JC-Neue WBA Verlangt Kontoauszüge,Pass,Meldebescheinigung=Kopie

Begonnen von Dragon, 05. Februar 2022, 16:30:52

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Fettnäpfchen

Wenn Ihr dann mal fertig seid gebt Bescheid!
Eigentlich war ja alles klar aber so kann man natürlich nochmal einige Seiten füllen.
Wenn ich schon allein das als Frage lese:
Zitat von: Dragon am 11. Februar 2022, 14:18:00Wenn ich euch Beide CCR+Heinz-Otto verstanden habe "soll ich noch nicht wegen der RV dem JC melden?
aber das passt ja zu dem Chaoten also TE

Zitat von: « Antwort #50 am: 07. Februar 2022, 15:44:52 »In dem Zuge komme ich mir doch verarscht vor........ Mal schauen wie ich damit umgehe und in Zukunft reagiere....

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

Ok Fettnäpfchen @ ich bin dann raus sonst wird es nix mit helfen.

Dragon

#92
Sind Fertig! kannst bitte weiter machen. ich warte das ich auch weiter arbeiten kann.
Ich  hoffe hast meinen #80 nicht übersehen.
Zitataber das passt ja zu dem Chaoten also TE
Sorry bringe oft vieles durch einandere und vertuhe mcih schnell +dazu sehr vergesslich.
Bevor ich dann alles (unterlagen)abschicken kann! sollten wir nochmal alles durch gehen was alles im A4 umschlag mitlegen soll.
also Schritt für Schritt wäre mir lieber damit ich nichts vergesse .merke das immer :schaem:
Doof das man in Kontoauszüge nichts schwärzen darf.

Welche schritte danach kommen wenn ich dem Jc die unterlagen geschickt hatte, meine ob JC noch was verlangen oder die WBA vom 24.01.22 damit meine Leistungen weiter laufen.

Fettnäpfchen

Dragon

So dann hoffentlich zum letzten Mal.
Zitat von: Dragon am 11. Februar 2022, 12:05:25Weiterbewilligungsantrag vom 24.01.2022
    Aufforderung zu Mitwirkung Ihr Schreiben vom 01.02.2022 bei mir eingegangen am 05.02.2022
    BG-Nr. XXXX

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bezüglich Ihrer abgefragten Punkte
    Kontoauszüge / Pass / Aufenthaltstitel / Was die Wohnsituation angeht/Meldebescheinigung Erklärung teile ich Ihnen folgendes mit.


    Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
    a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
    b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor. Und wieder verweise ich zusätzlich auf den Punkt "Ergänzend dazu" aus dem Absatz Pass.
    c) Nach DSGVO ist jede Datenerhebung zu begründen.

    Ihre o. g. Aufforderung versucht, § 60 SGB I grob rechtsmissbräuchlich in Ansatz zu bringen. Sie fordern von mir unzulässige Nachweise.
    Diese durch Sie versuchte Datenerhebung
    - ist nicht begründet,
    - ist somit nach a), b) § 67a SGB X nicht zulässig.

    Zu den von Ihnen geforderten Daten im Einzelnen:
    Die Kontoauszüge stehen Ihnen zu und diese mache ich als Anhang zu diesem Schreiben.

    Zum Pass
    Da sie in Ihrem Schreiben darauf bestehen das ich mich persönlich vorstellen muss um "Ihnen eine persönliche Identifizierung" zu ermöglichen werde ich meinen Pass nicht in Kopie einreichen.
    Ergänzend dazu:<unterstreichen
    Sollten sie deswegen eine Bearbeitung verweigern ergeht umgehend Klage und Beschwerde gegen sie da ich mich nun schon oft genug dieser Identifizierung aussetzen musste. Auch ein Blick in meine Akte wird Ihnen dies bestätigen und dazu sind sie eigentlich verpflichtet und nicht sich diese Arbeit zu ersparen und unter Androhung einer Leistungsverweigerung zum wiederholten mal eine doppelte und daher unzulässige Datenerhebung ohne vorgeschriebene Erklärung/Begründung dieser zu erheben.

