Zwangsabgemeldetes Auto

Begonnen von Bundspecht, 16. Februar 2022, 12:21:30

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Bundspecht

Moin...

mal eine Frage . Auf unserem Parkplatz der zu unserem Haus gehört , steht seid ca. drei Wochen ein Auto, dass Zwangsabgemeldet wurde durch das Ordnungsamt/Polizei. Die waren zusammen hier vor Ort und haben die Zulassungsplaketten abgekratzt.

Das Problem ist nur, keiner im Haus weis wem das Auto gehört. Andere Nachbarn haben schon den einen oder Anderen Zettel im Treppenhaus aufgehängt, mit der Bitte, dass Fahrzeug doch zu entfernen, da es so dusselig steht, dass es zwei Parkplätze belegt ( und die Plätze hier sind eh schon knapp).

Das Ordnungsamt sagt , "Ist Privatgrundstück" damit nicht deren Problem.... Da frage ich mich aber wenn das Auto auf einem Privatgrundstücks steht, durften die dann überhaupt die Zulassung abkratzen???

Das andere Problem ist, dass es dem Vermieter nicht interessiert , dass so ein Fahrzeug auf seinem Grund und Boden steht. Nun habe ich mich mal versucht schlau zu machen für die Nachbarn ( wir selber haben kein Auto) ...

Was kann man da machen ?
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Flip

Wenn die Parkplätze nicht vermietet sind, wahrscheinlich gar nichts, wenn der Eigentümer der Parkplätze da nichts machen will.

Bundspecht

Zitat von: Flip am 16. Februar 2022, 14:14:54Wenn die Parkplätze nicht vermietet sind,

Nein, die sind leider nicht vermietet. Ich ahnte sowas schon  :sad: Wie gesagt keiner weiß wem die Kiste gehört.  :weisnich:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Heinz-Otto

Der Halter wird ermittelt und die Zwangsstillegung mitgeteilt.
So lange das Fahrzeug Tüv hat, passiert idR nichts.
Erst wenn der Tüv abgelaufen ist, fällt es unter das Abfallgesetz und muss entsorgt werden.

Der Halter kann z. B. über die Fahrgestellnummer ermittelt werden. Diese wird aber oft entfernt, wenn der Eigentümer das Fahrzeug loswerden will, ohne ermittelt werden zu können.

Ich würde meinen, dass der Grundstückeigentümer gg. den Eigentümer Beseitigungsanspruch hat.
Und in diesem Falle müsste er auch Anspruch auf Herausgabe der Kontaktdaten haben?
Abschleppen lassen kann er ja auch. Die Frage ist, ob das die Unternehmen bei stillgelegten Fahrzeugen machen.
Vermutlich nur gegen Vorkasse und dann hat man das Problem, vom Eigentümer die Kosten einzutreiben.


CCR

Zitat von: Flip am 16. Februar 2022, 14:14:54Wenn die Parkplätze nicht vermietet sind, wahrscheinlich gar nichts, wenn der Eigentümer der Parkplätze da nichts machen will.

Würde bei dem Auto Öl auslaufen würden die ganz schnell was Unternehmen mit Sicherheit.  :sad:

Zitat von: Bundspecht am 16. Februar 2022, 12:21:30Das Ordnungsamt sagt , "Ist Privatgrundstück" damit nicht deren Problem.... Da frage ich mich aber wenn das Auto auf einem Privatgrundstücks steht, durften die dann überhaupt die Zulassung abkratzen???

Das andere Problem ist, dass es dem Vermieter nicht interessiert , dass so ein Fahrzeug auf seinem Grund und Boden steht. Nun habe ich mich mal versucht schlau zu machen für die Nachbarn ( wir selber haben kein Auto) ...
ruf doch an und sag da läuft öl aus was die dann antworten.

Bundspecht

Zitat von: CCR am 16. Februar 2022, 21:21:59ruf doch an und sag da läuft öl aus was die dann antworten.

Und was wenn die tatsächlich vorbei kommen , und unter dem Auto ist alles knochentrocken !? Oder soll ich da erst ein Liter Öl hin kippen ? Außerdem , so glaube ich würde das, dass Ordnungsamt nicht interessieren....

Warum? Wir haben vor ein paar Jahren eine Feuerwehrzufahrt bekommen, und im Zuge der Arbeiten wurde auch der Parkplatz neu gestaltet. Unter anderen gibt es genau vor dem Haus auf dem Parkplatz eine absolute Parkverbots Zone auf ca. 30m Länge..... Zusätzlich wurde innerhalb dieser Zone ein Bereich mit weißen Streifen "Maskiert", der für Einsatz Fahrzeuge "Reserviert" ist . z.B. dem Leiterwagen der Feuerwehr, weil die Zone ist genau vor den Balkonen, im Falle eines Brandes .....

