JC-Neue WBA Verlangt Kontoauszüge,Pass,Meldebescheinigung=Kopie

Begonnen von Dragon, 05. Februar 2022, 16:30:52

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Dragon

#75
Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
am besten rufst du da noch mal an und fragst ob diese Versicherung unter das geschützte Altersvorsorgevermögen beim ALG 2 Bezug fällt. Wenn die das nicht weiß dann lass dich an die Rechtsabteilung der Versicherung weiter verbinden und frage da nach.
(Ok ich rufe gleich dort frage dafür nach..
ZitatWieso bezahlt du überhaupt so eine Versicherung wenn du schon vorher im ALG 2 Bezug warst.
Frag mich nicht was mich damals Geritten hat warum ich die Versicherung abgeschlossen hatte :schaem:  :weisnich: ist leider doof gelaufen. zu der Zeit hatte ich kein Inet +wenn ich fragen konnte wenn du hilfe brauchst. hatte auch von 2008 -2009 (Erbeit)eine art ABM seiten dem JC.

Zitatanders erklärt sich das nicht ausser man verschwendet unwissentlich sein Geld und so doof bist du eher nicht.
Ob ich je im Alter in meine Heimat zurück gehe glaube kaum. Habe kein Bezug zur Heimat außer Urlaub hält mich nichts dort. Wollte am liebsten einen Deutschen Pass machen, aber leider geht es nicht so leicht wegen meiner Heimat=dortig hohe kosten. Das muss aber nicht heißen das ich doch nie zurück gehe.

Sorry Fettnäpfchen
Aber irgendwie stehe ich trotzdem die ganze Zeit auf dem Schlauch!Obwohl ich den Ratgeber oft gelesen hatte verstand ich nur Bahnhof. Es stimmt ihr hattet mir mehrmals meine fragen dazu beantwortet (das streite ich nicht ab bin auch dankbar)aber auch da verstand ich nur Bahnhof.Vielleicht wäre schritt für schritt beschreibung besser damit ich es verstehe, mache das nicht mit Absicht. Muss Tomaten auf dem Agen haben.

Ich melde mich dann gleich zurück wenn ich mehr seiten Der Versicherung weiß..

Update: Nir.2 14:15 Uhr

Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Versicherung unter das geschützte Altersvorsorgevermögen beim ALG 2 Bezug fällt.
Also Ich habe jetzt 2x nachgefragt ! Laut ihrer aussage ist diese Versicherung nicht geschützt,es gibt aber ein Schönvermögen+freibetrag das geschützt werden kann. sie schicken mir jetzt ein Formular zu, damit ich die Versicherung schützen kann.trotzdem abwarten das im Vertrag wirklich steht

Was heißt das jetzt genau für mich!Also das mein JC probleme machen kann??
Zum Vertrag er besteht genau seit dem :01.09.2008! er sollte bis zum 31.08.2045 !also noch 23 Jahre dann bin ich 67 werde ende des jahres 44.

So habe bis jetzt Folgende sachen bereit: Damit du auch weißt vergeude keine Zeit.
1x dein Schreiben das JC Fertig ✔
(aber noch nicht ausgedruckt damit ich nicht dauernt das Datum ändern muss)
Die 3x Monate Kontoauszüge und 1xMeldebescheinigung liegen hier je als Kopie fertig ✔
A4 Umschlag da✔


Fettnäpfchen

Dragon

Okay es geht voran...

Mit der Vers. die meldest du jetzt noch nicht, dass muss erst besprochen werden.
Da es die schon so lange gibt und das JC anscheinend nichts davon weiß kommt es jetzt auf ein Monat o.s. auch nicht mehr an.
Vorab aber gleich eine Frage wieviel Geld hast du insgesamt auf der Seite? und wie war das seit Antragstellung bis jetzt also in grob reicht da nix oder erst 100.- und jetzt 1000.-

Zitat von: Dragon am 10. Februar 2022, 13:14:08Laut ihrer aussage ist diese Versicherung nicht geschützt,
Ja habe ich vermutet, allein schon die Bezeichnung Fondversicherung.

