JC möchte einen Nachweis, wann das Guthaben der HK an mich ausgezahlt wurde

Begonnen von Ducky, 10. Februar 2022, 20:14:54

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Ducky

Hallo,

ich bin 26 Jahre alt, wohne noch bei meiner Mutter und mache weiterhin eine betriebliche Ausbildung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice. Zusätzlich stocke ich noch mit ALG 2 auf. Meine Mutter steht alleine auf den Mietvertrag, jedoch überweise ich Ihr jeden Monat meinen Teil.

Kurz zum Sachverhalt.

Am 15.09.21 hat meine Mutter von der GAG die Heizkostenabrechnung 2020 bekommen. Das Guthaben von 492,91€ hat sich dann am Monat darauf halt verrechnet und zu diesem Zeitpunkt lag die Gesamtmiete für uns beide bei 614,70€. Bedeutet von unserem Vermieter wurden für den Oktober nur noch 121,79€ abgebucht.
Daraufhin habe ich am selben Tag für meine Mutter das JC darüber informiert. Am 10.12.21 habe ich das Jobcenter nochmal darüber in Kenntnis gesetzt, da es bis dahin keine Reaktion gab.

Sie hat dann am 7.01.22 die Forderung vom Jobcenter erhalten und es werden Ihr dazu monatlich etwa 40€ abgehalten. Sie muss die Hälfte des Guthabens abbezahlen

Das Jobcenter wollte dann am 24.11.21 von mir alle Seiten der Heizkostenabrechung, den Nachweis wann das Guthaben an mich ausgezahlt wurde und wann die Miete reduziert worden ist.
Daraufhin habe ich den Jobcenter folgendes mitgeteilt:

"bezüglich Ihres Schreiben vom 24.11.2021, übersende ich Ihnen die restlichen 4 Seiten der
Betriebs- und Heizkostenabrechnung von 2020.
Die ersten beiden Seiten der Betriebs- und Heizkostenrechnung haben Sie am 03.10.21 von mir
bereits erhalten.

Mit freundlichen Grüßen"

Die letzten beiden Punkte habe ich vergessen mitzuteilen.


Darauf kam am 03.02.22 vom JC eine "Erinnerung der Aufforderung zur Mitwirkung" an. Sie wollten noch den Nachweis, wann das Guthaben aus der Betriebs und Heizkostenabrechnung an mich ausgezahlt wurde, wie z.B mithilfe eines Kontoauszugs.

Wie schon erwähnt wurde ja nichts an mich ausgezahlt. Am 05.10.21 wurden auf dem Konto meiner Mutter die 121,79€ vom Vermieter abgebucht. Am 08.10.21 habe ich meiner Mutter aber die reguläre Miete von 307,35€ überwiesen. Am 18.10.21 hat Sie aber wieder 310€ abgehoben.

Keine Ahnung warum ich zu diesem Zeitpunkt Ihr anstatt die 246,45€, die 307,35€ überwiesen habe.
Könnte ich jedoch dem Jobcenter einfach mitteilen, dass sie einen Teil von dem abgehobenen Geld mir Bar zurückgegeben hat, da ich eine Fehlüberweisung gemacht habe?
Also 310€ abgehoben und mir die 63,55€ gegeben und den Rest hat Sie quasi behalten?

Oder wie würdet Ihr vorgehen?







Ducky

Hallo nochmal,

wäre schön wenn man mir dabei noch helfen könnte.

Sollte meine Thread dennoch untergehen, werde ich es mal im Elo-forum versuchen.

Heinz-Otto

Da hilft nur, dem JC das in einem Schreiben genau zu erklären.

Mir ist nicht deutlich genug, ob deine Mutter auch Alg2 bekommt.
Wenn die Nebenkosten durch den VM mit der Miete verrechnet wird, sind es keine bereiten Mittel.

Das ist sehr komplex. Nachlesen kannst du die Einzelheiten hier
http://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/Harald_2018/3-2018_Sozialrecht-Justament.pdf

Ducky

Zitat von: Heinz-Otto am 11. Februar 2022, 17:48:05
Da hilft nur, dem JC das in einem Schreiben genau zu erklären.

Mir ist nicht deutlich genug, ob deine Mutter auch Alg2 bekommt.
Wenn die Nebenkosten durch den VM mit der Miete verrechnet wird, sind es keine bereiten Mittel.