    Zum Aufenhaltstitel
    Dieser liegt ihnen genauso vor wie sie feststellen werden wenn sie in meine Akte schauen und die Gültigkeit ist bis 2026.
    Des weiteren verweise ich Sie auch wieder auf dass was unter dem Thema Pass unter "Ergänzend dazu" steht, um weitere Wiederholungen zu vermeiden.

    Was die Wohnsituation angeht:
    Ich lebe momentan noch mietfrei bei meiner Mutter wo ich mein altes Zimmer bewohnen darf. Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG. Dies ist ihnen bekannt und es gab keine Änderung sonst hätten sie das im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten schon erfahren. Des weiteren gilt das selbe wie unter dem Punkt Pass unter "Ergänzend dazu:" Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor.

Zur Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung habe ich schon besorgt obwohl ich auch dazu nicht verpflichtet wäre denn auch diese Daten liegen Ihnen schon vor. Und wieder verweise ich zusätzlich auf den Punkt "Ergänzend dazu" aus dem Absatz Pass.


    Mit freundlichen Grüßen
    XXX

Achte auf die Formatierung das Unterstreichen nicht vergessen und ansonsten hast du das mit der Meldebescheinigung komplett vergessen.
Sei da mal sorgfältiger; lesen und schreiben kannst du doch und lieber liest du es einmal zu viel als zu wenig.
und nein das rot markierte sollst du nicht rot markieren!






So und was die RV angeht.
Zitat von: Dragon am 10. Februar 2022, 16:38:35Bitte bedenken Sie, dass eine Kündigung mit Nachteilen verbunden ist und wir ggf. Steuern einbehalten müssen.
und den anderen Infos ist deine RV nicht im Verwertungsausschluss.
Heißt eigentl. normales Schonvermögen welches mit 150.-/LJ + 750.- berechnet wird.
Bevor wir da jetzt weitermachen bist du dir absolut sicher dass die Versicherung nicht dem JC gemeldet hast!! Das wird doch normal über einen Dauerauftrag bezahlt und muss dem JC aufgefallen sein wenn du die NICHT gemeldet hättest. Auf so etwas stürzen die sich normal wie die Geier!





Unteres ist deine Antwort auf meine Frage ob du die Beiträge
per Inkasso (da kommt der Versicherungsvertreter und holt das Geld in bar ab / total veraltet ich weiß)
oder wird das von deinem Konto überwiesen
Zitat von: Dragon am 10. Februar 2022, 16:38:35
Zitat
Zitat
    Fettnäpfchen
    läuft das über Inkasso oder wird es abgebucht?
über die JC inkasso soweit ich noch weiß.
:wand: Denk doch endlich mal nach!
Das JC macht kein Inkasso.
Und erst recht nicht für eine RV die DU zu BEZAHLEN hast.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

#94
Hallo Fettnäpfchen
Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Achte auf die Formatierung das Unterstreichen nicht vergessen und ansonsten hast du das mit der Meldebescheinigung komplett vergessen.
Sei da mal sorgfältiger; lesen und schreiben kannst du doch und lieber liest du es einmal zu viel als zu wenig.
und nein das rot markierte sollst du nicht rot markieren!
Gut !ich werde es  jetzt mehrmals durchgehen damit nichts fehlt....

Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
und den anderen Infos ist deine RV nicht im Verwertungsausschluss.
Heißt eigentl. normales Schonvermögen welches mit 150.-/LJ + 750.- berechnet wird.
Ich sollte die tage Seiten meiner RV ein Formular bekommen" damit kann man es wohl schützen was das für eins ist sehe dann wenn ich es bekomme. hoffe damit jetzt nicht zu spät.....

Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Bevor wir da jetzt weitermachen bist du dir absolut sicher dass die Versicherung nicht dem JC gemeldet hast!! Das wird doch normal über einen Dauerauftrag bezahlt und muss dem JC aufgefallen sein wenn du die NICHT gemeldet hättest. Auf so etwas stürzen die sich normal wie die Geier!
Das weiß ich leider nicht mehr zu lange her sorry. Soweit ich mich erinnern kann "mein JC hatte immer alle Dokumente&sonstiges als (Kopie ) bekommen sie wollten!
Leider ist es einfach zu lange her um mich noch daran erinnern.Sehr Komisch :scratch: Habe immer alles der Behörde gegeben. Mein Zeuge lebt leider nicht mehr.

Ich habe immer sehr schnell wechselene SA +bei meiner Behörde verschwinden gerne unterlagen wenn du Ärger mit denen hast.
Die Abgabe der Dokumente ging nur im Eingangbereich =oder dem Schnellschalter statt woanders konnte du es nicht abgeben.
Seit der Pandemie geben sie dir nicht mal eine Bestätigung das du den Termin warst wenn du im Eingangsbereich mit dem SA redest ,habe aber immer einen Zeuge bei! sie wollen alles nur Telefonisch besprechen.

Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
Denk doch endlich mal nach!
Das JC macht kein Inkasso.
Und erst recht nicht für eine RV die DU zu BEZAHLEN hast.
Die Abbuchung findet per Lastschrift.

Heinz-Otto

Bewahre dir künftig von allem eine Kopie auf. Besonders von den Anträgen und WBA!

Ich habe sogar noch meinen 1. Antrag aus 2005. Und vor allem die, wo ich mein Vermögen und meine LV angegeben habe.

Dragon

Nabend Heinz-Otto

ZitatBewahre dir künftig von allem eine Kopie auf. Besonders von den Anträgen und WBA!
Ich habe sogar noch meinen 1. Antrag aus 2005. Und vor allem die, wo ich mein Vermögen und meine LV angegeben habe.
Da hast du Recht sollte ich machen!Mir fällt zwar was ein werde der sache nach gehen, aber nicht mehr heute+dauert paar Tage.

bin für heute raus brauche Pause! war zuviel am PC schauen. sonst sehe für länger kaum etwas + Kopfschmerzen! muss dann Augen schließen bis mit ausruhen.

Wünsche euch noch einen schönen Abend mit tolles Wochende. :bye: :bye:

Dragon

#97
Hallo
Ein Kleines Update von mir stand 13:35 Uhr
Ich Bin seit heute morgen 10:00 dran alle meine WBA zu suchen, ein teil habe ich schon gefunden,den rest suche ich noch"ich werde sie naher aber noch nach Datum sortieren. habe auch EK,Dazu alle JC Termine bis Letztes Jahr dez .2021 gefunden suche noch weiter.

Noch eine kleine Anmerkung (Wegen den Pass ): Falls mein JC trotzdem nach bekommen dieses schreiben rum meckert! Ich musste immer sofort bei jeden Termin den Jetzigen Pass+eAT vorlegen,ohne das =kein Termin. Die Termine Fanden meisten alle 3-6 Monate statt.

Update 13:48 Uhr

habe jetzt ein JC Schreiben (14.02.20 finden können)! Das Schreiben bezieht sich auf meinen kurzen Vollzeitjob der von 11.02.20 14.ß3.20(Kündigung) der Vertrag offiziell bis zum Urteil des Arbeitsgericht zum Juni 2020 ein ende fand.

Aber ich hatte mich direkt als die Kündigung im April ins haus flatte direkt beim JC meldet wo ich dann neuen WBA beantragen sollte und alle Dokumente als kopie geben.

wo ich bis zum 25.03.20 die Kontoauszug vorlegen soll wo die Auszahlung des einkommen ersichtlich ist.
So wenn ich mit dem suchen fertig bin melde ich mich so schnell wie möglich zurück. bis dann


Heinz-Otto

Sorry. Du bist echt ein stressiger Kandidat. Bei allem Verständnis, dass die Rechtslage SGB sehr schwierig ist.
Du hast mehrere Baustellen und dann kommen häppchenweise weitere Infos und Umstände dazu.
Das ist echt anstrengend.

