Angemessenes Haus

Begonnen von Nelda, 19. Februar 2022, 22:45:10

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Nelda

Ich werde mein Haus leider verkaufen müssen und muss in ein anderes Bundesland ziehen.  Gründe sind privater Natur.  Nun habe ich gelesen das nur 90 qm für 2 Personen angemessen sind. Das wird schwierig da so kleine Häuser echt rar sind. Zum Vergleich gehe ich auf immoscout und gehe nicht auf die WM Zahl bekomme ich mehrere tausend angezeigt.  Wenn ich aber 90 qm angebe als höchstgrenze sind das nur ein paar. Gibt es da keine 10 % kulanz? Und ist nicht auch eher der Verkehrswert entscheidend?

Whoops

Hast du denn nach dem Verkauf des Hauses noch Anspruch auf Sozialhilfe?

Warum muss die neue Bleibe ein ganzes Haus sein, warum scheiden Wohnkngen in deinem Fall von vornherein aus?

Entscheidend sind im Regelfall nicht die qm (die können zwar eine Rolle spielen wenn es um die Heizkosten geht), sondern die Kosten

Nelda

Ich werde keine Eigentumswohnung kaufen  da dies immer mit immensen kosten durch Eigentümer Gesellschaft verbunden ist. Ich werde das Haus verkaufen müssen da ich in dem Ort aus persönlichen Gründen nicht mehr wohnen kann. Die qm spielen wohl eine sehr große Rolle. Und ich ziehe nicht aus Vergnügen weg. Die Heizkosten sind nicht das k.o Kriterium sondern die qm   

Whoops

Stehen dir denn mit dem Erlös des Verkaufes überhaupt noch Sozialleistungen zu?

BigMama

Wenn du dein Haus verkaufst, hast du Geld und bist nicht mehr hilfebedürftig.
Ich bin in der Materie nicht sicher, glaube aber, dass ein Haus nur dann geschützt ist, wenn es schon in deinem Besitz ist. Verkaufst du nun dein Haus kannst du deinen Lebensunterhalt für einige Jahre selbst sicherstellen. Nutzt du dieses Geld nun um ein anderes Haus zu kaufen, führst du dadurch aktiv wieder Hilfebedürftigkeit herbei.

Ich kann jedoch auch auf dem Holzweg sein. Sicherlich sind andere User versierter in dieser Materie und ich bitte dann um Korrektur.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Hartz4Zeuge

Das Haus bleibt geschützt solange es angemessen ist und selbst bewohnt wird. Mit dem Verkauf geht der Schutz verloren.

Heinz-Otto

Ist dein Haus als bisher angemessen anerkannt?

Ich meine, es ist dann eine Vermögensumwandlung. Das Haus/Vermögen hattest du ja schon vorher.
Ich habe hierzu auch schon ein Urteil gelesen, finde es aber nicht mehr.
Dort musste das Haus verwertet werden, der eLb kaufte sich darauf hin ein anderes, angemessenes Eigentum.
Da dieses gem. § 12 Abs. 3 nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, musste das Vermögen auch nicht aufgebraucht werden.

Abs. 4 des § 12 bestimmt, dass das Vermögen nach dem Verkehrswert zu berücksichtigen ist.

Dazu nur ein SG Urteil.
https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Koblenz_S-11-AS-18706_Hartz-IV-Nicht-Wohnflaeche-eines-Hauses-sondern-Verkehrswert-ist-fuer-Angemessenheitspruefung-massgeblich.news4476.htm

Flip

Du hast aber mal auf das Datum der Entscheidung geschaut, oder? Dass die Rechtsprechung des BSG zu Wohneigentum als Vermögen doch ein bisschen danach war, ist dir bewusst?

ZitatFür Familienheime mit nur einer Wohnung und bis zu vier Personen sah das II. WobauG eine Wohnflächengrenze von 130 qm vor (§ 39 Abs 1 Satz 1 Nr 1, Abs 2 Nr 1 II. WobauG). Auf diese Grenze ist auch vorliegend abzustellen. 

ZitatDie danach hier maßgebliche Wohnflächengrenze von 130 qm ist nach der eben wiedergegebenen Rechtsprechung des BSG bei einer Belegung mit weniger als vier Personen um jeweils 20 qm pro Person zu reduzieren; typisierend ist diese Reduzierung jedoch auf eine Belegung mit bis zu zwei Personen zu begrenzen (vgl nur BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 2/05 R - BSGE 97, 203 = SozR 4-4200 § 12 Nr 3, RdNr 22).

Hieraus ergibt sich für den Ein-Personen-Haushalt der Klägerin allein ein Grenzwert von 90 qm (130 qm - 2 x 20 qm = 90 qm).

https://openjur.de/u/670205.html

Zitat von: Heinz-Otto am 20. Februar 2022, 09:44:12Ich meine, es ist dann eine Vermögensumwandlung.

Ja, aber von geschütztem in ungeschütztes. Geschützt ist es erst dann wieder, wenn ein neues, angemessenes Haus gekauft wurde und es selbst bewohnt wird.