Ja meine Mutter lebt auch von ALG 2.

Und was genau meinst du mit bereiten Mittel? Sowas wie kein Einkommen?

Heinz-Otto

Zitat von: Ducky am 11. Februar 2022, 18:12:55
Und was genau meinst du mit bereiten Mittel? Sowas wie kein Einkommen?

Ich habe es nicht genau auf dem Schirm. Es gibt da m. W. ein Urteil, dass das NK-Guthaben dann nicht im nächsten Monat abgezogen werden darf, wenn es der VM mit der Miete verrechnet hat. Ich kann mich aber irren!
In dem Link steht dazu einiges drin.

Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 11. Februar 2022, 19:39:17Ich kann mich aber irren!

Du irrst dich. Du verwechselt die Verrechnung mit der künftigen Mietzinsforderung mit einer Aufrechnung mit bestehenden Mietschulden. Nur in letzterem Fall ist das Guthaben nicht anrechenbar, soweit keine Durchsetzung eines Auszahlanspruchs möglich ist:

https://openjur.de/u/392894.html

Ansonsten hat sich zu hier:

https://lexetius.com/2012,2464

nichts verändert (Verrechnung Guthaben mit Dezembermiete, Abrechnung im SGB II im Folgemonat, also Januar).



Heinz-Otto


Sheherazade

Zitat von: Ducky am 10. Februar 2022, 20:14:54
Keine Ahnung warum ich zu diesem Zeitpunkt Ihr anstatt die 246,45€, die 307,35€ überwiesen habe.
Könnte ich jedoch dem Jobcenter einfach mitteilen, dass sie einen Teil von dem abgehobenen Geld mir Bar zurückgegeben hat, da ich eine Fehlüberweisung gemacht habe?
Also 310€ abgehoben und mir die 63,55€ gegeben und den Rest hat Sie quasi behalten?

Kannst du so machen, das wird das Jobcenter aber nicht davon abhalten, dir die Hälfte der Betriebskostenerstattung anzurechnen (246,45€), denn das steht dir zu, unabhängig davon, was du da mit deiner Mutter vereinbart hast, was sie behalten kann oder warum du die komplette Miete gezahlt hast anstatt die um die Erstattung geminderte Miete.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Wichtig ist, dass ihr kontrolliert, was das JC insgesamt abgezogen hat.
Das darf nicht mehr sein, als das NK-GH. Vorausgesetzt die KdU ist angemessen und ihr zahlt nichts aus dem RS dazu.
Den Ausgleich könnt ihr dann untereinander regeln.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ducky am 10. Februar 2022, 20:14:54Sie muss die Hälfte des Guthabens abbezahlen
Dürfte so korrekt sein, nur mit dem Abbezahlen ist eher Ungewöhnlich, eigentlich wird mit den KdU sofort Verrechnet.
Du zahlst deinen Mietanteil selbst, darum wird das Guthaben zur Hälfte bei der Mutter Angerechnet.
Die andere Hälfte steht dir zu, wie ihr das letztlich Untereinander regelt spielt keine Rolle.

Zitat von: Ducky am 10. Februar 2022, 20:14:54wann das Guthaben aus der Betriebs und Heizkostenabrechnung an mich ausgezahlt wurde
Geht das JC nichts an, ebenso die Heizkostenabrechnung.
Dazu sollte alles in der BK Abrechnung stehen und der VM ist auch nicht dazu Verpflichtet eine extra HK Abrechnung zu liefern.
(hat er hier gemacht, muss er aber nicht)

Das JC muss eh die Hälfte der Miete deiner Mutter Übernehmen und kann auch nur die Hälfte vom Guthaben beanspruchen.
Der Rest ist Privatangelegenheit, was deine Hälfte vom Guthaben angeht.

Das VM mit der laufenden Mietzahlung verrechnen ist ein üblicher Weg.
Sollte das JC auch wissen und dürfte auch, auf der Abrechnung so stehen.