Das interessiert einige Nachbar aber einen Dreck. Teilweise stehen da 4-6 Fahrzeuge, obwohl genug andere "Reguläre "Parkplätze frei sind. Das Ordnungsamt meint, "ist Privat" .... Der VM meint er könne nichts machen, und wenn wir im Falle eines Brandes zu Schaden kämmen, könnten wir ja die Halter der Fahrzeuge die da dann stehen, und einen Einsatz behindern könnten , verklagen ! :wand: :wand: :wand:

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 16. Februar 2022, 12:21:30durften die dann überhaupt die Zulassung abkratzen???
Ja dürfen sie
Um die Beseitigung muss sich hier der Eigentümer des Grundstücks kümmern.
Zitat von: Bundspecht am 16. Februar 2022, 12:21:30Was kann man da machen ?
Als Mieter nicht viel, es gibt Fälle da standen solche Schrottkisten Monatelang rum.

Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2022, 10:21:06Das Ordnungsamt meint, "ist Privat"
Kann ich mir nicht so richtig vorstellen, wenn es hier um eine Feuerwehrzufahrt gehen sollte.

CCR

Zitat von: Bundspecht am 17. Februar 2022, 10:21:06Oder soll ich da erst ein Liter Öl hin kippen ?
bei Rapsöl hätte ich nix einzuwenden.

Ottokar

Der Vermieter/Eigentümer macht es sich leicht, denn er ist nicht nur zuständig, er hat auch einige Möglichkeiten.
Er kann den Falschparker von der privaten Fläche abschleppen lassen, muss jedoch die Kosten dafür zahlen und sie sich beim Falschparker wiederholen.
Er kann auch einen Anwalt mit einer Unterlassungserklärung beauftragen ('entfernen sie bis zum ... ihren PKW und stellen sie diesen nicht wieder dort ab'), der Anwalt holt sich seine Kosten dann vom Fahrzeughalter.
Stellt der PKW eine Umweltgefährdung dar, z.B. weil Schmierstoffe wie Öl, Brems- oder Kühlflüssigkeit auslaufen, wird das Ordnungsamt den Halter auffordern, den PKW umgehend zu entfernen. Tut dieser das nicht, wird das Ordnungsamt den Eigentümer der Fläche entsprechend beauflagen.

Ähnliches trifft auch auf das Zuparken von privaten Flächen zu, die ausdrücklich als Rettungsfläche gekennzeichnet sind.
Das Blockieren von baurechtlich vorgeschriebenen Rettungsflächen verstößt insbesondere gegen den Brandschutz. Sofern es sich um Mieter handelt, hat der Vermieter rechtliche Mittel wie Abmahnung und letztlich sogar Kündigung wegen Verstoß gegen vertragliche Pflichten. In jedem Fall kann der Vermieter auch hier Falschparker abschleppen lassen, oder mittels Anwalt mit einer Unterlassungserklärung belangen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Spritzenhalter

Als Eigentümer würde ich 120€ locker investieren und das Fahrzeug in den öffentlichen Bereich umstellen lassen....alles kein Problem.

Ottokar

Und dann zeigt dich der Halter an und macht dich für Schäden haftbar, die angeblich bei dieser Umsetzung entstanden sind.
Was dann?
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Bundspecht

Zitat von: Spritzenhalter am 19. Februar 2022, 14:28:53
Als Eigentümer würde ich 120€ locker investieren und das Fahrzeug in den öffentlichen Bereich umstellen lassen....alles kein Problem.

Auf "Öffentlichen" Grund , sprich an der Straße, darf das erst recht nicht stehen.....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 19. Februar 2022, 11:59:25muss jedoch die Kosten dafür zahlen und sie sich beim Falschparker wiederholen.
Möglich auch, hier liegt das Problem.
Ich kenne das selbst, wenn der Halter nicht mehr Ausfindig gemacht werden kann, bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen.
Da geht es nicht nur um das Abschleppen, sondern auch um die Entsorgung.

Mit letzteren sollte man besser warten, bis Eindeutig klar ist, dass der Halter nicht zu Ermitteln ist.
Oder der ist evtl. bekannt aber kümmert sich nicht bzw. hatte das Auto weiter Verkauft.
Das dauert manchmal und so lange, stehen die Kisten dann meistens auch rum.
Das geht den Kommunen fast genauso.

Hier gibt es das Problem öfter mal, mit Schrottkisten aus dem Ausland.

Spritzenhalter

Zitat von: Ottokar am 19. Februar 2022, 14:44:25
Und dann zeigt dich der Halter an und macht dich für Schäden haftbar, die angeblich bei dieser Umsetzung entstanden sind.
Was dann?

Dokumentation durch den Eigentümer und das Abschleppunternehmen, die letzteren machen das generell immer.

Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 19. Februar 2022, 15:23:55
Auf "Öffentlichen" Grund , sprich an der Straße, darf das erst recht nicht stehen.....
Darf es, außer es ist nicht mehr zugelassen, oder behindert den Verkehr.

Zitat von: Spritzenhalter am 19. Februar 2022, 16:24:04Dokumentation durch den Eigentümer und das Abschleppunternehmen, die letzteren machen das generell immer.
Ich gehe davon aus, dass hier eher eine Privatinitiative gemeint war. Ein Abschleppunternehmen wird wohl keinen PKW von einem Privatgrundstück auf öffentlichen Grund umstellen, außer Polizei oder Ordnungsamt sind der Auftraggeber.
Ich denke aber, manchen Privatleuten wird keine andere Selbsthilfe übrig bleiben, als solche Kisten bei Nacht und Nebel umzuparken.
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