Maßnahme telefonisch durch SB

Begonnen von lourmarin, 21. Februar 2022, 11:55:32

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lourmarin

Hallo zusammen,
und vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Folgendes Problem:
Mein SB hat mir beim telefonischen Beratungsgespräch letzten Freitag eine Jobcoaching Maßnahme zugewiesen. Gegen meinen ausdrücklichen Willen und sehr kurzfristig. Bereits am Mittwoch , 23.02, soll ich bei einem externen Träger vorstellig werden. Schriftlich habe ich noch nichts erhalten.

Der Träger hat mir heute Morgen bereits auf den AB gesprochen, Damit ich den Termin bestätige. Das Jobcenter hat also bereits meine Telefonnummer weitergegeben. Zusätzlich wies er mich auf die 3G Regel hin. Ich soll einen Impfausweis mitbringen oder mich vorher testen lassen.

Ich bin weder mit dieser Maßname noch mit der Vorgehensweise einverstanden. Und mein Impfstatus geht den Träger auch nichts an.

Wie kann ich mich wehren? Welche Rechte habe ich?
Für hilfreiche Informationen wäre ich sehr dankbar.

justine1992

Hallo.
Noch hast Du keine Pflichten.
Aber wenn der Brief bis morgen kommt... sieht es ganz anders aus (das ist dann davon abhängig, was genau in der Zuweisung steht).
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

T89

Deine Telefonnummer würde ich löschen lassen. Man muss nach wie vor nur per Briefpost erreichbar sein.

Desweiteren zählt grundsätzlich nur schriftliches und in der Zuweisung muss auch auf die Fahrtkostenerstattung hingewiesen werden.

lourmarin

Danke für eure Antworten. Ich warte also erstmal ab, ob Post kommt. Es handelt sich um Jobcoaching. Und ich lasse meine Telefonnummer löschen.


Fettnäpfchen

lourmarin

Zitat von: lourmarin am 21. Februar 2022, 11:55:32Bereits am Mittwoch , 23.02, soll ich bei einem externen Träger vorstellig werden. Schriftlich habe ich noch nichts erhalten.
Falls das Schreiben ankommt dann vergleiche doch mal mit dem was eine Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?
und google doch mal nach der bezeichneten Maßnahme ob die auf Freiwilligkeit basiert das könnte ich mir bei einem "Jobcoaching" durchaus vorstellen.
Ansonsten ohne das Schreiben kann man nicht viel dazu schreiben....

höchstens noch dass wenn du da hingehst auf keinen Fall irgendetwas unterschreibst alle zum prüfen mitnehmen und das du dich wieder meldest.
Damit ist zumindest schon mal der folgenden Sanktionierung abgeholfen da du den Termin ja wahrgenommen hast.

MfG FN

Edit
Warum hast du überhaupt telefoniert?
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
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ErnestoDisput

Zitat von: lourmarin am 21. Februar 2022, 14:08:24
Danke für eure Antworten. Ich warte also erstmal ab, ob Post kommt. Es handelt sich um Jobcoaching. Und ich lasse meine Telefonnummer löschen.
Was hast Du gegen JobCoaching? Es sei denn du weist von jemand, dass dieser Kurs nichts taugt. Gut die Fahrtkosten sollten übernommen werden.
Zum Telefon - ich habe einen Anrufbeantworter - das löst viele Problem. Der SB darf mir gerne seine Durchwahl hinterlassen - ich rufe zurück (wenn's mir passt!). Ich habe auch noch eine Privatnummer für Freunde, die steht auch nirgendwo in einem Verzeichnis.