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Umzug genehmigen lassen in Sonderkonstellation

Begonnen von Maunzi, 18. Februar 2022, 12:25:11

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Maunzi

Wir dachten auch es gäbe die Zusicherung, da es dafür ein Gespräch mit der Mitarbeiterin gab und sie im Anschluss bat die Anträge zu stellen für die Renovierungskosten.

Sie wissen von der Schwangerschaft und dass sie in die Stadt ziehen wird wo der werdende Vater wohnt damit das Kind dann auch vom Vater mit betreut werden kann.

Offensichtlich möchte das JC nun diesen Grund nicht mehr gelten lassen...? Ist ja kein richtiger Familienzuzug, da sie keine Beziehung führen werden, nur gemeinsam fürs Kind da sind und sie eben finanziell von ihm unterstützt wird (im Rahmen dessen was das Gesetz vorschreibt bezüglich Unterhalt fürs Kind und die Mutter). Kann es daran haken? Kann man ihr quasi sagen: Bleib gefälligst alleinerziehend und hier, anstatt zum Vater zu ziehen wo Unterstützung existiert und das Kind auch vom Vater mit versorgt werden kann?

Und nein, der Vater wäre nicht in der Lage ständig quer durchs Land zu reisen um den Umgang zu pflegen, er arbeitet in Schichten und auf Abruf, auch an Sonntagen oder Feiertagen etc. Es wäre aufgrund der langen Fahrt auch keine Möglichkeit an Wochenenden herzufahren usw. Zumal seine Familie auch helfen will und sich wahnsinnig freut auf das neue Kind.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 20. März 2022, 17:30:24Ist ja kein richtiger Familienzuzug, da sie keine Beziehung führen werden
Was ein JC allerdings hier nichts angeht, da sie dann aus dem Bezug raus ist.
Argument für das JC ist hier Familienzusammenführung, was sie wirklich machen muss man nicht Ausplaudern.

Zitat von: Maunzi am 20. März 2022, 17:30:24da es dafür ein Gespräch mit der Mitarbeiterin gab
Hat sie einen Nachweis dafür, sollte ein Protokoll darüber beim JC geben.

Möglicherweise aber wieder der Klassiker, an mündliche Zusagen kann sich plötzlich keiner mehr beim JC erinnern.
Man kann es nicht oft genug sagen, Mündlich/Telefon ist beim JC Wertlos, wenn es darauf an kommt.

Fettnäpfchen

Maunzi

Mal schauen ob ich das erklären kann (in der Ich form damit ich nicht immer die Bekannte schreiben muss)
Ratgeber Umzug
ZitatDie Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II ist unabhängig von der Zustimmung zur Übernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II.
Beide Ansprüche werden im SGB II vollkommen unabhängig gehandhabt. D.h. z.B. auch wenn die Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht erfolgt, weil diese unangemessen sind, besteht unabhängig davon die Pflicht zur Kostenübernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Träger den Umzug veranlasst hat.
das rote ist für mich der Knackpunkt.
Da die Zusicherung zur Angemessenheit vom neuen JC fehlt lehnt der alte Träger den Umzug ab. Deswegen sollst du diese Zusicherung nachreichen.

Natürlich kannst du Widerspruch und Klage versuchen ob das aber für dich positiv entschieden wird kann ich nicht rechtssicher behaupten. Eben wegen dem rot markiertem.

Zitat von: Maunzi am 20. März 2022, 16:26:33Aber in der 6 - wo es dann auch um die Renovierungskosten geht - geht es doch um eine Zusicherung vom alten JC? Oder verstehe ich das jetzt komplett falsch? Nur Mietkaution usw fallen doch in die Zuständigkeit des neuen JC?
Das stimmt schon aber halt nur wenn die Zusicherung vorliegt oder das JC den Umzug veranlasst hat; sprich Kostensenkungsaufforderung oder Zusicherung zum Umzug.
Die Zusicherung der Angemessenheit bedeutet ja das du vorlegst das die Whg angemessen ist das bedeutet, (zumindest aus meiner Sicht,) aber nicht das du deswegen da einziehen musst.

Am Schluss ist meine Denke auch noch falsch und das JC macht Probleme weil du
a) nicht eingezogen bist und
b) das JC meinen könnte das du dir Leistungen erschlichen hast.

Du kannst ja mal Ottokar anschreiben und um Mithilfe bitten weil die Aussagen zu unsicher oder zu schwammig sind. Ich gehe davon aus das er dir eine passende Antwort geben könnte. Vllt. sogar eine gute oder bessere.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. März 2022, 13:44:19das rote ist für mich der Knackpunkt.
Für mich eher nicht, wenn der Umzug erforderlich und Notwendig ist, müsste das JC dabei sein.
Meiner Meinung nach ist es hier ja so.

Knackpunkt ist wohl die Regelung mit dem Vormieter und dem VM.
Sollte es da z.B. Mietfreiheit o.Ä. gegeben haben, ist das JC tatsächlich raus.

Maunzi

Nur wie kriegt man eine Zusicherung eines JC von dem keine Leistungen bezogen werden können da der werdende Vater ab Geburt bzw auch die 6 Wochen davor für sie zahlen muss? Damit fällt sie samt anderer Bezüge (Kindergeld, Elterngeld, UvG für die bereits vorhandenen Kids usw) ja aus dem Leistungsbezug raus... zudem mietet sie ja da auch nix an sondern kommt kostenfrei unter. Dementsprechend kein Mietvertrag, keine Zusicherung.

