Arbeit wie verhalten?

Begonnen von Fred, 08. Februar 2022, 21:09:05

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Fettnäpfchen

Am Bau gilt eh ab Firmensitz.
Das heisst 7.00 Uhr bei der Firma und ab da ist AZ. Wobei das heutzutage von dem einen oder anderen nicht eingehalten wird. Wir haben da einen Stadtrad der sich als Firmeninhaber auch nicht drum kümmert und seine Arbeiter schamlos ausnutzt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MarcAnton

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2022, 14:40:11
Am Bau gilt eh ab Firmensitz.

Das kann ich mir echt nicht vorstellen. Denn in einer Stadt z.B. wohnt der Bauarbeiter eine 5min von der (Einsatz-) Baustelle weit entfernt, der nächste dann ähnlich bei der nächsten Baustelle. Es wäre doch völlig irre wenn Leute 45min zum Firmansitz fahren müssen, um danach 5min von Zuhause entfernt einzuschlagen...

P.S. Und was hätte der AG davon -außer der Fahrerei...?

Fettnäpfchen

Zitat von: MarcAnton am 10. Februar 2022, 15:15:07
Das kann ich mir echt nicht vorstellen.
Was du dir vorstellen kannst hat nicht mit Tarifverträgen zu tun.
Das nächste Einsatzfeld ist dann anders rum konzipiert und dann fragst du dich wie das sein kann.
Und ob bei der Konstellation der Arbeiter in die Firma muss liegt am Chef und seiner Planung.
Ich bin Jahrelang gependelt... z.B.: nach M und da kamen mir viele Münchner Firmenfahrzeuge entgegen und Abends ging es andersrum. Macht sowas Sinn?

Der AG verlangt eh Anfahrtzeiten vom Kunden.
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Hary

Die Diskussion hier ist irgendwie amüsant. Der Vergleich von der Weg zur Arbeit und der Weg zum Kunden hinkt ja gewaltig. Die Fahrt zum Kunden ist ja teil der Tätigkeit. Übertrag dies mal auf einen Postzusteller, dann wird der Unsinn offensichtlich. Ein Postzusteller der ein Paket zum Kunden fährt der wird ja auch bezahlt für diese Tätigkeit und nicht nur für die Minute die er am Briefkasten steht...

Fred

Anders gedacht. Du fährst erst in die Firma, bist wie üblich pünktlich um 08:00 Uhr in der Firma und fährst logischerweise erst dann zum Kunden los.

Warum sollte ich jetzt von zu Hause beispielsweise schon um 07:00 Uhr losfahren?

Jetzt besteht natürlich bei Außendienstmitarbeitern die Verlockung zu sagen "Na ja normalerweise würdest ja erst in die Firma fahren und hast auch Fahrtzeit. Wenn du also von zu Hause zum Kunden fährst, kannst ja früher losfahren."
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

Ich kenne keinen Aussendienstmitarbeiter mit Firmenwagen, der jeden Morgen erst ins Büro fährt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fred

Richtig. Und auch hier ist Arbeitsbeginn 08:00 Uhr und nicht 07:00 Uhr oder 06:30 Uhr oder 05:00 Uhr je nach Entfernung zum Kunden.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

Bei Aussendienstmitarbeitern ist der Arbeitsbeginn tatsächlich sehr individuell, die meisten machen ihre Termine sogar selbst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

CCR

Als Angestellter mit Festgehalt kann er sich die Zeit ja einteilen, wann er anfängt und aufhört und Überstunden müssen genehmigt werden, so war es bei uns.

Heinz-Otto

Wenn der AG im Rahmen seines Direktionsrechtes anordnet, dass der AN um 8 Uhr beim Kunden sein muss, kann er das.
Wenn der trotzdem 8 Std. arbeiten soll + je 1 Std. Hin- und Rückfahrt, sind das Überstunden.
Wenn er die Termine dauerhaft so legt, dass der AN 1 Std. früher anfangen muss, verletzt er seine Fürsorgepflichten, da er auch auf den AN und seine Interessen Rücksicht nehmen muss.

Das blöde ist, dass es in DE eine 48 Std./wo. gibt. Dennoch würden 10 Std. täglich an 5 Tagen Mehrarbeit bedeuten.
Im Einzelfall ist eine 60-Stunden-Woche in Ordnung, wenn sie binnen 24 Wochen wieder ausgeglichen werden. In einem halben Jahr dürfen die 48 Wochenstunden also im Schnitt nicht überschritten werden. Die Gewerbeaufsicht verhängt hohe Bußgelder, wenn regelmäßig länger gearbeitet wird.
§ 3
ZitatDie werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Das blöde ist, dass man in der Probezeit lieber nicht den Mund aufmachen darf.