Zitat von: Dragon am 10. Februar 2022, 13:14:08Vielleicht wäre schritt für schritt beschreibung besser damit ich es verstehe,
Du meinst das schwärzen?
Quelle> https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html
Alles was auf dein Konto eingeht darf nicht geschwärzt werden: also was von wem und wieviel
Das Schwärzen von Haben-Buchungen, d.h. Einnahmen, kann zu einer Verletzung der Mitwirkungspflicht gemäß § 60 Abs. 1 SGB I führen, da nach § 11 SGB II, §§ 82 bis 84 SGB XII grundsätzlich das gesamte Einkommen bei der Hilfegewährung zu berücksichtigen ist.
Bei allem was von deinem Konto abgebucht wird muss der Betrag und der Überweisungszweck lesbar sein. Darf also nicht geschwärzt werden.
Insbesondere bei Soll-Buchungen über geringere Beträge (regelmäßig bis 50 Euro) kann der Hilfesuchende die zu den Einzelbuchungen aufgeführten Texte in der Regel schwärzen. Der Betrag  selbst muss sichtbar bleiben. ...

Zitat von: Dragon am 10. Februar 2022, 13:14:08
Was heißt das jetzt genau für mich!Also das mein JC probleme machen kann??
Das ist als Info für dich. Wenn all die Jahre in denen du schon in die Vers. einzahlst ist es verwunderlich dass das dem JC bis jetzt nicht aufgefallen ist!
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass jeweils die Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten sind. So können z.B. regelmäßige Zahlungen von Beiträgen für Kapital bildende Lebensversicherungen, Ausbildungsversicherungen oder Bausparverträge durchaus leistungsrelevant sein. Insoweit wäre eine Schwärzung auch bei geringeren Beträgen nicht zulässig. Jedoch hat hier der Sachbearbeiter, wenn er die Schwärzung für unzulässig erachtet, dem Betroffenen gegenüber den Grund zu erläutern.
Es jetzt direkt melden mit dem WBA verzögert und macht mehr Probleme als wenn du das später machst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

#77
So ein Update zum Stand der RV Versicherung:die Kopie meines vertrag liegt mir  jetzt vor!!!
@Fettnäpchen
Was genau willst du davon wissen und brauchst du ? oder soll ich sie amonyum hochladen sind 11 seiten.

Zitat
@Fettnäpchen
Mit der Vers. die meldest du jetzt noch nicht, dass muss erst besprochen werden.
mist hatte vorher schon mit Versicherung geredet!Hatte nicht gesagt das ich hartz4 beziehe.

Zitat
@Fettnäpchen
Vorab aber gleich eine Frage wieviel Geld hast du insgesamt auf der Seite? und wie war das seit Antragstellung bis jetzt also in grob reicht da nix oder erst 100.- und jetzt 1000.-
Ich Bekomme Hartz4 seit jahren! Hatte z.b 2020 von Feb bis ende Juni arbeit, danach nach dem Jobverlust +neuen WBA gestellt. Naürlich vorher die WBA gestellt. hatte eine arbeitsschutzklage am laufen die erst ende Juni enschieden wurde. Das liegt den JC aber alles vor.

Seit dem Beizehe ich dauerhaft ALG2! werde auch nicht mehr heraus kommen.

Meinst du für Jan und für Feb 2022 ? Also ende Jan 299,98€ auf dem Konto
Anfang Feb durch Hartz4 Leistung +449€ =748,98€  am 5.feb 400€ für essen heraus genommen.

Ich kann sonst nie was sparen gebe halt nie den  Hartz4satz komlpett aus ,also kein Minus auf dem konto kann das sonst nicht ausgleichen. Es bleiben immer 100-200€ übrig. Habe öfters Unerwartene kosten. sonst komme ich den monat nicht über die Runden,habe auch kein Geld zuhause wie den auch der Regelsatz reicht kaum zum leben.

Also ich verstehe dich richtig ich darf nichts schwärzen! außer das mit O2.

