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Tochter über 23, plötzlich nicht mehr krankenversichert

Begonnen von Qualinesti, 07. Februar 2022, 11:07:14

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Qualinesti

Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem, unsere Tochter wurde im Dezember '21 23 Jahre alt. Als sie vor ein paar Tagen zum Arzt gehen wollte, wurde ihr mitgeteilt, das sie nicht krankenversichert sei. Just an diesem Tag kam auch endlich mal eine Mitteilung der KV, das der Versicherungsschutz nicht mehr bestehe. Nun meine Frage: wie kann es sein, das die KV das macht und dann erst 1 Monat später einen Bescheid schickt? Außerdem ist meine Tochter psychisch erkrankt und nicht arbeitsfähig. Was können oder sollten wir machen, um sie wieder versichert zu bekommen? Sie hat über den pschychologischen Dienst auch schon vor 2 Monaten einen Antrag beim JC gestellt, über dessen jetzigen Stand haben wir aber momentan keine Kenntnis.
Wer noch Gutes im Menschen sieht, der hatte noch nichts mit dem JC zu tun !

Sheherazade

Seid ihr als Bedarfsgemeinschaft im ALGII-Bezug? Eure Tochter war bisher in der Familienversicherung mitversichert oder als Leistungsbezieher selbst versichert?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Qualinesti

Meine Frau geht arbeiten ich beziehe Krankengeld, wir bekommen keine Leistungen vom Amt und meine Tochter war bisher über mich familienversichert. Sie hat kein Einkommen und kann laut Psychologin keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Wer noch Gutes im Menschen sieht, der hatte noch nichts mit dem JC zu tun !

Sheherazade

Dann ist normalerweise mit 23 Jahren Schluß mit der Familienversicherung. Ausser, eure Tochter hat eine anerkannte Schwerbehinderung, durch die sie ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dann sollte eine unbegrenzte Familienversicherung greifen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Flip

Bis das geklärt ist, ob eine Behinderung vorliegt und die so hoch ist, dass die Familienversicherung weiter greift, bleibt jedoch wohl nichts anderes übrig, als erstmal eine freiwillige Versicherung zu beantragen und diese zu bezahlen. Ansonsten laufen Beitragsschulden auf und nach 2 Monaten Rückstand kommt sie in den Notlagentarif.

Fettnäpfchen

Qualinesti

Zitat von: Qualinesti am 07. Februar 2022, 11:07:14Sie hat über den pschychologischen Dienst auch schon vor 2 Monaten einen Antrag beim JC gestellt, über dessen jetzigen Stand haben wir aber momentan keine Kenntnis.
Dass last Ihr euch gefallen?
Lest mal die Leistungspflicht des Leistungsträgers

MfG FN
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CCR

Wenn der Bescheid vom JC kommt und keine Ablehnung der Leistung, müssen sie die KV auch rückwirkend übernehmen.

Chrischiii

Kann eigentlich nicht sein, dass sie nicht krankenversichert ist. Selbst wenn die Fami in der GKV endet, greift im Anschluss kraft Gesetzes die obligatorische Anschlussversicherung im Status einer freiwilligen Mitgliedschaft (§ 188 Abs. 4 SGB V), vorausgesetzt gewöhnlicher Aufenthalt / Wohnsitz ist auch in DE. Bitte mal am besten das Schreiben der Krankenkasse hier hochladen.

CCR

Zitat von: Qualinesti am 07. Februar 2022, 11:07:14ie hat über den pschychologischen Dienst auch schon vor 2 Monaten einen Antrag beim JC gestellt, über dessen jetzigen Stand haben wir aber momentan keine Kenntnis.
So wie ich das lese, ist sie schon im ALG 2 Bezug nur weiß das JC das noch nicht weil ja vorher Familienversichert.  :weisnich:

Flip

Zitat von: Chrischiii am 11. Februar 2022, 15:58:38Selbst wenn die Fami in der GKV endet, greift im Anschluss kraft Gesetzes die obligatorische Anschlussversicherung im Status einer freiwilligen Mitgliedschaft (§ 188 Abs. 4 SGB V),

Dazu muss man aber innerhalb von 3 Monaten den Beitritt erklären, § 9 Abs. 2 SGB V. Und natürlich Beiträge zahlen.

Zitat von: CCR am 11. Februar 2022, 16:20:30So wie ich das lese, ist sie schon im ALG 2 Bezug nur weiß das JC das noch nicht weil ja vorher Familienversichert. 

Hä? Wie kommst du darauf? Wäre sie schon länger ALG2 Empfänger, wäre sie gar nicht mehr familienversichert gewesen, da alle ALG2 Empfänger der Pflichtversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V unterliegen.

CCR

Zitat von: Flip am 11. Februar 2022, 17:57:45Hä? Wie kommst du darauf? Wäre sie schon länger ALG2 Empfänger, wäre sie gar nicht mehr familienversichert gewesen, da alle ALG2 Empfänger der Pflichtversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V unterliegen.

Zitat von: Qualinesti am 07. Februar 2022, 11:07:14Sie hat über den pschychologischen Dienst auch schon vor 2 Monaten einen Antrag beim JC gestellt, über dessen jetzigen Stand haben wir aber momentan keine Kenntnis.

Sie könnte ja keinen Antrag über den pschy.Dienst stellen wenn sie nicht schon Kunde des JC wäre.

Flip

Was auch immer der psychologische Dienst ist... Da kann auch eine Betreuungsstelle sein. Der zweite Teil ist doch eindeutig: Antrag gestellt und bisher nichts davon gehört.