Heinz-Otto

Sicher?
Zitat von: vanessa am 12. Februar 2022, 16:34:06
Dazu sollte alles in der BK Abrechnung stehen und der VM ist auch nicht dazu Verpflichtet eine extra HK Abrechnung zu liefern.
(hat er hier gemacht, muss er aber nicht)

Das trifft nur bei einer NK-Pauschale zu. Bei Vorauszahlungen müssen HK immer separat abgerechnet werden.
Da ist nur die Frage, ob nach Verbrauch. Ausnahmen von verbrauchsabhängiger Abrechnungen nur in Einzelfällen möglich.
Die Vorschriften der Heizkostenverordnung sind gemäß § 2 HeizkostenV zwingendes Recht und können mietvertraglich nicht abbedungen werden (Ausnahme: Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt). Die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale ändert nichts daran, dass trotzdem zumindest ein Teil der Heizkosten nach der Heizkostenverordnung abzurechnen ist.

ZitatDas JC muss eh die Hälfte der Miete deiner Mutter Übernehmen und kann auch nur die Hälfte vom Guthaben beanspruchen.
Der Rest ist Privatangelegenheit, was deine Hälfte vom Guthaben angeht.

Er ist Aufstocker, daher kann das JC das gesamte GH abrechnen?
Eine Hälfte bei der Mutter, die andere bei ihm?
Ich finde gerade kein passendes Urteil und habe da nur was im Hinterkopf.

So weit ich weiß, sind Aufstocker benachteiligt. Zumindest wenn sie so viel verdienen, dass sie auch einen Teil der KdU selbst zahlen. EK mindert die Leistungen der BA (Regelsatz), danach die KdU.
Man zahlt dann einen Teil der NK selbst, darf das GH aber nicht behalten?

Weiß da jemand was genaueres?



Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 17:04:18müssen HK immer separat abgerechnet werden
Werden sie ja auch, steht dann alles in der BK Abrechnung drin.
Die Einzelabrechnung (meist von einem Dienstleister) muss der VM aber nicht extra beifügen, wenn alles dazu schon in der BK Abrechnung steht.

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 17:04:18Er ist Aufstocker,
Das hatte ich völlig Übersehen, dann ist die Rechnung natürlich eine andere, wenn er auch beim JC ist.
War davon ausgegangen er ist es nicht.

Ducky

Zitat von: Sheherazade am 12. Februar 2022, 11:27:27
Kannst du so machen, das wird das Jobcenter aber nicht davon abhalten, dir die Hälfte der Betriebskostenerstattung anzurechnen (246,45€), denn das steht dir zu, unabhängig davon, was du da mit deiner Mutter vereinbart hast, was sie behalten kann oder warum du die komplette Miete gezahlt hast anstatt die um die Erstattung geminderte Miete.

Also sollte ich dem JC lieber per fax mitteilen, das 310€ von meiner Mutter abgehoben worden sind, ich die 246,45€ von Ihr wieder in Bar zurück erhalten habe und mein eigentlicher Mietanteil für Oktober (60,90€) wurde von meiner Mutter dann einbehalten.
Wir mussten für Oktober ja nur insgesamt 121,79€ an Miete zahlen.



Zitat von: Heinz-Otto am 12. Februar 2022, 11:50:22
Wichtig ist, dass ihr kontrolliert, was das JC insgesamt abgezogen hat.
Das darf nicht mehr sein, als das NK-GH. Vorausgesetzt die KdU ist angemessen und ihr zahlt nichts aus dem RS dazu.
Den Ausgleich könnt ihr dann untereinander regeln.


Von meiner Mutter werden über 6 Monate jeweils 40€ abgehalten. Am letzten Monat etwas weniger.
Wichtig ist auch, das ich meine Mutter jetzt nicht unnötig in Schwierigkeiten bringe, wegen dem was ich wieder unabsichtlich verursacht habe.

Was bedeutet eigentlich RS ?

Zitat von: vanessa am 12. Februar 2022, 16:34:06
Dürfte so korrekt sein, nur mit dem Abbezahlen ist eher Ungewöhnlich, eigentlich wird mit den KdU sofort Verrechnet.
Die andere Hälfte steht dir zu, wie ihr das letztlich Untereinander regelt spielt keine Rolle.

Geht das JC nichts an, ebenso die Heizkostenabrechnung.
Dazu sollte alles in der BK Abrechnung stehen und der VM ist auch nicht dazu Verpflichtet eine extra HK Abrechnung zu liefern.
(hat er hier gemacht, muss er aber nicht)


Ja sorry, wird natürlich bei Ihr verrechnet.

