschnitt bei schwankendem Einkommen funktionieren?

Möchte vorbereitet sein, wenn nun der abschließende Bescheid für letztes Jahr kommt (Juli - Dezember 2021). Da kam diese Konstellation auch einmal vor.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert und man versteht, was ich meine.

Liebe Grüße

Banane

Banane007

Hallo,

der Bescheid kam nun heute.

Und sie berechnet nach Zufluss. Es wurde KEIN Durchschnitt gebildet.

So hat mein Mann zum Beispiel im November keine Einnahmen, im Dezember dafür doppelten Lohn. In der Berechnung steht der November mit 0,-- Euro,
im Dezember dann 2x Gehalt.

Ist das so korrekt? Muss nicht auch bei unterschiedlichem Zufluss trotzdem ein Durchschnitt für den BWZ gebildet werden?
Wäre dankbar für eine fundierte Antwort.

Liebe Grüße

Banane

Flip

Die Berechnung mit Durchschnittseinkommen wurde bereits zum 1.4.21 abgeschafft.

Banane007

Hallo,

Flip, echt jetzt? Das ist dann an mir vorbeigegangen. Ich hab bei meiner Suche nur das hier gefunden...

https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/41-algii-vorlaufige-entscheidung

Und in den Weisungen steht es auch (noch) ebenso. Hast Du eventuell nen Link für mich, der die aktuelle Lage darstellt?

Danke und Gruß

Banane

Yavanna

Vorläufige Bewilligung st weiterhin mit Durchschnittsberechnung möglich. Die abschließende mit Spitzabrechnung, genauem Zufluss.

Fettnäpfchen

Zitat von: Banane007 am 02. Februar 2022, 11:39:46im Dezember dann 2x Gehalt.
und hoffentlich dann auch zwei mal die Freibeträge berücksichtigt! das muss gemacht werden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Banane007

Hallo,

Fettnäpfchen, nein. Beim doppelten Gehalt wurde nur um 1x 100,-- Euro und vom Rest die Prozente bereinigt.

Das meine ich ja, wir wurden so nun quasi um 200,-- Euro Freibeträge "betrogen", weil wir die Konstellation 2x im BWZ hatten (kein Gehalt im August und November, dafür
im Folgemonat jeweils doppelt).

Und jetzt aktuell im Februar wird es auch so sein. Kein Eingang im Januar, Buchung am 01.02. und das Februar-Gehalt kommt voraussichtlich am Monatsletzten.

Wenn dem gesetzlich so sein sollte, dann ist das eben Pech und der Aufstocker ist (mal wieder) der Dumme. Ist das nicht richtig, würde ich natürlich
Widerspruch einlegen, bräuchte dafür aber etwas, was untermauert, dass in dem Fall auch 2x Freibeträge zu berücksichtigen sind.

Danke und Gruß

Banane

JensM1

Schau mal auf den letzten Punkt der u. a. Seite "Zufluss eines in mehreren Monaten...", da steht dann neben der Erläuterung zur korrekten Erfassung auch noch das passende BSG Urteil

Würde aber vor Widerspruch an deiner Stelle mal durchrechnen, ob ihr bei korrekter Erfassung der Freibeträge Anspruch habt.

https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/11b-absetzbetraege

Yavanna

BSG: Az. B 14 AS 25/13 R
Bei zwei Monatsgehältern auch 2x Freibetrag

Banane007

Hallo,

danke Euch, das ist doch schonmal hilfreich.

Lieben Gruß

Banane

Banane007

Hallo,

Update: Unserem Widerspruch wurde in vollem Umfang entsprochen. Geänderter Bescheid geht die Tage raus.  :clever:

Danke an dieses Forum für die immer wieder hilfreichen Ratschläge.

Gruß

Banane

Fettnäpfchen

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