Ich stecke wohl in Schwierigkeiten. Benötige Rat aber keine Keulen!

Begonnen von fidikus, 02. März 2022, 11:20:16

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

EinMensch22

Horror,  :empathy:
Mal bei der Bank anrufen, weiß nicht, die können vielleicht sehen, ob bereits Geld überwiesen wurde und es noch an irgendeiner bankkseitigen Freigabe hängt oder so, Geld überwiesen heißt ja nicht freigegeben, ist so eine Idee.

fidikus

Zitat von: EinMensch22 am 01. April 2022, 12:23:05
Horror,  :empathy:
Mal bei der Bank anrufen, weiß nicht, die können vielleicht sehen, ob bereits Geld überwiesen wurde und es noch an irgendeiner bankkseitigen Freigabe hängt oder so, Geld überwiesen heißt ja nicht freigegeben, ist so eine Idee.

Mir geht's elendig dieses ungewisse macht mich krank... Ich rufe da mal an... Dann kostet mich die Anwältin ein Vermögen das ist ne Sauerei von ihr auch wenn sie es nicht sagen muss ist es unmoralisch! Ich rufe mal an bei der Bank


Bank sagt nein die sehen auch nicht mehr als ich da ich online banking mache.

Ganz toll ;(

Ratlos

Freigegeben heißt nicht automatisch auch überwiesen. Deine SB hat es gegenübr der Leistungsabteilung freigegeben und die nehmen dann die Zahlung vor. Geht ja alles über die BA Nürnberg.
Kann durchaus sein, dass dein Geld erst heute Nachmittag (die Bank bucht bei uns rund um die Uhr) oder auch erst am Montag auf dem Auszug zu sehen ist.

fidikus

Zitat von: Ratlos am 01. April 2022, 13:38:18
Freigegeben heißt nicht automatisch auch überwiesen. Deine SB hat es gegenübr der Leistungsabteilung freigegeben und die nehmen dann die Zahlung vor. Geht ja alles über die BA Nürnberg.
Kann durchaus sein, dass dein Geld erst heute Nachmittag (die Bank bucht bei uns rund um die Uhr) oder auch erst am Montag auf dem Auszug zu sehen ist.

Aber kommen sollte es doch sicher??? Mache mir nen Film deswegen total.... Bis jetzt ist noch nix zu sehen..

Ratlos

Zitat von: fidikus am 01. April 2022, 15:27:33
Aber kommen sollte es doch sicher???
Wenn der Gläubiger sein Geld auf seinem Konto hat muss er die Pfändung aufheben.
Hat er aber 500 € gepfändet und seine gesamte Forderung ist z.B. 2000 € dann hebt er die Pfändung nicht auf.
Dir bleibt dann aber daas auf dem P Konto geschützte Vermögen.

Ellen_Alien

Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 10:10:24
Die Beratungshilfe wurde abgelehnt weil es "nur" um die 'Vorlage der Kontoauszüge geht.
Das ist von seiten des Gerichts korrekt.
Deine Rechtsanwältin wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen.
Bei der Höhe der RA Vergütung kommt es darauf an in welcher Höhe der "Gegenstandswert" festgelegt wird.
Zitat von: Flip am 26. März 2022, 14:42:35
Zitat von: Ratlos am 26. März 2022, 10:10:24Bei der Höhe der RA Vergütung kommt es darauf an in welcher Höhe der "Gegenstandswert" festgelegt wird.

Nein. Hier sind keine Streitwertgebühren anzusetzen, sondern Betragsrahmengebühren, § 3 RVG. .

Weder Streitwert, Rahmengebühr noch Paragraf 3 RVG. Die genannte wertabhängige Vergütung erfolgt bei Tätigkeit des Anwalts in der Sache, nicht bei Beratung.
Die Anwältin wird über RVG abrechnen, dann kostet jede erste Beratung, wenn gesetzlich abgerechnet, 190 € netto.
Hier greift Paragraf 134 RVG. Es geht um eine Beratung, nicht um eine Tätigkeit im Verfahren.
Die Anwältin kann die Abrechnung nach RVG auch ausdrücklich ausschließen und für die Beratung so viel verlangen, wie sie möchte. Dann ist sie aber verpflichtet, den Mandanten zu informieren und sein schriftliches Einverständnis einzufordern.
Es ist nicht clever, vor der Inanspruchnahme einer Leistung nicht nach der Höhe der Kosten zu fragen, wenn diese nicht transparent dargestellt werden.
Man kauft doch nichts ohne vorher nach dem Preis zu fragen?
Ja, fair wäre es seitens der Anwältin gewesen, auf die Kosten hinzuweisen für den Fall der Ablehnung des Antrags auf Beratungshilfe. Andererseits will die Anwältin ja auch ihren Unterhalt verdienen und das sind alles Infos, die man sich vorher im www besorgen kann.
Bei jedem Antrag auf soziale Leistungen, genau auch im Fall Beratungshilfe, muss doch mit einer Ablehnung unter bestimmten Bedingungen gerechnet werden.

