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Umzug genehmigen lassen in Sonderkonstellation

Begonnen von Maunzi, 18. Februar 2022, 12:25:11

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Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 20. Februar 2022, 14:10:00gab eine Vereinbarung mit dem Vormieter, der hat die Auszugsrenovierung auf sie "abgeschoben"
Schon etwas seltsam, was hat der Vormieter überhaupt damit zu tun?
Was genau soll das für eine "Vereinbarung" sein?

Er ist doch nicht der VM.

Kenne ja nun den MV nicht, aber hier gehe ich schon davon aus, eine Renovierung bei Auszug ist vom VM nicht durchsetzbar.
Übergabe bei Einzug unsaniert = Übergabe bei Auszug unsaniert.


Sheherazade

Sie wird die Wohnung nach Absprache mit dem Vormieter unrenoviert übernommen haben (warum auch immer), obwohl im Mietvertrag steht, dass die Wohnung renoviert wurde. Das ist dann eine aussermietvertragliche Vereinbarung, so ähnlich wie die Übernahme von Möbeln vom Vormieter. Vielleicht hat sie damals Geld vom Vormieter bekommen als Ausgleich. Der Vermieter ist auf jeden Fall raus aus der Nummer. Und das Jobcenter auch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 15. März 2022, 17:23:15Der Vermieter ist auf jeden Fall raus aus der Nummer.
Naja, dazu müsste man die Einzelheiten besser kennen.
Der VM sollte den Zustand der Wohnung, bei Einzug ja gesehen haben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. März 2022, 16:58:47aber das JC sieht es anders
Womöglich weil sie dann nicht mehr im Bezug von Leistungen ist, bei keinem JC.
Die Renovierung genau da fällig ist, wo kein JC mehr Leistungen zahlt?
Nur eine Vermutung von mir.

Birgit63

Ich kenne sowas auch. Wir haben bei unserem Auszug einen Teil der Möbel unserer Nachmieterin überlassen. Dafür mussten wir nicht renovieren. Im Übernahmeprotokoll wurde es auch so aufgenommen. Dass das eine Absprache zwischen Mieter und Nachmieter war und bei Auszug der Nachmieterin die Wohnung renoviert übergeben werden muss.

Heinz-Otto

Zitat von: Birgit63 am 16. März 2022, 08:45:33
Ich kenne sowas auch. Wir haben bei unserem Auszug einen Teil der Möbel unserer Nachmieterin überlassen. Dafür mussten wir nicht renovieren. Im Übernahmeprotokoll wurde es auch so aufgenommen. Dass das eine Absprache zwischen Mieter und Nachmieter war und bei Auszug der Nachmieterin die Wohnung renoviert übergeben werden muss.

Ändert aber nichts daran, dass dies (ich markiere)

Zitat von: Maunzi am 18. Februar 2022, 12:35:07
Bei Renovierung geht es um die jetzige Wohnung, da die im mieserablen Zustand übernommen wurde - jedoch als renoviert im Mietvertrag steht und auch renoviert (rauhfaser, weiß) übergeben werden muss.

so pauschal nicht verlangt werden kann. Es kommt auf die Formulierung im MV an. Es darf bei Auszug nicht pauschal eine komplette Renovierung verlangt werden. Sondern nur so viel, wie abgewohnt wurde, bzw. objektiv erforderlich ist..
Die Klausel sollte unbedingt überprüft werden. Es ist naheliegend, dass sie nichtig, oder zumindest teilnichtig ist.

Maunzi

Die Klausel ist so korrekt, wurde zwischenzeitlich anwaltlich bestätigt. Es ist aufgrund des Zustandes definitiv zu renovieren. Es ist mehr als nur abgewohnt. Zudem ist auch die Klausel in Ordnung.

