Arbeit wie verhalten?

Begonnen von Fred, 08. Februar 2022, 21:09:05

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Fred

Ich bitte um Tipps. Seit wenigen Monaten arbeite ich in einer neuen Firma. Anfangs ganz ok aber plötzlich werden für mich Termine vereinbart, wo ich gut und gerne eine Stunde fahren muss. Dazu gibt der Chef auch das Firmenauto mit nach Hause. Allerdings sagt er zum Kunden dass ich um 8 Uhr da bin.

Wie kann er das? Arbeitsbeginn ist 8 Uhr und nicht 7 Uhr, da ich ja eine Stunde fahren muss. Fahrtzeit zum Kunden ist Arbeitszeit und keine Privatzeit.

Wie soll ich mich verhalten?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

CCR

Das steht normalerweise im Arbeitsvertrag, ab wann die Arbeit beginnt, entweder am Firmensitz oder beim Kunden.
Überstunden müssen ja extra bezahlt werden.

Hary

Zitat von: CCR am 08. Februar 2022, 21:24:48
Das steht normalerweise im Arbeitsvertrag, ab wann die Arbeit beginnt, entweder am Firmensitz oder beim Kunden.

Eigentlich ist es ja so, sobald die berufliche Tätigkeit beginnt, beginnt auch die Arbeitszeit. Da er den Auftrag hat zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Firmenfahrzeug an einem Ort zu sein, würde ich vermuten dass die Arbeitszeit ab dem Zeitpunkt spätestens beginnt wo man das Auto betritt und die Fahrt beginnt. So was ist ja nun kein Privatvergnügen.

Fred

Tja sieht der Chef wohl anders
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Hary

Dann hast du zwei Möglichkeiten:

1. Die Sicht des Chefs teilen und stillschweigend befolgen
2. Prüfen ob es tatsächlich so ist und im Zweifel auf dein Recht bestehen.

Nicht unwahrscheinlich das nur 1. dazu führen wird, dass du weiterhin Arbeit hast.


jordan2sheepy

schreib morgen (freitag) eine stunde vor offiziellem arbeitsende ne sms "chef ich fahr schon mal nach hause, hab ja heute morgen schon um 7 statt 8 uhr angefangen. schoenes wochenende!"
oder wenn es nicht geht frueher aufzuhoeren dann sagen  "chef naechste woche kann ich dann aber erst wieder um 8 anfangen, termine beim kunden bitte fruehestens um 9 vereinbaren beim kunden wegen anfahrtszeit, danke"

rechte nehmen statt darum bitten. hat dein chef schliesslich auch so gemacht. oder hatte er lieb gefragt ob du auch ne std frueher kannst?

wenn du es so machst bist du also sogar noch netter als dein chef! falls er dich kuendigt war es eben die falsche stelle, je nach deinem leben ist das mehr oder weniger schlimm... wir sind hier ja nicht bei squid game. (ich hatte die serie als gesellschattskritik verstanden.

lg vom coronaleugner :D

Hartz4Zeuge


Rubber Duck

Was ist das ein schwachfug, jordan2sheepy  :wand:

Lg. Rupper Duck  :coffee:
Alleine bin ich Stark, aber im Team sind wir Unschlagbar!

MarcAnton

Zitat von: Fred am 08. Februar 2022, 21:09:05
Fahrtzeit zum Kunden ist Arbeitszeit und keine Privatzeit.

Nein!

Auch wenn die Antwort nicht gefallen mag, aber deine Arbeitszeit beginnt beim Kunden. Warum? Weil deine Arbeitszeit genau so in der Firma um die Ecke beginnen würde -dein Fahrtweg zum Kunden ist im Grunde genommen der "gleiche" als wenn du täglich 1 Std. direkt zur Firma fahren würdest. Bei der ganzen Geschichte wären lediglich unzumutbare Arbeitswege anfechtbar (1,5h pro Strecke ist zumutbar) -aber sonst sehe ich keine Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen.

