Erhalte Vermittlungsvorschlag von "niedrigerem" Bildungsgrad

Begonnen von USB-Rücken, 24. Februar 2022, 11:09:32

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USB-Rücken

Guten Tag,

ich bin seit ca. einem Jahr auf Arbeitssuche und beziehe Hartz 4.
Vor 9 Jahren habe ich eine Ausbildung zum Fachlageristen abgeschlossen und seitdem auch ein paar verschiedene Jobs gemacht.
2019 Habe ich einen Abschluss zum staatl. geprüften Techniker absolviert und habe seitdem auch paar Monate in soeiner Position gearbeitet, aber seit dem her schwer einen Job in dem Bereich zu landen.

Jetzt nach einem Jahr fängt die Tante von der Arge an mir Jobangebote von Lagerstellen zu schicken. Jetzt ist meine Frage, darf ich diese Vorschläge verweigern oder drohen mir dann Sanktionen? Ich meine ich habe ja nicht umsonst 2 Jahre Techniker gemacht.

Edit: Und falls ich mich für eine Lagerstelle bewerben oder bei einer arbeiten sollte, müsste ich mich dann in Zukunft immer für diese bewerben?

Danke im Voraus für die Antworten und Tipps

Gruß USB-Rücken

BigMama

Ja, es drohen dir Sanktionen wenn du diese Vorschläge verweigerst.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

USB-Rücken

Danke für die Antwort!
Da kommt mir dann die Frage auf, warum hat sie mir über das ganze Jahr hinweg nur technisch bezogene Vermittlungsvorschläge geschickt? Theoretisch hätte sie mich ja schon früher in eine andere Positionen "drängen" können.

BigMama

Ja, hätte sie. Sie wollte dich aber offenbar dabei unterstützen etwas deiner Qualifikation angemessenes zu finden. Da das nun offenbar seit einem Jahr nicht gelingt müssen Alternativen ins Auge gefasst werden.
Ziel im SGB II ist es, dass du ein bedarfsdeckendes Einkommen erzielst, egal auf welcher Tätigkeitsebene.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Birgit63

Bei Hartz IV gibt es keinen Berufsschutz. D. h. du musst jede zumutbare Tätigkeit annehmen. Es sei denn, du kannst sie aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben.

USB-Rücken


180

Haben diese Vermittlungsvorschläge Rechtsfolgebelehrungen? Dann besteht Bewerbungspflicht.
Ansonsten sind das unverbindliche Vorschläge, auf die du dich bewerben kannst, aber nicht musst - sofern es keine gültige EGV (nicht älter als 6 Monate gibt), in der entsprechende Bewerbungspflichten enthalten sind.

ZitatEdit: Und falls ich mich für eine Lagerstelle bewerben oder bei einer arbeiten sollte, müsste ich mich dann in Zukunft immer für diese bewerben?
Du darfst dich IMMER auf ALLE Jobs bewerben. Das kann und darf dir niemand verbieten. Falls du gemäß EGV eine Pflicht hast, dich z.B. auf 5 Stellen pro Monat zu bewerben, zählen hier nur Stellen, bei denen du realistische Chancen hast (z.B. für Stellen als Elektriker einen entsprechenden Abschluss haben musst, dass du mit Strom arbeiten darfst). Abgesehen von Vermittlungsvorschlägen mit RFB kann und darf das JC dir nicht vorschreiben, auf welche Jobs du dich bewirbst (so lange du realistische Chancen hast).

Du kannst neben den Pflichtbewerbungen aber auch (auf eigene Kosten) monatlich beliebig viele Bewerbungen für Stellen als Raketeningeneur, Pilot, Baggerfahrer oder sonst was verschicken - das kann dir niemand verbieten.

Unwissender

Wenn du eine Vermittlungsvorschlag bekommst, solltest du dich darauf bewerben! (Das heisst ja nicht, das du dann auch in dem Job arbeiten musst, bzw. das du genommen wirst) Wenn du in deiner Bewerbung deine Qualifikation beschreibst, wirst du wahrscheinlich eh den Job nicht bekommen, weil er dir sonst zuviel zahlen müsste! Und selbst wenn du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden würdest und dort deine "Gehaltsvorstellungen" nennst, bist du meist eh raus! Du konntest dich dann mit dem potenziellen Arbeitgeber nicht auf einen Arbeitsvertrag einigen! So kann dir wenig passieren, da du deine Pflicht erfüllt hast!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

180

ZitatUnd selbst wenn du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden würdest und dort deine "Gehaltsvorstellungen" nennst, bist du meist eh raus!
Das funktioniert nur bei seriösen Arbeitgebern, aber nicht bei Sklaventreibern und ähnlichem Gesindel.
Bei VVs mit RFB bekommt der AG oft einen Verpetzbogen, auf dem abgefragt wird, woran die Einstellung gescheitert ist. Gibt der AG dort die Gehaltsforderung als Grund an und die war höher als Mindestlohn, endet das nicht gut. Gemäß SGB muss ein ALG II Empfänger den gesetzlichen Mindestlohn akzeptieren und hat kein Recht über das Gehalt zu verhandeln und abzulehen, wenn es ihm nicht passt. Wer mehr fordert riskiert eine Sanktion - oder im schlimmsten Fall kommt es zum Vorwurf, dass vorsätzlich die Hilfsbedürftigkeit aufrecht gehalten wird durch die Weigerung den Job anzunehmen.


ZitatSo kann dir wenig passieren, da du deine Pflicht erfüllt hast!
Die "Pflicht" gibt es nur, wenn der VV eine RFB hat.....

Fettnäpfchen

lappa

Zitat von: lappa am 27. Februar 2022, 09:57:47Gemäß SGB muss ein ALG II Empfänger den gesetzlichen Mindestlohn akzeptieren und hat kein Recht über das Gehalt zu verhandeln und abzulehen, wenn es ihm nicht passt.
Hast du da einen § dafür.
Wenn mich meine Erinnerung nicht im Stich lässt sind bei Einführung des Mindestlohnes die ALG 2 Bezieher ausgeschlossen worden.

MfG FN
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Yavanna

Bezieht er/sie/es sich eventuell nur auf die Zumutbarkeit nach §10? Da ist die Entlohnung allerdings nur ein Kriterium

180

Zwar gilt für Langzeitarbeitslose nicht der Mindestlohn, aber dafür muss der Arbeitslose dies gegenüber dem AG offenbaren. "Verrät" der Bewerber dem AG nicht, dass er "Langzeitarbeitslos" ist, darf der AG nicht unter Mindestlohn zahlen.....
Der AG darf nicht einfach aus der "Lücke" im Lebenslauf schlussfolgern, dass der Bewerber Langzeitarbeitsloser ist. Der könnte schließlich im Lotto gewonnen haben, von Ersparnissen gelebt haben oder ähnliches....

Ich wollte aber eher auf überzogene Forderungen hinaus, die deutlich über Mindestlohn liegen - zumindst habe ich @Unwissender ´s Beitrag so interpretiert:
Zitatund dort deine "Gehaltsvorstellungen" nennst, bist du meist eh raus!
Das dürfte sehr selten sein, dass ein Arbeitgeber einen Bewerber ablehnt, weil er die Forderung nach dem Mindestlohn überzogen findet....