Zitat
@Fettnäpchen
Das ist als Info für dich. Wenn all die Jahre in denen du schon in die Vers. einzahlst ist es verwunderlich dass das dem JC bis jetzt nicht aufgefallen ist!
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass jeweils die Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten sind. So können z.B. regelmäßige Zahlungen von Beiträgen für Kapital bildende Lebensversicherungen, Ausbildungsversicherungen oder Bausparverträge durchaus leistungsrelevant sein. Insoweit wäre eine Schwärzung auch bei geringeren Beträgen nicht zulässig. Jedoch hat hier der Sachbearbeiter, wenn er die Schwärzung für unzulässig erachtet, dem Betroffenen gegenüber den Grund zu erläutern.
Ich hatte in all den Jahren nie Probleme mit der Behörde dafür.

Zitat
@Fettnäpchen
Es jetzt direkt melden mit dem WBA verzögert und macht mehr Probleme als wenn du das später machst.

Hmmm Also jetzt nicht nach melden oder wie meinst du es?

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 10. Februar 2022, 14:57:52Was genau willst du davon wissen und brauchst du ?
schau nach ob es die Möglichkeit einer Teilauszahlung gibt, oder ob du die beleihen kannst.

Zitat von: Dragon am 10. Februar 2022, 14:57:52mist hatte vorher schon mit Versicherung geredet!Hatte nicht gesagt das ich hartz4 beziehe.
melden heisst dem JC melden, also keine Sorge hast nur wieder falsch verstanden.
wie das auch
Zitat von: Dragon am 10. Februar 2022, 14:57:52
Meinst du für Jan und für Feb ? Also ich ende Jan 299,98€
Anfang Feb durch Hartz4 Leistung +449 =748,98€  habe am 5.feb 400€ für essen heraus genommen.
ab Antragstellung heisst seit 2006. Wieviel Schonvermögen hast du da angegeben?
Danach vermutlich ist es eher weniger geworden wenn ich deinen Text richtig interpretiere.

Zitat von: Dragon am 10. Februar 2022, 14:57:52
Also ich verstehe dich richtig ich darf nichts schwärzen! außer das mit O2.
ja oder so ähnlich. Wie hast du es denn früher gemacht?

Zitat von: Dragon am 10. Februar 2022, 14:57:52Ich hatte in all den Jahren nie Probleme mit der Behörde dafür.
sei froh,
läuft das über Inkasso oder wird es abgebucht?

Zitat von: Dragon am 10. Februar 2022, 14:57:52Hmmm Also jetzt nicht nach melden oder wie meinst du es?
Erst wenn du deinen WBA bewilligt hast, bzw. wenn der (vermutlich) zu machende Verwertungsaussschluss von der Vers.bestätigt ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

#79
Hallo Fettnäpchen
Ups beim letzten Beitrag lobschicken scheint mir ein Fehler passiert! sehe gerade das hatte vergessen mit angeben! Sorry. Sie unten.
So habe im vertrag durchgeblättert!

Was bedeutet den Fondsgebundene Flexibel mit variabler Anlagestrategie (Tarif 86)
Die Provinzial investiert mit meinen RV Beitrag in das Deka-Zielfonds 2045-2049 ? Komisch ich habe die RV über die Sparkasse wo mein Konto habe abgeschlossen.
Wollte normale RV.

Also Hier um welche art Versicherung : Seite.3
Fondesgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung,bei Tod vor Rentenbeginn unverzinste Rückzahlung der eingezahlten Beiträge insklusive geleister Zahlungen,bei Tod im Rentenbezug rückzahlung des zum Rentenzahlungsbeginn erreichen deckungskapital abzüglich bereits gezahlter Renten.

Was bedeutet Bezugsrecht ?

Es gibt wohl auch Überschussbeteiligung:

Zitat
Fettnäpfchen
schau nach ob es die Möglichkeit einer Teilauszahlung gibt, oder ob du die beleihen kannst.
Soweit wie ich sehe gibt keine dieser beiden Möglichkeiten.Ich schaue aber gleich nochmal in Ruhe das an,werde es am einscannen am PC besser sehen.

