Aktuelle Sanktionen Bei ALG 2

Begonnen von Dust98, 24. Februar 2022, 16:29:15

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Dust98

Hey.
Ich wollte mal fragen ob sich irgendwas getan hat in den letzten monaten seit dem gerichtsurteil 2019.
Es gibt angeblich noch 100% bzw 60% sanktionen laut google suche aber in meiner Rechtsfolgenbelehrung stehen nur die 30%.
ein freund hat außerdem seit 2 jahren durgängig eine 30% sanktion(nicht erscheinen beim jobcenter , keine mitwirkung ,...) kurz gesagt er macht nichts.
da jetzt meine frage , hat er einfach nur glück oder würde das selbe bei mir dann auch blos sein.
habe seit dezember meine 30% sanktion , heute kahm mal wieder eine anhörung rein , wird natürlich wieder ignoriert und dann sollte ja bald der nächste sanktionsbescheid auftauchen.

außerdem dürften die theoretisch einfach die monate zusammenrechnen wenn jetzt der neue kommt , also habe ja noch 1 monat kürzung , würden die nächsten 3 monate dann hinten dran gehangen oder meinen die das mit "überschneiden" in der RFB?

Danke schonmal für eure Antworten.

justine1992

Zitat von: Dust98 am 24. Februar 2022, 16:29:15da jetzt meine frage , hat er einfach nur glück oder würde das selbe bei mir dann auch blos sein.
kommt drauf an

Zitat von: Dust98 am 24. Februar 2022, 16:29:15meinen die das mit "überschneiden" in der RFB?
ja
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Dust98

Zitat von: justine1992 am 24. Februar 2022, 16:36:40
Zitat von: Dust98 am 24. Februar 2022, 16:29:15da jetzt meine frage , hat er einfach nur glück oder würde das selbe bei mir dann auch blos sein.
kommt drauf an

Zitat von: Dust98 am 24. Februar 2022, 16:29:15meinen die das mit "überschneiden" in der RFB?
ja

worauf denn genau ?

justine1992

Wenn Eure Situation, Sanktionsgründe, Sanktionsbescheide, Reaktionen, Fristen absolut identisch sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Bewertung Eures Verhaltens auch identisch ist. Da Du aber wahrscheinlich über Deinen Bekannten nichts weißt, außer dass er sagt, er würde immer alles ignorieren, ist es unwahrscheinlich, dass Du hierauf je eine sinnvolle Antwort bekommst.

Wenn Du nicht mitwirkst, können Dir nach wie vor Leistungen entzogen werden.
Sie können auch eingestellt werden.
Für eine Sanktion müssten saftige Gründe her. Aber dauerhaftes Ignorieren von Schreiben ziehen häufig eine zumindest vorläufige Leistungseinstellung nach sich.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Dust98

also ich kenne ja seine bescheide da ich auch immer wieder widersprüche für ihn schreibe, daher ja die frage ob er einfach nur glück hatte.

wo genau steht es denn das die die kompletten leistungen kürzen können , habe bisher nur gesehen wenn man ein jobangebot ablehnt welches dazu führt das man aus alg2 raus kommt dann dürften die die leistungen einstellen.

#edit
was vllt noch zu erwähnen wäre , er hatte in der ganzen zeit 1x ein bescheid bekommen wo sie ihn um 60% gekürzt haben , da war aber ein einfacher widerspruch mit verweis auf das urteil ausreichend das er seine nachzahlung bekommen hat

Fettnäpfchen

Zitat von: Dust98 am 24. Februar 2022, 16:47:28wo genau steht es denn das die die kompletten leistungen kürzen können
nicht kürzen sondern:
Zitat von: justine1992 am 24. Februar 2022, 16:43:38Sie können auch eingestellt werden.

Im Gesetz steht das unter anderem und bei jedem Mitwirkungsschreiben das man bekommt.
Ratgeber Kürzung des ALG II bei Sanktionen

MfG FN
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