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Wohnungsangebote ausdrucken oder formlos aufschreiben? JC verlangt 3 Wohnungsang

Begonnen von Timo 96, 06. März 2022, 11:28:49

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Timo 96

Hallo, hätte wieder mal ne Frage an euch, und zwar verlangt das JC 3 Wohnungsangebote, so steht es im Antrag. Muss ich diese ausdrucken oder reicht es wenn ich die wichtigsten Daten, wie Größe, Kaltmiete, Nebenkosten, Kaution etc. aufschreibe? Mein Drucker funktioniert nämlich nicht. Oder meint ihr das reicht denen nicht, und wollen einen Ausdruck?
Danke für ein paar Antworten.
MfG

Sheherazade

Das mit den 3 Wohnungsangeboten fand ich in diesem Thread von Januar schon merkwürdig. Man kann ja schon froh sein, EINE passende Wohnung zu finden, was soll diese Forderung nach 3 Wohnungsangeboten? Hast du das eigentlich mal schriftlich bekommen? Das würde ich nämlich gerne mal lesen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Timo 96

Ja das steht auf dem Blatt bitte beachten Sie folgende Hinweise: da steht unter anderem ganz unten fett geschrieben: " Zur Prüfung ob eine Zustimmung erteilt werden kann, sind 3 Wohnungsangebote verschiedener Vermieter vorzulegen. Das beigefügte Formblatt ist vollständig auszufüllen.
Ich verstehe es auch nicht warum man 3 Angebote vorlegen soll.

Fettnäpfchen

Timo 96

Absolut gegen bestehende Gesetze!

Ein Angebot das in der Angemessenheit des JC Gebietes liegt reicht
und wenn der Umzug notwendig ist und du Hilfe vom JC brauchst MUSS es dir eine Zusicherung geben!
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

Wenn du vom JC überhaupt keine Unterstützung brauchst kannst du auch ohne Zusicherung/Genehmigung umziehen.
Wichtig ist halt das du dich an die Angemessenheitskriterien hältst denn aus eigeneer Tasche draufzahlen ist fast unmöglich. https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Timo 96

Ja, das mit den 3 Wohnungsangeboten werde ich sowieso ignorieren, da ich den Sinn nicht verstehe, wenn 1 Wohnung passt wird nur das 1 Angebot eingereicht, fertig. Nochmal auf meine Frage zurück zu kommen, reicht es wenn ich die Daten der Wohnung auf einen Zettel schreibe, also alle wichtigen Daten wie Größe, Kaltmiete, Nebenkosten, Energie, Name Vermieter etc. Oder muss man es ausdrucken von der jeweiligen Seite des Wohnungsanbieters? Mein Drucker funktioniert nicht, deshalb würde ich alles auf ein Blatt schreiben und zusammen mit Antrag abgegeben, weiß bloß nicht ob das selbst geschrieben akzeptiert wird.

Joleen

Eine bloße Anzeige ist kein Angebot. Erst wenn dir eine angeboten wird, istes eins.

Sheherazade

Idealerweise nimmt man dafür den noch nicht unterschriebenen Mietvertrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Timo 96

Zitat von: Timo 96 am 06. März 2022, 16:09:58reicht es wenn ich die Daten der Wohnung auf einen Zettel schreibe,
Nein

MfG FN
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Hary

Ich kenne es auch so, dass ein einziges Angebot bei mir gereicht hat. Im Grunde kennen die SB's ja die Grenzen und die Ortsüblichen mieten. Davon abgesehen ist es ohnehin Sinnfrei. Es hilft keinem wenn man das bekannte Spielchen wie bei Ausschreibungen spielt. Ich suche mir den Vertragspartner der mir gefällt und damit ich diesen definitiv bekomme suche ich mir noch zwei weitere die definitiv teurer sind als der, den ich möchte... Du verstehst was ich meine?

Timo 96

Hallo Hary, mh das stimmt könnte ich so machen, dann suche ich eben noch 2 andere Wohnungen heraus die nicht " angemessen " sind und gebe diese mit ab. Also brauche ich erst die Zusage bzw den noch nicht unterschriebenen Mietvertrag zur Antragsabgabe? Es reicht nicht einfach nur das Mietangebot von der jeweiligen Internetseit z.b. Immow...., Immosco....?