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Klagen wegen überlangen Verfahren

Begonnen von Jan Mustermann, 23. Februar 2022, 19:43:55

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Jan Mustermann

Moin,
ich habe hier in PKH Verfahren  (Klagen wegen überlanger SG Verfahren) komische Beschlüsse erhalten.

Alle PKH Verfahren werden mit folgender Begründung ausgesetzt:
"Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 202 Satz  SGG i.V.m. §201 Abs.3 Satz 1 GVG bis voraussichtlich zum rechtskräftigen Abschluss des Ausgangsverfahrens S XXXXXXXX/17 ( L XXXXXX/21) ausgesetzt."
Der Vertreter des Bundeslandes argumentiert das ja ein überlanges Verfahren dadurch geheilt werden kann das in der nächsten Instanz zügig entschieden wird.
Ärgerlich ist das einige Beschlüsse nicht gesiegelt sind, bei anderen stimmen die Kläger nicht usw.
Hat jemand so etwas schon gehabt ? Kann da jemand etwas zu sagen ?

Hintergrund ist das das SG mehrere Verfahren einfach 3 - 3,5 Jahre lang trotz mehrerer Verzögerungsrügen einfach hat liegen lassen, und dann als ein Kammerwechsel anstand alle Klagen abgewiesen hatte mit der Begründung das ich als Selbständiger nicht die erforderlichen Unterlagen für die abschließende Leistungsberechnung eingereicht hätte. Hat das JC einfach mal so in seinem einzigsten Schriftsatz so behauptet.
Und nein, ich mache mir keine Gedanken wegen der Berufung beim LSG, da ich alle Unterlagen immer nur mit einem Zugangsnachweis einreiche und diese auch Gegenstand mehrerer EA Verfahren waren. Das Gericht hatte dann einfach alles schnell per Gerichtsbescheid entschieden.

Ich habe Jahre gebraucht das JC dazu zu zwingen endlich mal abschließend zu entscheiden. Die haben sich immer wieder mit den übelsten Tricks gewehrt und immer behauptet sie wüssten nicht wie sie mein Einkommen berechnen sollten.