CCR

Bei uns gab es auch Sonntagsarbeit gelegentliche das wurde als Coronabonus ausbezahlt, ein guter Chef also der seine Angestellten braucht und respektiert. Mit Schwung ja, mit Ellbogen nein danke

MarcAnton

Zitat von: Hary am 10. Februar 2022, 18:22:36
Übertrag dies mal auf einen Postzusteller, dann wird der Unsinn offensichtlich. Ein Postzusteller der ein Paket zum Kunden fährt der wird ja auch bezahlt für diese Tätigkeit und nicht nur für die Minute die er am Briefkasten steht...

Unsinn? Um bei den Postzusteller zu bleiben: Er kriegt doch die Zeit nicht bezahlt wo er zum Depot oder Postablage fährt -seine Arbeitszeit beginnt erst dann wenn er sein A-Ausgangspunkt erreicht hat. Also der Kunde aus dem Beispiel des TE.

Seine Arbeitsszeit fängt niemals bei ihm Zuhause an. Niemals!

Abgesehen davon halte ich die Position des AGs im vorliegenden Fall durchaus für plausibel:  Denn ob der AN die zumutbare Fahrzeit von 1,5h zur Firma fährt oder direkt zum Kunden -wo ist da der Schaden, der dem AN entsteht? Er müsste so oder so fahren. Und was würde sich denn für den TE ändern, wenn er in die entgegengesetze Richtung (vom Kunden aus gesehen) erstmal zur Firma fahren müßte, um von dort aus mit dem Firmenauto die gleiche Strecke zurück zu legen und weiter zu fahren?

Bei Zeitarbeit ist es doch nicht anders -man hat den Heimathafen (die ZAF), aber zu den unterschiedlichen Kunden fährt man ja direkt und nicht erst von der Zentrale aus. Wird da der Fahrtweg etwa bezahlt...?

Sheherazade

Zitat von: MarcAnton am 12. Februar 2022, 13:27:19Seine Arbeitsszeit fängt niemals bei ihm Zuhause an. Niemals!

Du hast offensichtlich eine entscheidende Kleinigkeit überlesen.

Zitat von: Fred am 08. Februar 2022, 21:09:05
Anfangs ganz ok aber plötzlich werden für mich Termine vereinbart, wo ich gut und gerne eine Stunde fahren muss. Dazu gibt der Chef auch das Firmenauto mit nach Hause.

Seine Arbeitszeit beginnt genau dann, wenn er in das Fahrzeug einsteigt und zum Kunden losfährt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

@MarcAnton

Wenn der AG einen Firmenwagen zur Verfügung stellt und der AN nicht erst zum Betriebssitz fahren muss, um dort seine reguläre Arbeit aufzunehmen, ist das ein Unterschied.

Das sog. Werktorprinzip gilt dann nicht.
Beispiel Handwerk. AN fahren zum Betriebssitz wie jeder andere auch. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle müssen über Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. AZ beginnt ab Erreichen des Firmensitzes.

Dort steigen sie in das Firmenfahrzeug und fahren zur Baustelle.
Weg zum Firmensitz ist "Privatvergnügen", keine Arbeitszeit. Fahrt vom Firmensitz bis Baustelle ist Arbeitszeit.

Ein AN nimmt das Firmenfahrzeug mit nach Hause. Er holt seine Kollegen bei ihnen zu Hause ab.
Für den Fahrer des Firmenfahrzeuges ist das ab Verlassen seines Wohnsitzes Arbeitszeit. Für die Kollegen beginnt die AZ erst mit Erreichen der Baustelle. Fahrtkosten können sie beim FA auch nicht geltend machen.

Abweichende Regelungen sind nur durch TV möglich!!
So z. B. die Drecksgewerkschaften, die mit den ZAF vereinbaren, dass grundsätzlich die Wegezeit, die die AN zum Betriebssitz der ZAF sowieso hätten, nicht als AZ zu vergüten ist.

Bedeutet, das auch dem Kollegen der die anderen abholt die Zeit, die er normalerweise für die Fahrt zum Firmensitz braucht, nicht als AZ bezahlt wird. Diese Zeit wird ihm dann von seiner eigentlichen, zustehenden zu vergüteteden AZ abgezogen


Sheherazade

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 14:02:12
Fahrtkosten können sie beim FA auch nicht geltend machen.

Doch, die Mitfahrer können das, solange man die Höchstgrenze von 4500€ beachtet. Seit einigen Jahren muss ja auch kein Fahrzeugkennzeichen mehr in der Steuererklärung eingetragen werden.
ZitatFahrtkosten in der Steuererklärung

Generell können die Fahrtkosten für eine Fahrgemeinschaft von der Steuer abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man selbst der Fahrer ist oder ob man sich als Mitfahrer an den Ausgaben beteiligt. Alle Beteiligten können von der Entfernungspauschale profitieren.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"