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Vermögen in Immobilie - und dann?

Begonnen von lollipop12345, 02. März 2022, 20:57:37

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lollipop12345

Hallo, ich hätte eine etwas komplizierte Frage:
Meine Mutter ist 63 Jahre alt. Sie hat aktuell keinen Job, aber Erspartes von rund 35.000 Euro. Davon lebt sie aktuell. Nun möchte ich in eine andere Stadt umziehen und mit meinem Mann gemeinsam ein Haus kaufen. Das Haus hat eine zusätzliche, abgetrennte Wohnung. Meine Mutter möchte mir gerne ihr Erspartes zum Hauskauf dazugeben, um dort auch für sich im Alter eine sichere Wohnung zu haben. Auch möchte ich sie nicht "alleine" in Berlin lassen und sie hilft uns bei der Betreuung unseres Kindes. Ich würde dann die Wohnung an sie vermieten, anteilig günstiger da sie ja dazugezahlt hat. SIe komplett umsonst wohnen zu lassen könnten wir uns leider nicht leisten, wir hatten geplant, die Wohnung auf jd Fall zu vermieten. Das Haus kostet 730.000 Euro, wir müssten natürlich einen hohen Kredit aufnehmen, die Wohnung wäre natürlich auch mehr wert als 35.000 Euro.
Nun wäre meine Frage: Wenn meine Mutter mit ihr Geld gibt, hat sie natürlich nichts mehr, wovon sie leben kann. Ich unterstütze sie natürlich, kann das nach dem Hauskauf aber nichtmehr komplett.

Dürfte sie denn irgendeine Art von Wohnzuschuss, Sozialleistung, etc beantragen? Oder zB kein Hartz vier, weil sie Vermögen "vorher" weggegegeben hat? Aber es war ja für Wohneigentum, das sie dann auch nutzt... Oder wäre es besser, wenn sie das Haus mit-kauft? Grundsicherung wird/würde sie mit 65 bekommen.

Fettnäpfchen

lollipop12345

Also nur meine Gedanken dazu:
Zitat von: lollipop12345 am 02. März 2022, 20:57:37
Dürfte sie denn irgendeine Art von Wohnzuschuss, Sozialleistung, etc beantragen? Oder zB kein Hartz vier, weil sie Vermögen "vorher" weggegegeben hat?
Wenn sie euch die 35000 schenkt wird das JC dieses Geld von Ihr bzw. von euch zurückverlangen. Nennt sich mutwilliges herbeiführen von Hilfsbedürftigkeit und wirkt 10 Jahre rückwirkend.

Zitat von: lollipop12345 am 02. März 2022, 20:57:37Sie hat aktuell keinen Job, aber Erspartes von rund 35.000 Euro.
Wenn sie gesundh. noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht könnte sie sofort ALG 2 beantragen und es würde bewilligt werden wenn es wirklich nicht mehr an Vermögen als 60 000.- sind. Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket
Momentan wie ganz unten im Ratgeber ersichtlich wird es evtl. noch verlängert.

Zitat von: lollipop12345 am 02. März 2022, 20:57:37wir hatten geplant, die Wohnung auf jd Fall zu vermieten. Das Haus kostet 730.000 Euro, wir müssten natürlich einen hohen Kredit aufnehmen,
und wenn ihr dann 35000 mehr Kredit aufnehmen müsst sollte das auch keine Rolex mehr spielen,.
Dafür könnt Ihr aber mit Ihr einen MV Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt nach den https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html ausgestalten und das JC würde die KdUH übernehmen.

Zitat von: lollipop12345 am 02. März 2022, 20:57:37Grundsicherung wird/würde sie mit 65 bekommen.
Da wäre dann zu beachten das bei Grundsicherung nur ein Vermögen bis 5000 .- als angemessen gilt. Bis dahin sollte sie also nötige Anschaffungen umgesetzt haben damit sie unterhalb des Schonvermögens ist und auch Anspruch auf Grundsicherung hat.

MfG FN
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