Und wir haben coronabedingt ausnahmslos telefonische Beratungstermine ... Zeuge dabei - also mich - hilft nur auch nicht weiter. Die Dame hat zwar im Anschreiben Bezug auf das Gespräch genommen als sie die Antragsformulare übersand hat, aber geht nicht auf den Inhalt ein. Demnach wohl hoffnungslos?

Und sie war in der Hinsicht ehrlich im Gespräch, dass der werdende Vater nur am Kind interessiert ist und nicht an ihr. Das schien aber zunächst kein Problem zu sein, sonst hätte die ja kaum aufgefordert, dass wir das jetzt beantragen sollen und die Formulare zugesand.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 22. März 2022, 02:23:14wie kriegt man eine Zusicherung eines JC von dem keine Leistungen bezogen werden können
Gar nicht zumal es dafür auch nicht zuständig ist, selbst wenn da Leistungen kämen.

Für die jetzige Wohnung ist auch das jetzige JC in der Pflicht.

Darum ja der Widerspruch, was aber eben ein Zeitproblem werden wird, evtl. spielt das JC Absichtlich damit.

Keine Ahnung ob man hier beim SG die Sache Beschleunigen könnte.
In der Zeit wo der Widerspruch läuft.

Zitat von: Maunzi am 22. März 2022, 02:23:14Das schien aber zunächst kein Problem zu sein
Sollte es auch nicht, weil es hier kein JC etwas Angeht wie sie das Privat regeln.


Maunzi

Gibt es irgendwo einen § der klar auflistet was die Gründe sind bei denen das hiesige JC zustimmen müsste oder ist das Ermessensache? Bei letzterem wäre Hopfen und Malz schon verloren so wie die sich verhalten :/
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Kopfbahnhof

Vermutlich ist das nicht so Einfach.
Ich kenne jetzt keinen der ein JC pauschal dazu Verpflichten könnte.
Es müssen ja mehrere Faktoren zutreffen.

So kommt ja auch mit darauf an, ob es eine Renovierungspflicht gibt.
Möglicherweise will das JC dies auch Prüfen.
Leider gibt es immer wieder VM die den Posten, allzu gern auf die Mieter abschieben. (mit allen möglichen Tricks)

Maunzi

Das mit der Klausel ist ja schon anwaltlich geklärt. Damit kanns kaum noch gekippt werden...
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Kopfbahnhof

Dann wird sie wohl in der Pflicht sein.
Das JC gibt aber sicherlich nur einen kleinen Teil dazu.
Bestimmt nicht die ganze Summe der Renovierung.

Muss ja sicher eh eine Firma machen, oder sie hat jemanden der das richtig kann.

Tapezieren kann sie ja schon mal nicht, falls das sein muss.

Maunzi

Tapeten müssen alle runter und neu ran plus streichen... und auch nur eine Pauschale wäre schon hilfreich, von der Kaution sieht sie eh nix wieder, das ist schon jetzt klar... nur übersteigen die Kosten bereits die Kaution bei Weitem.

Daher war das Angebot selbst entfernen, von der - nun abgelehnten - Pauschale die Farbe und Tapete holen und dann einen Profi machen lassen. Quasi um es irgendwie günstiger hinzukriegen.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 25. März 2022, 21:10:50Tapeten müssen alle runter und neu ran plus streichen
Laut deiner Beschreibung, hatte ich so was schon gedacht.

Zitat von: Maunzi am 25. März 2022, 21:10:50das Angebot selbst entfernen
Zumindest das kann man tun, um wenigstens die Kosten ein klein wenig zu drücken.
Zitat von: Maunzi am 25. März 2022, 21:10:50die Farbe und Tapete holen und dann einen Profi machen lassen
Wird keinen große Unterschied machen, zumal es schwierig wird einen zu finden der das Angebot so Akzeptiert.
Ich hatte das mal gemacht, für einen Bekannten der weg gezogen ist.
Die Farbe war die letzte Brühe, fast keine Deckung vorhanden.

Die meisten nutzen ihre eigenen Materialien und bekommen sie oft auch günstiger über den Großhandel.
Auch stimmt da die Qualität, im Gegensatz zu einer Billigfarbe oder Tapete.



Maunzi

Da wir nun eh keine Pauschale kriegen wird es so oder so drauf rauslaufen, dass der Profi es holen muss... es hieß aber auch reihum bei den Angeboten, dass die meiste Arbeitszeit in das Entfernen der Tapeten gesteckt wird und dank Stundensatz die Rechnung entsprechend hoch ausfallen wird.

Daher ja: selbst runter, macht wohl gut die Hälfte vom Preis aus :/
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Fettnäpfchen

Maunzi

Zitat von: Maunzi am 27. März 2022, 00:17:45Daher ja: selbst runter, macht wohl gut die Hälfte vom Preis aus :/
Da weicht man ein bis zwei Wände max gleichzeitig ein und das wieder und wieder und wieder bis die Tapete Blasen und Wellen wirft und dann zieht man die von oben nach unten ab. Wenn richtig eingeweicht dann fällt/rollt sich die Tapete fast von alleine ab und man muss nicht mühselig Fetzen für Fetzen runter kratzen.
Ein Schuss Spülmittel ins warme Wasser damit es weicher ist!
Streichen ist eigentlich auch nicht so schwierig.

MfG FN
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Maunzi

Bei den meisten Wänden wird es damit wohl gehen, nur in der Küche ist so eine komische Tapete drauf mit Gummierung... kp wie man die runter bekommen könnte. Werden wohl versuchen mit einem Tapetenigel vorzugehen.

Streichen wäre vermutlich auch noch machbar, nur muss da vorab Tapete ran und das kann definitiv niemand aus dem Freundeskreis richtig. Haben es bei einer früheren Wohnung versucht, hatte was von moderner Kunst  :grins:
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)