Die Vereinbarung war damals milde ausgedrückt durch Zwang entstanden, die Vormieter haben mehrere Interessenten gehabt und haben nur die weitergeleitet die das unterzeichnet haben -.-

In der Vereinbarung zwischen Vormieter und ihr steht eben drin, dass sie die notwendige Auszugsrenovierung des Vormieters erledigt. Die Vereinbarung kennt die Vermietung - daher wurde die Wohnung als renoviert eingetragen, denn sie hatte sich verpflichtet es zu tun. Hat sie aber nicht, da keine Zeit mehr war zwischen Auszug Wohnung A und Einzug Wohnung B...

Wegen der Sache mit "sie ist dann nicht mehr im Leistungsbezug": doch, denn die Renovierung muss vor Übergabe der Wohnung und Umzug erfolgen, bis dahin ist sie noch im Bezug hier.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 16. März 2022, 20:41:50Wegen der Sache mit "sie ist dann nicht mehr im Leistungsbezug"
Dann soll sie es beim JC noch einmal Versuchen, notfalls jetzt Widerspruch dagegen.
Wird wohl dann zeitlich eher nichts werden.
Sie müsste dann sicherlich in Vorleistung gehen, aber immer noch besser als wenn der VM dann eine Firma damit beauftragt.

Zitat von: Maunzi am 16. März 2022, 20:41:50dass sie die notwendige Auszugsrenovierung des Vormieters erledigt
Fragt sich ob der dazu überhaupt Verpflichtet war.
Aber dazu kann ich nichts mehr schreiben, da ja wohl
Zitat von: Maunzi am 16. März 2022, 20:41:50Die Klausel ist so korrekt
Ich habe schon Zweifel, das hier alles i.O. ist.

Maunzi

Da der Vormieter die Wohnung damals vom Vermieter vertragsgemäß in Raufaser-Weiß übernommen, dann jedoch alles mehrfach übergemalt hat (bunte, teils grelle Farben) und hier und da auch noch Fototapete / Strukturtapete angebracht hat, wäre auch da eine Rückgabe im Originalzustand notwendig gewesen. Klausel hin oder her.

Und wir warten momentan noch auf die schriftliche Ablehnung - vorher kann man kaum gegen irgendetwas Widerspruch erheben :/ Die hat es ja bisher nur angekündigt wenn keine "Mitwirkung" erfolgt. Jedoch kann diese nicht erfolgen, da es ja keine Zusicherung vom neuen JC geben wird (haben die sehr klar gesagt, zumal sie unten erstmal keinen Wohnraum anmietet und somit auch nix zu prüfen da wäre...).
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 18. März 2022, 08:33:52vorher kann man kaum gegen irgendetwas Widerspruch erheben
Oh dann Entschuldigung dafür.
Zitat von: Maunzi am 18. März 2022, 08:33:52da es ja keine Zusicherung vom neuen JC geben wird
Dann liegt sie falsch, hat damit nichts zu tun wenn die Renovierungspflicht noch in die Bezugszeit fällt.
Da ja nichts Nachgereicht werden kann, würde ich um schnelle Antwort bitten, damit es weiter geht.
Sonst wartet die SB evtl. ewig darauf, Zeit die ihr nicht habt.
Zitat von: Maunzi am 18. März 2022, 08:33:52Klausel hin oder her.
Deine Meinung, meine Erfahrung ist eine andere, gerade bei den Renovierungsklauseln.
Die sind öfter Ungültig als man denkt, Unabhängig vom Zustand der Wohnung bei Übergabe.

Maunzi

Wir haben schon geantwortet, dass es keine Zusicherung geben wird. Nur kp wie schnell die nun sind mit was schriftlichem gegen das man angehen könnte.

Vermieter ist mehr als angefressen aufgrund des Zustandes, hat sich das aufgrund der Kündigung angeschaut und meinte schon, da reicht auch die Rücklage in Form der Anteile kaum aus um das alles zu beheben... zumindest wenns ne Firma macht hat er damit leider recht.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Vom JC gibt es auch nur einen eher kleinen Zuschuss, für das Notwendigste zur Renovierung.