Ratlos

Zitat von: Ellen_Alien am 01. April 2022, 17:28:11Die Anwältin wird über RVG abrechnen, dann kostet jede erste Beratung, wenn gesetzlich abgerechnet, 190 € netto.
Das ist aber die Maximalsumme. Und die wird angerechnet auf weitere Kosten falls der RA über die Beratung hinaus tätig wird.

Ellen_Alien

Ja aber für jede weitere Tätigkeit muss ein Auftrag erteilt werden. Tätigkeit wird dann nach anderen Paragrafen des RVG abgerechnet. Hier ging es nur um die Beratung.

Flip

Soweit ich den TE verstanden habe, hat sie auch mehrfach mit dem Jobcenter korrespondiert.

Ratlos

Zitat von: Flip am 01. April 2022, 18:53:58Soweit ich den TE verstanden habe, hat sie auch mehrfach mit dem Jobcenter korrespondiert.
Das ändeert leider nichts am Honoraranspruch der Anwältin. Aber sie kann es auch weit billiger machen als 190 €. Ist bisschen Verhandlungssache

EinMensch22

Ist denn jetzt Geld auf dem Konto ?
Anhand dem Schreiben vom JC soll ja die Zahlung kommen, ist ja schon ein paar Tage alt und wenn es nicht an der Bank liegt fällt mir im Augenblick auch kein Grund ein, warum das JC schreibt, dass gezahlt wird und das Geld ist noch nicht da.
Ob es intern im JC solche Verzögerungen geben kann, wie zuvor beschrieben leider auch keine Ahnung.

Ich frage mich schon, wie das jemand alleine, der nicht selbst Jurist ist und zudem noch die Angst im Nacken hat, alles gescheit und in den richtigen und wichtigen Reihenfolgen lösen soll ohne Fehler zu machen.
Man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher und bekommt Strafen aufs Auge gedrückt wegen was jetzt eigentlich, was war hier überhaupt das angebliche Vergehen, nach meiner Erinnerung hat man versucht eine Garage zu vermieten

Das ist menschenverachtend in meinen Augen. Ich weiß nützt dir nichts und mir auch nichts.

Ich weiß da nicht weiter und bin fassungslos.
Hoffe Du meldest dich noch einmal mit einer guten Nachricht.


justine1992

Zitat von: EinMensch22 am 01. April 2022, 19:50:48Man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher und bekommt Strafen aufs Auge gedrückt wegen was jetzt eigentlich, was war hier überhaupt das angebliche Vergehen, nach meiner Erinnerung hat man versucht eine Garage zu vermieten

Das ist menschenverachtend in meinen Augen.
Ich fänd es gut, wenn Du den Dir vorliegenden Sachverhalt mal in Deinen Worten schildern würdest.

Denn am 2. März war noch alles gut. Hätte TE auf die Ratschläge hier im Forum gehört (fehlende Unterlagen nachreichen und Vermietung verneinen), wäre doch alles in Ordnung gewesen. Menschenverachtenderweise hat TE aber auf den Ratschlag einer ihm dann doch zu teuren Anwältin gehört. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Wo siehst Du den Schwerverbrecher?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

EinMensch22

Zitat von: justine1992 am 01. April 2022, 20:08:28
Zitat von: EinMensch22 am 01. April 2022, 19:50:48Man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher und bekommt Strafen aufs Auge gedrückt wegen was jetzt eigentlich, was war hier überhaupt das angebliche Vergehen, nach meiner Erinnerung hat man versucht eine Garage zu vermieten

Das ist menschenverachtend in meinen Augen.
Ich fänd es gut, wenn Du den Dir vorliegenden Sachverhalt mal in Deinen Worten schildern würdest.

Denn am 2. März war noch alles gut. Hätte TE auf die Ratschläge hier im Forum gehört (fehlende Unterlagen nachreichen und Vermietung verneinen), wäre doch alles in Ordnung gewesen. Menschenverachtenderweise hat TE aber auf den Ratschlag einer ihm dann doch zu teuren Anwältin gehört. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Wo siehst Du den Schwerverbrecher?
Ich finde, dass man jemanden wie ein Schwerstverbrecher behandelt, den man am Monatsanfang mal so eben im Vorbeigehen das Geld einstellt und damit im Zweifel die Lebensgrundlage entzieht von dem, was das psychisch bei jemanden auslösen kann noch gar nicht geredet und bisher scheint ja nichts angekommen zu sein und schön, dass man ein Schreiben erhalten hat, dass das Geld bezahlt wird, es ist aber wohl nicht da und da kann ich jetzt sogar falsch liegen, ist mir bewusst.


Nur, weil dass für dich vielleicht alles easy ist gilt das nicht für alle Menschen und warum du jetzt den TE angreifst, der mit meinem Kommentar gar nichts zu tun hat, spricht für deine Haltung und Ciao.

justine1992

Meine Haltung ist, dass Du dramatisierst. Ich greife den TE nicht an. Ich zeige DIR auf, dass auch er Fehler gemacht hat (kann passieren!!!).
Ich verstehe TE. Durchaus. Aber "Schwerverbrecher" und "menschenverachtend" hat hier echt nichts zu suchen. Damit verharmlost Du wirklich Menschenverachtendes und schwere Straftaten.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.