Vollzeit arbeiten über 30 und zu Mutter zurückziehen. Mutter bezieht Hartz IV

Begonnen von TomH1985, 20. Februar 2022, 04:31:56

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

TomH1985

Hallo,

ich verdiene über 2000 Euro Netto und möchte zurück zu meiner Mutter ziehen. Bin über 30. Mutter bezieht Hartz IV und ist Rentnerin (850 Euro insgesamt)
Muss ich ihre Miete übernehmen, Teil übernehmen?
Falls ja, wie viel ungefähr?
Wird mein Lohn angerechnet?
Falls ja, wie viel? Eine ungefähre Summe zu wissen, falls ich zahlen muss, wäre gut, so kann ich mir weiter Gedanken machen, ob sich ein Umzug lohnt.
Was muss beim Antrag stellen verändert werden?

Über Infos würde ich mich freuen.
Viele Grüße

Yavanna

Wohnt ihr dann zu zweit? Dann die Hälfte der Miete. Aufkommen musst du für deine Mutter nicht, auch keine Angaben zu Einkommen und Vermögen machen, wenn nich über 500.000 im Jahr.
Sicher, dass sie Leistungen vom Jobcenter bekommt und nicht vom Sozialamt? Was für eine Rente erhält sie?

justine1992

Zitat von: TomH1985 am 20. Februar 2022, 04:31:56Über Infos würde ich mich freuen.
Wir freuen uns über Feedback. Ob und was Du umgesetzt hast. Und ob es "geholfen" hat. Oder einfach als kleine Dankeschön.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

TomH1985

Wir würden dann zu zweit wohnen. Mutter bezieht Witwenrente und Arbeitslosengeld 2.
Die Hälfte der Miete: sie würde dann also insgesamt weniger vom Jobcenter oder weniger Rente bekommen??
Wie gliedert sich das explizit?

Danke und viele Grüße

Yavanna

Da wir nicht wissen, was genau sie bekommt, kann man dir auch nicht präzise antworten. Bei der Bedarfsberechnung wird nur noch die halbe Miete berücksichtigt.
Die Höhe der Rente  bleibt gleich

TomH1985

Sie bekommt:
Rentenservice: 461,43
Jobcenter: 455,79

Insgesamt: 917,22 Euro
Miete: 374

Fettnäpfchen

TomH1985

Wenn es soweit ist das du einziehst machst du mit deiner Mutter eine KbV > Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt und damit ist es für dich erledigt.

Deine Mutter schickt eine VÄM an das JC erklärt das du zugezogen bist und hängt eine Kopie der KbV an und
Zitat von: TomH1985 am 20. Februar 2022, 11:39:51e würde dann also insgesamt weniger vom Jobcenter
klar bekommt sie dann weniger vom JC und zwar die Summe die du zu zahlen hast,
oder wenn ihr Anspruch geringer ist nichts mehr.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.