Ich bewundere die Geduld und Engagement von @Fettnäpfchen
Mach einfach was sie ausgearbeitet hat.
Dann abwarten was passiert und man geht danach Schritt für Schritt durch, was man weiter veranlasst.


Dragon

Zitat
Heinz-Otto
Sorry. Du bist echt ein stressiger Kandidat.
Mache mir halt sorgen! bereitet mir seit 1 woche schlaflose nächte kaum geschlaf. :sad:

Zitat
Heinz-Otto
Ich bewundere die Geduld und Engagement von @Fettnäpfchen
Mach einfach was sie ausgearbeitet hat.
Dann abwarten was passiert und man geht danach Schritt für Schritt durch, was man weiter veranlasst.
Ich werde auch nicht ohne sein Ok nichts übereilt machen! erst wenn er sein 100% ok gibt!!das ich los legen kann mit abschicken.
bin froh das er soviel geduld mit mir und sich mühe gibt :sehrgut: ein sehr großes herzliches Danke an ihm und alle die versuchen mir zu helfen

Bin jetzt solange still bis Fettnäpfchen was braucht/fragen hat

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 11. Februar 2022, 18:24:06Ich sollte die tage Seiten meiner RV ein Formular bekommen" damit kann man es wohl schützen was das für eins ist sehe dann wenn ich es bekomme. hoffe damit jetzt nicht zu spät.....
Wie gesagt, später kommen wir auf das Thema zurück. Also im laufe der nächsten Woche.
Zitat von: Dragon am 11. Februar 2022, 18:24:06Die Abbuchung findet per Lastschrift.
Dann gehe ich davon aus dass das dem JC bekannt ist. Seit 2008 sollte das schon der Leistungsabteilung aufgefallen sein wenn es anders wäre.

Zitat von: Dragon am 12. Februar 2022, 13:31:49Ich Bin seit heute morgen 10:00 dran alle meine WBA zu suchen,
u.s.w.  u.s.fort
und dann erst mal im Computer alles abspeichern am besten nach Datum, also 220212 dann noch je einen eigenen Ordner für Bescheide/Anträge/Benachrichtigungen/VV u. Infos/Bewerbungen/Klagen/Widersprüche und sonstiges...
und die Papiersachen dann in einen Ordner mit der selben Unterteilung.

Zitat von: Dragon am 12. Februar 2022, 13:31:49Noch eine kleine Anmerkung (Wegen den Pass ): Falls mein JC trotzdem nach bekommen dieses schreiben rum meckert! Ich
Das kann natürlich passieren. Dann wird wie angekündigt entweder geklagt um dem JC mal "den Zahn" zu ziehen. (Evtl bekommst du dann mal etwas Ruhe)
oder
wenn es dir zu stressig ist dann kopierst du diesen und legst Ihn bei.
Dann muss das Schreiben beim Unterpunkt Pass natürlich geändert werden.
ZitatZum Pass
Den Pass lege ich Ihnen in Kopie bei.
und das
ergänzend dazu muss woanders hin. Am besten unter den Abschnitt:
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2022, 17:41:00Ihre o. g. Aufforderung versucht, § 60 SGB I grob rechtsmissbräuchlich in Ansatz zu bringen. Sie fordern von mir unzulässige Nachweise.
    Diese durch Sie versuchte Datenerhebung
    - ist nicht begründet,
    - ist somit nach a), b) § 67a SGB X nicht zulässig.
also so
Zitatergänzend dazu:
    Da sie in Ihrem Schreiben darauf bestehen das ich mich persönlich vorstellen muss um "Ihnen eine persönliche Identifizierung" zu ermöglichen werde ich meinen Pass in Kopie um des "Friedens" Willen beilegen. Ich komme aber nicht umhin sie auf folgendes aufmerksam zu machen!
   
