JC fordert Kontoauszüge der GmbH dessen GF und Mitgesellschafter Leistungen bezi

Begonnen von Paperlapapp, 09. Februar 2022, 02:31:42

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Paperlapapp

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe nach längerer, erfolgloser Internetrecherche gedacht, ich poste meine Frage einmal in einem Forum, mit der Hoffnung, Antworten von Leuten zu bekommen, die schon Erfahrung mit der nachfolgenden Thematik gemacht haben.

Ich habe mit Hilfe einer Venture Kapitalgesellschaft während meines Leistungsbezugs eine GmbH gegründet, deren Geschäftsführer und Mitgesellschafter ich bin. Die GmbH erwirtschaftet zur Zeit noch keine Gewinne. Die Vereinbarung mit der Venture Kapitalgesellschaft ist die, dass erst dann Gehälter gezahlt werden, sobald der Betrieb läuft und Umsätze generiert werden. Die Venturekapitalgesellschaft ist mit 30% an der GmbH beteiligt.

Ich beziehe als GF aufgrund der zuvor genannten Vereinbarung derzeit kein Einkommen, was sich aber sicherlich demnächst ändern wird. Soweit ist das Thema auch kein Problem.

Das Jobcenter fordert nun Kontoauszüge der GmbH, was grundsätzlich kein Problem wäre, da es nichts zu verbergen gibt. Allerdings sehe ich hier diverse rechtliche Probleme, die mich an der Herausgabe der Kontoauszüge hindern. Zum einen ist die GmbH eine juristische Person, die keine Leistungen des JC bezieht und somit auch nicht zur Auskunft oder Herausgabe von Informationen verpflichtet ist und zum anderen gibt es Mitgesellschafter, die sicher ein Problem damit haben, sensible Daten zur Firma herauszugeben.

Darüber hinaus mache ich mich vermutlich auch strafbar, wenn ich Daten von Dritten (GmbH = juristische Person, Mitgesellschafter der GmbH) an das Jobcenter weitergebe. Beide Parteien haben ja nichts mit dem JC zu tun und unterliegen logischerweise keinerlei Mitwirkungs- oder Auskunftspflichten. Demnach kann ich, auch wenn ich Mitgesellschafter und GF der GmbH bin doch nicht einfach die Daten von Unbeteiligten herausgeben.

Ist jemand schon mal in einer ähnlichen Situation gewesen und hat Infos wie die Rechtslage ist?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Hary

Ich denke in diesem Fall wäre es das sicherste und beste dich juristisch beraten zu lassen. Einfach so Daten weitergeben ist ja auch Datenschutzrechtlich nicht immer so einfach wenn dort auf den Auzügen zu erkennen ist wer Kunde ist. Es wäre ganz sinnvoll das Jobcenter anzufragen auf welcher Grundlage sie diese Informationen einsehen möchten, dann kannst du prüfen (lassen) ob dies tatsächlich möglich ist in dieser Form und in welchem Umfang.

BO177

Erfahrung mit einer solchen Konstellation habe ich nicht.

Wenn man Logik anwendet, so ist die Gmbh die GmbH (also wie ein Arbeitgeber zu behandeln) und Du bist Du, auch wenn Du die GmbH mitgegründet hast und (noch) kein Gehalt erhältst.

D. h. die GmbH hat ein Konto und Du hast ein Konto. Von SGB-II-Relevanz kann nur Dein Konto = Deine Einnahmen sein. Das würde ich dem Jobcenter so schriftlich erklären und Deine privaten Kontoauszüge beilegen, sofern nicht schon übermittelt.

Allerdings solltest Du darauf achten, (wie ja generell) Einnahmen sofort mitzuteilen.

Unterstellen könnte man allerdings, dass Du Einnahmen bei der GmbH bunkerst und Dir nicht auszahlst, um Sozialleistungen zu erhalten; deshalb vielleicht das Verlangen des Jobcenters nach den GmbH-Kontoauszügen. Vielleicht kann der GmbH-Vertrag dies ausräumen, wenn in ihm z. B. steht, dass Du nicht allein berechtigt bist, Dir Gehalt auszuzahlen bzw. wie die Gewinnbestimmung geregelt ist.

Hartz4Zeuge

Ein beliebiger Arbeitgeber will erst dann Löhne und Gehälter zahlen, wenn sein Laden läuft. Auf die Diskussion wäre gespannt.