Update 16:50 Uhr
Es gibt z.b möglichkeit kostenlos bis 5x im Jahr dem fondwechsel das guthaben umschichten(switchen), oder ab dann in den neuen Fond die Beiträge zahlen.

Hatte aber gelesen es gäbe ein Rückkaufsrecht: Leistungen bei Rückauf:
Bedingungsgemäß wird die Leistung bei Rückkauf zum sechsten Tag des Folgemonats nach Eingang der Kündigung berechnet. Sollte dies ein börsenfreier Tag sein, gilt als Stichtag der letzte Börsentag davor.

Bitte bedenken Sie, dass eine Kündigung mit Nachteilen verbunden ist und wir ggf. Steuern einbehalten müssen.
Nach § 169 VVG erstatten wir nach Kündinug-soweit bereits entstanden -den rückkaufswert. Mehr steht dort nichts. 
Was heißt das Jetzt genau wegen dem §169 :::

Zitat
Fettnäpfchen
läuft das über Inkasso oder wird es abgebucht?
über die JC inkasso soweit ich noch weiß.
Zitat
Fettnäpfchen
ab Antragstellung heisst seit 2006. Wieviel Schonvermögen hast du da angegeben?
Danach vermutlich ist es eher weniger geworden wenn ich deinen Text richtig interpretiere.

Wie kommst du auch 2006????
Ich beziehe Hartz4 seit 2005 als es eingeführt wurde mit kurze Unterbrechnung! Pflege Eltern seit dem Jahr 2000.
Ich hatte nie Vermögen gehabt also konnte ich nicht angeben. Lebte schon immer von den hartz4satz. Habe immer meine eltern finaz unterstütz,an kosten beteiligt.
Habe immer nach Job-Verlust immer pünktliche neuen WBA gestellt ,alle Dokumente ,Lohnabrechnung:glaub Kontoauszüge damals vorgelegt. 2020 hatte JC alle Lohnabrechnungen &sonstiges als Kopie bekommen.

Zitat
Fettnäpfchen
ja oder so ähnlich. Wie hast du es denn früher gemacht?
Früher hatten sie meine Handynummer !aber habe sie glaub 2019 vor ort löschen lassen! Sagte habe kein Handy mehr + möchte bitte ausschließlich in schriftlicher Form kontakiert werden+Keine telefonische Anrufe.

Warum ich das mache! Brauchst dir nur andere Themen von mir ansehen. Meine Behörde ist richtig Heftig dort wird am laufenden Band gelogen +immer sofort mit Sanktionen gedroht oder man hat sofort eine. Was sie auch gerne machen mehre EGV,VA ohne das alte zurück genommen wird. Lieber dort nicht rein gehen sind Argo

Falls du noch etwas brauchst oder ich vergessen hatte frag ruhig! ^^

Damit ich planen kann was noch besorgen muss+kopieren. melde mich nah einer Längeren Pause.  :bye: :bye:


Dragon

#80
Guten Morgen Fettnäpchen

Bitte überprüfe nochmal (für alle fälle) das jetztige schreiben!!! Ich hatte das gestern ausgebessert,um doch nichts übersehen? Falls Ja bitte kurz ausbessern.Passiert mir jedes mal um keinen fehlerhaften Brief verschicken.  Meine Daten ,aktuelles datum: kommen natürlich zum schluß wenn ich den Brief erstelle. Um so keine unnötige Arbeit machen.

Zitat
Zitat von mir
Meine Adresse                                     Datum 11.02.2022
XXXX
An das JobCenter Mitte XXX         11.02.2022
XXXX
Weiterbewilligungsantrag vom 24.01.2022
Aufforderung zu Mitwirkung Ihr Schreiben vom 01.02.2022 bei mir eingegangen am 05.02.2022
BG-Nr. XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihrer abgefragten Punkte
Kontoauszüge / Pass / Aufenthaltstitel / Was die Wohnsituation angeht/Meldebescheinigung Erklärung teile ich Ihnen folgendes mit.

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor. Und wieder verweise ich zusätzlich auf den Punkt "Ergänzend dazu" aus dem Absatz Pass.
c) Nach DSGVO ist jede Datenerhebung zu begründen.