Sollten sie weiterhin eine Bearbeitung verweigern bzw. mutwillig unter heranziehen immer neuer Anforderungen verzögern ergeht umgehend Klage und Beschwerde gegen sie da ich mich nun schon oft genug dieser Identifizierung aussetzen musste. Auch ein Blick in meine Akte wird Ihnen dies bestätigen und dazu sind sie eigentlich verpflichtet und nicht sich diese Arbeit zu ersparen und unter Androhung einer Leistungsverweigerung zum wiederholten mal eine doppelte und daher unzulässige Datenerhebung ohne vorgeschriebene Erklärung/Begründung (dieser Datenerhebung) zu erheben.
weiter geht es dann mit:
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2022, 17:41:00Zu den von Ihnen geforderten Daten im Einzelnen:......
......
..

Zitat von: Dragon am 12. Februar 2022, 14:16:56Ich werde auch nicht ohne sein Ok nichts übereilt machen! erst wenn er sein 100% ok gibt!!das ich los legen kann mit abschicken.
Dann stelle das nochmal überarbeitete Schreiben ein und dann bekommst du Bescheid.
Wegen nachweislich abgegeben. Ich stehe ja auf den Einwurf im Hausbriefkasten da
billig und auch der Inhalt nachgewiesen werden kann wenn du es wie folgt machst.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
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Dragon

Hallo Fettnäpfchen
Zitat
Fettnäpfchen
Wie gesagt, später kommen wir auf das Thema zurück. Also im laufe der nächsten Woche.
Ok machen wir dann wie du sagtes damit nächste woche! Ich habe vorher das Forumlar seiten meiner RV bekommen siehe Anhang Antrag auf Verwertungsverbot Seite.1 - 5! Natürlich alle meine Daten + RV NR weg.
Zitat
Fettnäpfchen
Dann gehe ich davon aus dass das dem JC bekannt ist. Seit 2008 sollte das schon der Leistungsabteilung aufgefallen sein wenn es anders wäre.
Ja Stimmt finde ich auch merkwürdig.
Zitat
Fettnäpfchen
wenn es dir zu stressig ist dann kopierst du diesen und legst Ihn bei.
Dann muss das Schreiben beim Unterpunkt Pass natürlich geändert werden.
Gut befasse mich naher genauer damit das ich nichts übersehe, und versuche das alles zu anpassen.+ den Pass ,eAT Kopieren

So bin etwas off.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Heinz-Otto

Na also. Das Teil unterschreiben und gut ist.
Was ich von derart RV Versicherungen halte, habe ich dir ja auf deine PN Frage geantwortet.
Da legt man drauf.  Allein schon wegen der Abschlusskosten.
Garantie wie früher um die 3% gibt es auch nicht mehr.

Dragon

ZitatNa also. Das Teil unterschreiben und gut ist.
Falls Fettnäpfchen nichts zu meckern hat !schicke ich das teil unterschrieben am Montag direkt an meine Versicherung.

Wünsche euch noch einen schönen abend  :bye: :bye:

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 12. Februar 2022, 22:03:25Falls Fettnäpfchen nichts zu meckern hat !schicke ich das teil unterschrieben am Montag direkt an meine Versicherung.
Wie hoch ist die angesparte Summe bzw. der Rückkaufswert?
Wieviel Schonvermögen hast du im Moment, also das was mit 150/LJ gerechnet wird?
Abgesehen davon mach doch endlich mal die erste Baustelle fertig:
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Februar 2022, 16:06:24Wie gesagt, später kommen wir auf das Thema zurück. Also im laufe der nächsten Woche.

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Februar 2022, 16:06:24Dann stelle das nochmal überarbeitete Schreiben ein und dann bekommst du Bescheid.

Bin heute nicht so lange aktiv!
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