Zitat von: Maunzi am 19. März 2022, 10:21:08zumindest wenns ne Firma macht hat er damit leider recht.
Ja so was kann sehr ins Geld gehen, da muss sie sich wohl ein ordentliches Eigentor geschossen haben, mit dieser Wohnung.

Dazu kommt noch, wenn die Renovierung nicht ordentlich gemacht ist, kann er dennoch eine Firma damit Beauftragen.
Wenn man so etwas noch nie gemacht hat, können viele Fehler passieren.

Zitat von: Maunzi am 19. März 2022, 10:21:08Vermieter ist mehr als angefressen aufgrund des Zustandes
Dann scheint es echt schlimm zu sein und auf eine komplette Neurenovierung raus zu laufen.
Also Tapete runter und alles Neu, hoffentlich ist nicht auch noch der Fußboden fällig.
(der aber nach 10 Jahren als Abgewohnt gilt)

Maunzi

Bescheid ist eingetroffen, nur ergibt das für mich jetzt noch weniger Sinn...? Erstmal zum Lesen:

ZitatAblehnungsbescheid

Sehr geehrte Frau xxx,

Ihr Antrag auf Übernahme der Renovierungskosten vom xx.xx.2022 wird abgelehnt.

Begründung

Bei einem Umzug ohne vorherige Zusicherung, werden die Renovierungskosten für die vorherige Wohnung nicht übernommen. Renovierungskosten können nur bei vorheriger Zusicherung zum Umzug als Bedarf anerkannt werden.

(§ 22 Abs. 4 und 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene oder ein von diesem bevollmächtigter Dritter innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen.

Soweit der Widerspruch durch eine/n bevollmächtigte/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt eingelegt wird, kann diese/r zur wirksamen Ersetzung der Schriftform den Widerspruch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, auch über das besondere Anwaltspostfach (beA), übermitteln.

Nur besagt die 4 ja "(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind." - es wurde aber kein Vertrag abgeschlossen...?

Und 6 sagt "(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden." Ja super, da steht doch exakt was wir wollten: Die Kosten beim BISHERIGEN JC beantragen, über den Umzug sind die schon länger informiert und notwendig sollte der Umzug auch sein (Grund war Umzug zum werdenden Vater, das hat die zuständige Dame aber mit so ziemlich folgendem Wortlaut abgetan "Sie wissen doch gar nicht ob der sich kümmern wird, wieso dann umziehen?" -.-).

So oder so sollte die 4 somit irrelevant für die Renovierungskosten sein oder? Und die 6 ist einfach Dreistigkeit der Mitarbeiterin oder seh ich das falsch?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Fettnäpfchen

Maunzi

Ja wie ich es schon geschrieben habe.
Ohne Zusicherung vom neuen JC geht nichts.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maunzi

Aber in der 6 - wo es dann auch um die Renovierungskosten geht - geht es doch um eine Zusicherung vom alten JC? Oder verstehe ich das jetzt komplett falsch? Nur Mietkaution usw fallen doch in die Zuständigkeit des neuen JC?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Hat sie denn die Zusicherung vom alten JC? (war der Annahme ja)
Es ist dafür auch das jetzige JC Zuständig, egal was am neuen Wohnort ist.

Ich hatte ja erst diese Vermutung
Zitat von: vanessa am 15. März 2022, 18:00:33weil sie dann nicht mehr im Bezug von Leistungen ist
Das jetzige JC kann den Umzug ja nicht einfach Ablehnen, hat es wohl weil es davon
Zitat von: Maunzi am 18. Februar 2022, 12:25:11ist der Zuzug zu dem werdenden Kindsvater
bisher gar nichts gewusst hat?

Diese Zustimmung zum Umzug, braucht es aber vom alten JC.
Ist ja klar, dass er Notwendig ist, wenn es um Familienzusammenführung geht.

Klar kann man jederzeit auch ohne Zustimmung umziehen, aber dann gibt es vom JC keine Unterstützung.
Will man die, braucht es vorher diese Zustimmung vom JC.