Ihre o. g. Aufforderung versucht, § 60 SGB I grob rechtsmissbräuchlich in Ansatz zu bringen. Sie fordern von mir unzulässige Nachweise.
Diese durch Sie versuchte Datenerhebung
- ist nicht begründet,
- ist somit nach a), b) § 67a SGB X nicht zulässig.

Zu den von Ihnen geforderten Daten im Einzelnen:
Die Kontoauszüge stehen Ihnen zu und diese mache ich als Anhang zu diesem Schreiben.

Zum Pass
Da sie in Ihrem Schreiben darauf bestehen das ich mich persönlich vorstellen muss um "Ihnen eine persönliche Identifizierung" zu ermöglichen werde ich meinen Pass nicht in Kopie einreichen.
Ergänzend dazu:
Sollten sie deswegen eine Bearbeitung verweigern ergeht umgehend Klage und Beschwerde gegen sie da ich mich nun schon oft genug dieser Identifizierung aussetzen musste. Auch ein Blick in meine Akte wird Ihnen dies bestätigen und dazu sind sie eigentlich verpflichtet und nicht sich diese Arbeit zu ersparen und unter Androhung einer Leistungsverweigerung zum wiederholten mal eine doppelte und daher unzulässige Datenerhebung ohne vorgeschriebene Erklärung/Begründung dieser zu erheben.

Zum Aufenhaltstitel
Dieser liegt ihnen genauso vor wie sie feststellen werden wenn sie in meine Akte schauen und die Gültigkeit ist bis 2026.
Desweiteren verweise ich Sie auch wieder auf dass was unter dem Thema Pass unter "Ergänzend dazu" steht, um weitere Wiederholungen zu vermeiden.

Was die Wohnsituation angeht:
Ich lebe momentan noch mietfrei bei meiner Mutter wo ich mein altes Zimmer bewohnen darf. Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG. Dies ist ihnen bekannt und es gab keine Änderung sonst hätten sie das im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten schon erfahren. Des weiteren gilt das selbe wie unter dem Punkt Pass unter "Ergänzend dazu:"Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Ich fand noch folgende Punkte in den Rentenvertrag: Bitte auch #79 lesen dort steht auch was
Ich hoffe das hilft dir weiter???

Beschreibung der Versicherungsform:
Fondsgebundene Rennentenversicherung mit  aufgeschobener Rentenzahlung,bei Tod vor Rentenbeginn unverzinste Rückzahlung der eingezahlten Beiträge inklusive zusatzleistungen, bei Tod im Rentenbezug Rückzahlung des zum Rentenzahlungsbeginn erreichten Deckungskapitals abzüglich Bereits gezahlter Renten.

Die Höhe der Versicherungsleistungen ist bis zum Beginn der Rentenzahlung vom wert der insgesamt gutgeschriebene Fondansteile (Deckungskapital) abhängig (vgl. § 1 Absätze 1 und 2 der allgemeinen Bedingungen für fondsgebundene Rentenversicherung) und kann nicht garantiert werden.

Im Vertrag den Punkt Teilrente oder Abfindung:
Anstelle einer Rentenzahlung kann Versichungsteilnehmer gemäß § 1 Absatz 4 der allgemeinen Bediengungen innerhalb der dort geannten Vorrausetzungen eine , Teilverrentungen bzw Abfindung von den Rentenansprüchen" verlangen

Wird zum Rentenbeginn vom Versichertenteilnehmer gemäß §11 Absatz 1 der allgemeinen Bedienungen innerhalb der dort genannten Voraussetzungen eine Kapitalabfindung gewünscht, erlischt nach der Zahlung der Kapitalabfindung die Versicherung.

Der Anspruchberechtige kann auch zum vereinbarten Rentenbeginn 01.09.20245 gemäß §11 absatz 2 der allgemeinen Bediengunen die Übertragung der entsprechnenden Anteileinheiten verlangen.


Bin etwas off was erledigen.



CCR

Dragon@  keine schlafende Hunde wecken, von der Versicherung erst den Rückkaufwert in Geld erfahren, denn dein Schonvermögen ist doch hoch. Verkauf wäre sehr gut für die Versicherung, aber nicht für dich. Sowas verkauft man, wenn man einen Job hat der nicht Sicher.

