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Antwort vom JC im Klageverfahren. Bitte um eure Einschätzung

Begonnen von Begleiter21, 01. März 2022, 10:07:55

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Begleiter21

Moin zusammen

In meiner Angelegenheit hat sich etwas getan, es kam eine Antwort vom JC über das SG.

Hier noch mal der Vorgang zum Nachlesen und auffrischen.

https://hartz.info/index.php?topic=127095.msg1510015#msg1510015

Das Schreiben ist im Anhang.

Die Mitarbeiterin JC Widerspruchsstelle trifft wiederholt Falschaussagen. Für mich ist da eine Rote Linie mittlerweile überschritten.

-   Ich habe die Vorlage der Kontoauszüge nachweislich niemals verweigert, sondern immer angeboten, diese in einem persönlichen Gespräch vorzulegen. Der Hinweis, dass dies aufgrund der pandemischen Lage nicht möglich ist, sehe ich als vorgeschoben, zudem mir auch mein Recht einen Beistand mitzunehmen, untersagt wird.
-   Die Aussage, dass ich geschwärzte Kontoauszüge eingereicht hätte, ist schlichtweg eine Lüge. Sie hat ja im Widerspruchsverfahren auch angeben, dass dies nicht passiert ist. Hier bin ich geneigt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafantrag einzureichen.
-   Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum eine Datenspeicherung der Kontoauszüge notwendig ist, und wozu die Speicherung der Rechnungen notwendig sind. Entscheidend ist ja die Einnahmenseite. Zudem läuft die Rechnungsstellung beim Hauptauftraggeber eben von diesem aus.Das wäre ja dann eine Speicherung von fremden Geschäftsunterlagen.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Flip

Zitat von: Begleiter21 am 01. März 2022, 10:07:55Hier noch mal der Vorgang zum Nachlesen und auffrischen.

Der andere Thread beschreibt "den Vorgang" nur bis zum Widerspruchsbescheid. Informationen zur Klage fehlen. Der Klageantrag ist nicht bekannt usw. Was soll man denn dazu sagen, außer dem, was schon geschrieben wurde zu den geforderten Unterlagen, zur Datenspeicherung etc?

Begleiter21

In der Klageschrift wurde dem Widerspruchsbescheid im vollen Umfang widersprochen. Insbesondere die willkürliche Festlegung der Einnahmen.

Die Antwort der JC Mitarbeiterin bekommt jetzt ja eine neue Dimension. Falschaussage gegenüber dem SG, ich würde schlichtweg sagen Prozessbetrug..

Dreh und Angelpunkt war ja immer die Vorlage der Kontoauszüge. Ich bestand auf persönliche Vorlage, das JC auf per Post zuschicken. Das wurde ja noch im Widerspruchsbescheid so dargestellt. Jetzt soll ich geschwärzte Kontoauszüge geschickt haben. Da bin ich ja mal gespannt, was das für welche sein sollen. Meine können es jedenfalls nicht sein.
Und der Hinweis, dass aufgrund der pandemischen Lage keine persönlichen Termine machbar sind, und schon gar nicht mit Beistand, halte ich für vorgeschoben und rechtswidrig.

Vor allem "begründen " sie das ja jetzt zum ersten Mal.....