Ebay Auktion - Gesamter Verkaufspreis als Einkommen angerechnet

Begonnen von allown, 28. Februar 2022, 01:31:36

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allown

Nabend
Ich habe in einem Monat etwas gekauft und es anschließend im selben Monat wegen Geldproblemen auf ebay versteigert. Bei der Versteigerung habe ich mehr erhalten, als ich davor dafür ausgegeben habe.

Dass der erzielte Gewinn nun verrechnet werden würde, kann ich ja verstehen.

Nun wurde aber der gesamte Verkaufspreis als Einkommen angerechnet wird und somit, aufgrund übersteigendem Einkommen, geschrieben, dass in diesem Monat kein ALG2-Bezug vorliegt. 

Weiter wird argumentiert, dass "es sich um Gutschriften der Plattform ebay handelt, diese stellen gem. §11 Abs. 1 Satz 1 SGB 2 Einkommen im Sinne des SGB 2 dar und sind daher entsprechend zu berücksichtigen."

Die Anrechnung des gesamten Verkaufspreises macht aus meiner Sicht keinen Sinn, denn vor Verkauf gab es ja den Kauf, es wurde dafür bezahlt und es lässt sich nicht beeinflussen, wieviel in der Auktion geboten wird. Lediglich der Gewinn müsste als Einkommen angerechnet werden. Seht ihr das auch so?

Würde es bei dem Gewinn auch einen Freibetrag geben bzw. würde hier auch noch etwas prozentual nicht als Einkommen angerechnet?

LG

Bundspecht

In meine Augen völliger Blödsinn. Nennt sich "Vermögensumwandlung".... Du hast das aus dem Regelsatz bezahlt, und dann wieder verkauft. Das geht dem JC nix an !

Über wie viel "Gewinn" sprechen wir denn hier ???? Ich habe auch schon für so manchen Modellbausatz (1:35) bei Ebay mehr bekommen als ich bezahlt hat, da einige sehr begehrt waren... Aber da kann ich ja nix für 

Ich würde da einen saftigen Widerspruch schreiben
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Lina

@Bundspecht

Wie soll man den so einen Widerspruch formulieren? Das würde allown sicher helfen.

allown

Zitat von: Bundspecht am 28. Februar 2022, 07:54:23
In meine Augen völliger Blödsinn. Nennt sich "Vermögensumwandlung".... Du hast das aus dem Regelsatz bezahlt, und dann wieder verkauft. Das geht dem JC nix an !

Über wie viel "Gewinn" sprechen wir denn hier ???? Ich habe auch schon für so manchen Modellbausatz (1:35) bei Ebay mehr bekommen als ich bezahlt hat, da einige sehr begehrt waren... Aber da kann ich ja nix für 

Ich würde da einen saftigen Widerspruch schreiben

Es sind ca. 200 € Gewinn. Ich muss aber dazu sagen, dass es nicht vom Regelsatz bezahlt wurde, sondern vom Vermögen. Es ist der erste Monat des Bewilligungszeitraum

egon6

Meine Güte ist denn das so schwer. Hat man denn keine Freundin, Bruder, Schwester was auch immer? Ich verscheppere auch gerne mal was bei Ebay. Gebe aber niemals mein eigenes Konto dabei an. Lass das Geld dann auf andere Konten überweisen und ich bekomme das dann bar. Das JC wird immer neugierig wenn Einnahmen auf dem Konto erscheinen.

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

allown

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Februar 2022, 17:13:44
allown

Sinnvoll wäre das Schreiben mal anonymisiert einzustellen!
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder Wort und § genau abtippen.

MfG FN

Ebay-Verkaufspreis ist ein wenig über 1000.
Alles was zu dem Monat im Bewilligungsbrief steht ist:

"Im *Monat* *Jahr* wurde sonstiges Einkommen in Höhe von vorläufig *Ebay Verkaufspreis* berücksichtigt.
Hierbei handelt es sich um Gutschriften der Plattform ebay. Diese stellen gem. §11 Abs. 1 Satz 1 SGB 2 Einkommen im Sinne des SGB 2 dar und sind daher entsprechend zu berücksichtigen."