Dragon

Hallo CCR
ZitatDragon@  keine schlafende Hunde wecken, von der Versicherung erst den Rückkaufwert in Geld erfahren, denn dein Schonvermögen ist doch hoch. Verkauf wäre sehr gut für die Versicherung, aber nicht für dich.
Werde auch keine Wecken! wäre schön blöd. Es ging darum ob ich es schützen kann und wie hoch das Schonvermögen max sein darf ohne das es ärger gibt.

CCR kurze frage wenn die RV ab 2008 besteht!
im Radgeber was von habe gerade den Link nicht zur Hand. das es  Also  beispiel :ich 43 jahre x  750€  =32.250 € Richtig oder? soviel kann ich nicht angespart  bei je 50€ haben wenn diese RV  ab 2008 läuft.

Heinz-Otto

Für mich ist nicht klar, ob das ein gültiger Verwertungsausschluss ist.
Versicherung anschreiben und bestätigen lassen, dass Verwertungsausschluss besteht.
Falls nicht, diesen eintragen lassen.
Danach erst mit dem Schrieb der Versicherung zum JC.

Die JC haben allerdings Möglichkeit auch bei Versicherern Auskunft zu bekommen!
Wenn die das vor dir spitz kriegen, wird es brenzlig. Zumindest, wenn es keinen Verwertungsausschluss gibt.

Dragon

#84
Hallo Heinz-Otto
ZitatDie JC haben allerdings Möglichkeit auch bei Versicherern Auskunft zu bekommen!
Wenn die das vor dir spitz kriegen, wird es brenzlig. Zumindest, wenn es keinen Verwertungsausschluss gibt.
Das Weiß ich nicht ob es den Verwertungsausschluss gibt! Also die Versicherung schickt mir die Tage ein Formular per Post das ich die RV schützen meine das Guthaben. Was für ein Formular das ist weiß ich nicht.

Habe ich Gestern bei Provinzial( Telefonisch) beantrag. Wenn ich euch Beide CCR+Heinz-Otto verstanden habe "soll ich noch nicht wegen der RV dem JC melden?
Also für mich jetzt als Auskunft.

Aber wie hoch ist den jetzt in meinen Fall die Max. Schonvermögengrenze? Ob es aktuell keine Gesetzesänderung gibt! ich unter der Grenze des schonvermögen bin oder es nicht überschreite. Ich im Vertrag + Jahre Information schaue wo das steht.

Habe mich nie damit beschäftigt.

Warte jetzt aktuell das ich das JC-Schreiben erstellen kann.

CCR

Zitat von: Dragon am 11. Februar 2022, 14:18:00Aber wie hoch ist den jetzt in meinen Fall die Max. Schonvermögengrenze? Ob es aktuell keine Gesetzesänderung gibt! ich unter der Grenze des schonvermögen bin oder es nicht überschreite. Ich im Vertrag + Jahre Information schaue wo das steht.
bald gibt es ja höhere Schonvermögen bis 60.000 € sind im Gespräch der Koalition. Und wer weiß, ob das Geld der Versicherung in der Rente reicht und du vielleicht Sozialhilfe benötigst, wie man machst gut überlegen. Die Devise muss heißen, das angesparte retten

Dragon

Hallo CCR

Zitat
Zizat von CCR
beld gibt es ja höhere Schonvermögen bis 60.000 € sind im Gespräch der Koalition. Und wer weiß, ob das Geld der Versicherung in der Rente reicht und du vielleicht Sozialhilfe benötigst, wie man machst gut überlegen.
Wie hoch wäre aktuell das (grenze) Schonvermögen ?
Zitatondsgebunde Altersvorsorge bei Hartz IV

Die Fondsgebunde Altersvorsorge bei Hartz IV ist rein privat und nicht staatlich gefördert. Diese ist nicht pfändungssicher. Bei Überschreitung des Freibetrages muss das angesparte Kapital aus der fondgebundenen Altersvorsorge aufgebraucht werden.
Wie hoch ist der jährliche Freibetrag für die Altersvorsorge?