Und mal ehrlich: 1Std. fährt man oft in der Stadt allein schon mit öffentlichen Verkehrsmitteln, umsteigen usw -DIE Zeit bezahlt dir auch keiner. Nimm lieber alles sportlich und versuche mit dem Dienstauto nebenbei private Sachen zu erledigen, damit du auch Vorteile ziehst... :zwinker:

Fettnäpfchen

 :flag:

Fast der selbe Sch...fug wie von jordan2sheepy wobei der noch lustig war.
Nur so wird ein Schuh daraus:
Zitat von: Heinz-Otto am 09. Februar 2022, 22:08:20Dazu muss man die Regelungen im AV kennen und ob es einen Tarifvertrag gibt.
Grundsätzlich ist Fahrzeit mit dem Auto aber Arbeitszeit.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

Zitat von: MarcAnton am 10. Februar 2022, 07:37:50Auch wenn die Antwort nicht gefallen mag, aber deine Arbeitszeit beginnt beim Kunden. Warum? Weil deine Arbeitszeit genau so in der Firma um die Ecke beginnen würde -dein Fahrtweg zum Kunden ist im Grunde genommen der "gleiche" als wenn du täglich 1 Std. direkt zur Firma fahren würdest.

Ich glaube, das ist richtig, aber er darf dann auch früher nach Hause fahren, sonst hätte er ja Überstunden, wenn die Fahrzeit nicht bezahlt würde.

Sheherazade

Zitat von: CCR am 10. Februar 2022, 12:28:59Ich glaube, das ist richtig
Nein, das ist falsch, wie FN schon angemerkt hat.

ZitatFahren Arbeitnehmer von ihrem Wohnort mit dem Firmenfahrzeug direkt zum ersten Kunden und am Ende des Tages vom letzten Kunden nach Hause zurück, stellt die für die An- und Heimfahrt aufgewendete Zeit Arbeitszeit dar. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 10. September 2015, C-266/14 entschieden.
Quelle

Zitat von: Fred am 08. Februar 2022, 21:09:05Arbeitsbeginn ist 8 Uhr und nicht 7 Uhr, da ich ja eine Stunde fahren muss. Fahrtzeit zum Kunden ist Arbeitszeit und keine Privatzeit.

Wie soll ich mich verhalten?

Darauf achten, dass die Fahrtzeiten auch als Arbeitszeiten bezahlt werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MarcAnton

Zitat von: Sheherazade am 10. Februar 2022, 12:31:55
Fahren Arbeitnehmer von ihrem Wohnort mit dem Firmenfahrzeug direkt zum ersten Kunden und am Ende des Tages vom letzten Kunden nach Hause zurück, stellt die für die An- und Heimfahrt aufgewendete Zeit Arbeitszeit dar. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 10. September 2015, C-266/14 entschieden.
Quelle

Das Urteil ist sicherlich für den TE interessant -die Frage ist aber ob es nicht anderslautende Urteile gibt. Denn selbst wenn man das auf eine Stadt bezieht -so ergeben sich z.B. für Bauarbeiter durchaus unterschiedliche Anfahrtszeiten, da sie oft die Baustellen wechseln. Gilt das dann auch?

Wenn der TE aber das EU-Urteil durchsetzen kann -ist doch schön für ihn.

Sheherazade

Zitat von: MarcAnton am 10. Februar 2022, 12:56:12
so ergeben sich z.B. für Bauarbeiter durchaus unterschiedliche Anfahrtszeiten, da sie oft die Baustellen wechseln. Gilt das dann auch?

Gerade dann - sofern die Bauarbeiter/Monteure mit dem Firmenfahrzeug vom Wohnort losfahren und auch wieder zurück. Innerhalb des Arbeitstages sind wie bisher die zwischen den Baustellen liegenden Fahrten als Arbeitszeiten zu werten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"