Auf der Seite der "Berechnung der Leistungen für *Monat* *Jahr*"  steht:

"Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro
sonstiges Einkommen
Ebay-Gutschriften                                                              *Ebay Verkaufspreis*
Gesamteinkommen                                                         *Ebay Verkaufspreis*
Abzüglich Absetzungen vom Gesamteinkommen                   *ca. 3% vom Ebay Verkaufspreis*
zu berücksichtigendes Gesamteinkommen                    *Ebay Verkaufspreis-ca. 3% vom Ebay Verkaufspreis*

Höhe des übersteigenden Einkommens in Euro
Gesamtbetrag des übersteigenden verteilbaren Einkommens *zu berücksichtigendes Gesamteinkommen-Regelbedarf*
Gesamtbetrag des übersteigenden Einkommens           *zu berücksichtigendes Gesamteinkommen-Regelbedarf*"

Auf der Übersicht der bewilligten Leistungen steht:
"Monatlicher Gesamtbetrag für *Monat* *Jahr* in Höhe von 0,00€"
und bei der Zeitraums-Auflistung und Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung taucht dieser Monat gar nicht mehr auf, also es beginnt bei dem darauffolgenden Monat.

jeschik

Zitat von: egon6 am 28. Februar 2022, 13:34:50Meine Güte ist denn das so schwer. Hat man denn keine Freundin, Bruder, Schwester was auch immer? Ich verscheppere auch gerne mal was bei Ebay. Gebe aber niemals mein eigenes Konto dabei an. Lass das Geld dann auf andere Konten überweisen und ich bekomme das dann bar. Das JC wird immer neugierig wenn Einnahmen auf dem Konto erscheinen.
Bei Ebay muss man sein eigenes Konto für zahlungen angeben um überhaupt verkaufen zu können, du verwechselst hier evtl. ebay und ebay kleinanzeigen.

Bundspecht

Zitat von: allown am 01. März 2022, 00:31:12Diese stellen gem. §11 Abs. 1 Satz 1 SGB 2 Einkommen im Sinne des SGB 2 dar

Wie in aller Welt, kommen die auf den Trichter, dass eine Vermögensumwandlung , Einkommen sein soll ??? Du hast die "Ware" aus dem Regelsatz bezahlt, hast festgestellt, dass Du nun aber finanzielle Probleme hast, und hast es wieder verkauft.

Das Du nun dabei einen "Gewinn" gemacht hast, kann man Dir nicht vorwerfen. Und einen Gewerblichen "Hintergrund" hat das Ganze auch nicht, sonst hätte Ebay da schon längst was zu gesagt.

Das einzige, wo ich als JC MA nachhacken würde, wie sich jemand der Harzt4 bekommt sowas teures leisten kann. Aber auch das geht dem JC nichts an !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

allown

Zitat von: Bundspecht am 01. März 2022, 10:47:00Wie in aller Welt, kommen die auf den Trichter, dass eine Vermögensumwandlung , Einkommen sein soll ??? Du hast die "Ware" aus dem Regelsatz bezahlt, hast festgestellt, dass Du nun aber finanzielle Probleme hast, und hast es wieder verkauft.
Sehe ich genauso allown
also mach einen Widerspruch mit der Begründung wie oben!

Zitat von: allown am 28. Februar 2022, 01:31:36Dass der erzielte Gewinn nun verrechnet werden würde, kann ich ja verstehen.
auch das nicht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maunzi

So oder so liegt hier zwar eine Vermögensumwandlung vor, ABER mit recht gutem Gewinn und somit ist selbiger anzurechnen, jedoch NACH Abzug aller Kosten (Anschaffungskosten und Ebaykosten sind vorab abzuziehen!).

ZitatAnders sieht es dagegen aus, wenn Verkäufer*innen hohe Gewinne erzielen. Alte Briefmarken- oder Münzsammlungen, die mit der Zeit an Wert gewinnen, sollten Hartz IV-Empfänger*innen lieber nicht verkaufen. Der Gewinn zählt nämlich als Einkommen und wird vom Jobcenter angerechnet.
https://hartz4widerspruch.de/news/hartz-iv-und-ebay-was-passiert-mit-dem-verkaufserloes/

Widerspruch einlegen, alle Nachweise (Anschaffungskosten, Verkaufsgebühren usw) in Kopie dazu und Frist setzen (14 Tage) bis wann du den entsprechenden Bescheid erwartest.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)