Das Jobcenter droht aber hier im letzten Schreiben wieder mit, dass Geldleistungen entzogen werden, wenn ich der Mitwirkung nicht nachkomme.
Ich kann dem JC doch nicht sagen, das es denen nichts angeht.
Sollte ich nicht einfach das mitteilen, was ich unter Sheherazades Beitrag als Vorschlag geschrieben habe? Als Beweismittel zusätzlich noch Kontoauszüge von September und Oktober faxen, oder was meint du/Ihr dazu?

Kopfbahnhof

Zitat von: Ducky am 12. Februar 2022, 17:47:19Was bedeutet eigentlich RS ?
Regelsatz

Wenn du Aufstocker bist, rechnet das JC deinen Anteil vom Guthaben auch bei dir an.
Hast du dazu was vom JC bekommen?
Also die eine Hälfte bei dir die andere bei deiner Mutter.

Da es ein Guthaben gibt wüsste ich jetzt nicht, wozu das JC die Einzelabrechnung der HK haben will.
Kontoauszüge braucht es dazu auch keine, da ja der VM mit der laufenden Mietzahlung verrechnet hat.
Es wurde ja an niemanden etwas Ausbezahlt.

Heinz-Otto

Zitat von: vanessa am 12. Februar 2022, 17:30:46
[Die Einzelabrechnung (meist von einem Dienstleister) muss der VM aber nicht extra beifügen, wenn alles dazu schon in der BK Abrechnung steht.
Achso, ok, so meinst du das. Es soll JC geben, die wollen auch die HK-Abrechnung prüfen. Was ich grundsätzlich ok finde, wenn sie fachlich dazu in der Lage sind. 80% der Abrechnungen sind falsch und sicher auch viele HK Abrechnungen.
Mein VM macht die z. B. selbst, keine Abrechnungsfirma.

Zitat
Das hatte ich völlig Übersehen, dann ist die Rechnung natürlich eine andere, wenn er auch beim JC ist.

Ist ja kein Problem. Ich weiß nur nicht, ob er den Teil den er durch Aufstockung selbst bezahlt hat behalten darf.
Das finde ich wichtig zu klären.

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ZitatAm 08.10.21 habe ich meiner Mutter aber die reguläre Miete von 307,35€ überwiesen. Am 18.10.21 hat Sie aber wieder 310€ abgehoben.
Das verstehe ich nicht. Die Abhebung deiner Mutter hat mit deinem Anteil nichts zu tun.
Wichtig ist, dem JC klar zu machen, dass deiner Mutter seitens des VM auch dein Anteil des NK-GH mit der Miete verrechnet wurde. Dass dadurch natürlich auch keine Auszahlung an dich erfolgte.


Puh, anstrendend. Ich rechne da jetzt nichts nach, denn darauf kommt es nicht an.
Zitat
Also sollte ich dem JC lieber per fax mitteilen, das 310€ von meiner Mutter abgehoben worden sind, ich die 246,45€ von Ihr wieder in Bar zurück erhalten habe und mein eigentlicher Mietanteil für Oktober (60,90€) wurde von meiner Mutter dann einbehalten.
Wir mussten für Oktober ja nur insgesamt 121,79€ an Miete zahlen.

Was du von deiner Mutter zurück erhalten hast nicht erwähnen. Das macht alles zu kompliziert.

Für JC ist wichtig.
1. Dein Anteil an dem GH. Gehen wir von 245,35 € (?), also der Hälfte des GH aus.
2. Wie viel dir das JC von der nächsten Zahlung einbehalten kann.

Lass das JC das mal machen. Die müssen einen Bescheid erlassen und das GH entsprechend bei der nächsten Überweisung einbehalten. Dazu gibst du notfalls separat dein Einverständnis.

Mit deiner Mutter dröselst du das privat auseinander. Sollte das JC fragen haben wie viel miete du bezahlt hast, soll es das machen. Jetzt geht es erst mal nur darum, dass das JC das GH verrechnen kann. Dafür wollen die quasi die Bestätigung, dass du das GH bekommen hast. Hast du ja, da ein Teil deiner Miete davon bezahlt wurde.

Wenn du diesen Bescheid hast, rechnen wir das nach.
Zu klären ist noch, ob dem JC überhaupt alles vom GH zusteht, oder du einen Teil behalten kannst, weil du Aufstocker bist und ja nicht die kompletten NK-Anteil vom JC bekommst.

Wie viel KdU und HK dir bewilligt wurden, bzw. noch zustehen, müsste eigentlich im Bescheid stehen.