Hartz IV Empfänger dürfen pro Lebensjahr 750 Euro für die Altersvorsorge ansparen, sofern das Geld nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird (§12 SGB II Absatz 2 und 3).

Es findet jedoch keine Berücksichtigung von Verträgen statt, die im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge abgeschlossen wurden. Der Freibetrag gilt nur für erwerbsfähige Bedürftige und deren Partner ab dem 15. Lebensjahr.
https://www.hartziv.org/blog/20190909-altersvorsorge-private-rentenversicherung-hartz-iv-sicher-machen.html
Schau dir das bitte mal den Link an vielleicht erstehst du es besser!!
Das Einziege was ich finden konnte war ! dort steht das man 750€ pro Jahr sparen darf! aber wenn ich 50€ x12 monate Rechne komme ich auf =600€ Pro Jahr! also wäre ich doch unter der grenze falls das stimmt was meinst du ???

CCR

Zitat von: Dragon am 11. Februar 2022, 15:53:08Schau dir das bitte mal den Link an vielleicht erstehst du es besser!!
Das Einziege was ich finden konnte war ! dort steht das man 750€ pro Jahr sparen darf! aber wenn ich 50€ x12 monate Rechne komme ich auf =600€ Pro Jahr! also wäre ich doch unter der grenze falls das stimmt was meinst du ???
7200 € dein Schonvermögen 43 Jahre X 150 € + 750 € Einmalig

Schonvermögen bei Sozialhilfe: Gibt es Unterschiede zu Hartz 4?

Für das Schonvermögen bei Sozialhilfe gelten andere Beträge als bei selbigem in Bezug auf Arbeitslosengeld 2. So ist für Sozialhilfeempfänger der § 90 des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) maßgeblich.

Hier liegt das Schonvermögen nach aktuellem Stand bei 5.000 Euro pro Person. Davon profitieren vor allem Menschen mit Behinderung.

Dragon

Zitat
Zitat CCCR
7200 € dein Schonvermögen 43 Jahre X 150 € + 750 €
Auch wenn die RV erst ab 2008 besteht oder ist das egal.
Hm warum steht in Hartz org Link =Hartz IV Empfänger dürfen pro Lebensjahr 750 Euro für die Altersvorsorge ansparen, sofern das Geld nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird (§12 SGB II Absatz 2 und 3). ?

so kommt man auf ein höres schonvermögen! Das würde mich jetzt interessieren.

CCR

Ergo schreibt :

Wie wird die Lebensversicherung bei Hartz IV angerechnet?

Der Hartz-IV-Freibetrag für Altersvorsorge errechnet sich aus vollendeten Lebensjahren mal 750 €.

Beispielrechnung für einen 45-Jährigen: 45 mal 750 = 33.750 €

Dabei gelten Höchstbeträge, die vom Geburtsjahrgang abhängen:

    Geburtsjahrgänge bis 1957: 48.750 €
    Geburtsjahrgänge 1958 bis 1963: 49.500 €
    Geburtsjahrgänge ab 1964: 50.250 €

Liegt der Zeitwert, also der aktuelle Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung, oberhalb des Freibetrags für Altersvorsorge, muss die Differenz aufgebraucht werden. Erst dann wird das Arbeitslosengeld II bewilligt. Allerdings darf die Auflösung einer Versicherung nur dann verlangt werden, wenn dem Hartz-IV-Empfänger dadurch ein Verlust von höchstens 10 % der bezahlten Eigenbeiträge entsteht.

https://www.ergo.de/de/Ratgeber/finanzielle_vorsorge/hartziv

Zitat von: Dragon am 11. Februar 2022, 15:53:08Schau dir das bitte mal den Link an vielleicht erstehst du es besser!!
Das Einziege was ich finden konnte war ! dort steht das man 750€ pro Jahr sparen darf! aber wenn ich 50€ x12 monate Rechne komme ich auf =600€ Pro Jahr! also wäre ich doch unter der grenze falls das stimmt was meinst du ???
:sehrgut: