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"Kontoauszüge aller Girokonten der letzten 3 Monate"

Begonnen von harzluemmel2, 06. März 2022, 22:01:58

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harzluemmel2

Guten Tag,

bin Aufstocker, Selbständig und muss noch Unterlagen nachreichen.

der SB hat angekreuzt: Kontoauszüge aller Girokonten der letzten 3 Monate

Sind damit wirklich NUR Girokonten gemeint und nicht die Auszüge meiner Kreditkarte bei Barclays, Festgeldkonto und PayPal?

Gruss Tom


Joleen

Die meinen Kontokorrentkonten, auf die ein- und ausgezahlt werden kann. Nein, kaum jemand meint wirklich Girokonto.

Maunzi

Generell sind damit alle denkbaren Formen gemeint. Paypal, Kreditkarten, Girokonten usw. Jede Form von Geldinstitut hat eine Art von Kontoauszug und den gilt es vorzulegen. Auch Sparbücher etc nicht vergessen!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

lecram

Ich bestätige mal die Antworten von Joleen und Maunzi. Es sind wirklich alle Konten gemeint. Auch mögliche Tagesgeldkonten, die als kostenloses Beiwerk eines manchen Girokontos – war bei mir der Fall – gerne mal vergessen werden, weil man sie nie aktiv nutzte. ;-)

themuppet

Hallo Tom,

wenn Girokonten angekreuzt sind, dann sind nur Girokonten gemeint. Somit das Konto, auf das du deine Stütze bekommst.
Schwärze alle Ausgänge (auf der Kopie) und gebe die Kontoauszüge nur in Kopie ab.

@Joleen
Kontokorrent bedeutet nichts anderes, als dass ein Konto negativ belastet werden kann, das kann auch ein Girokonto mit einem Kontokorrentkredit sein.

Hary

Kontoauszüge umfasst in der Regel alles was für Finanztransaktionen genutzt wird. Gerade auch auf einem PayPal Konto oder Kreditkarten Konto kannst du Zahlungen empfangen oder Geld lagern.

Rechne also damit, dass du auch dazu aufgefordert wirst diese Nachweise einzureichen wenn auf einem Auszug PayPal oder Kreditkarte erscheint. Du solltest also alles dabei haben und vielleicht erst einmal nur die Kontoauszüge vorlegen und bei Bedarf eben die anderen vorzeigen die du natürlich am besten dabei hast. Am Ende des Tages läuft es ohnehin darauf hinaus dass du diese zeigen musst, oder kein Leistung bewilligt bekommst. Ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht müsste man dann juristisch aufdröseln. Aber Geld gebe es dann im Zweifel erst einmal bis dahin nicht.

superMeier

Alles bzw. alles was interessant im Bereich Einkommen und Vermögen für das Jobcenter sein könnte.
Gibt natürlich auch viele die behaupten, kein PayPal-Konto zu haben, aber wenn das dann mal irgendwie auftaucht, müssen alle Kontoauszüge bis zurück hin zur Antragstellung nachgereicht werden. Daher ist es sinnvoller, dass gleich anzugeben.

Aber ich denke auch, dass der Sachbearbeiter hier erstmal nur das Girokonto sehen würde, PayPal wäre extra erwähnt.

Hary

Zu beachten ist auch, dass im Antrag beim Abschnitt Vermögen PayPal und andere explizit genannt wird, daher kann man davon ausgehen, dass Girokonto ein Sammelbegriff ist. Wird explizit nur das Girokonto genannt oder alle Konten?

harzluemmel2

Danke für die Antworten, habe das Formular mal hier drangehängt. Habe im Antrag alle Konten & Kontostand angegeben.




[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

superMeier

Girokonten, Sparbücher etc. sind damit gemeint. Kreditkarte kannst du noch dazufügen, aber das ist ja eigentlich bzgl. Einkommen uninteressant, kann aber nicht schaden.

Maunzi

Da man bei Antragstellung verpflichtet ist alles offenzulegen sind Ratschläge wie irgendwas zu verschweigen oder nur das Konto anzugeben auf welches die Leistungen fließen ziemlich schädlich. Das kann ein nicht wohlgesonnener SB durchaus auch als Vorsatz einstufen und viel Spaß mit den rechtlichen Konsequenzen die das nach sich zieht... man muss es sich nicht unnötig schwer machen indem man jetzt versucht die Begrifflichkeiten penibel zu betrachten. Zögert im besten Fall einfach alles raus, im schlechtesten wird später Sozialleistungsbetrug vermutet und dann gehts richtig rund.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

themuppet

"vollständige/lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Girokonten im Haushalt"

"vollständige/lückenlose Kontoauszüge ..." - bedeutet das sie vollzählig sein müssen, also nicht lückenhaft. Mannchmal gibt es Anlagen mit Informationen der Bank, Abrechnungen etc., diese Anlagen sind nicht beizulegen, nur die durchnummerierten Kontoauszüge

"... der letzten 3 Monate ..." - auch das spricht für sich, ich würde mich am Datum des Schreibens orientieren, Beispiel: Schreiben vom 15.02.2022, so ginge es um den Zeitraum 15.11.2021 - 15.02.2022, es geht also um Kontoauszüge welche NUR diesen Zeitraum erfassen

"... aller Girokonten im Haushalt" - es geht um dein Girokonto oder vereinfachter gesagt, es geht um dein Konto welches du bei einer Bank oder Sparkasse hast. Hast du 2, gibst du 2 an, etc. Es geht weder um Kreditkarten oder PayPal, welche ohnehin über das Girokonto laufen. Es geht nicht darum was eventuell gemeint ist (da könnte man noch 100 weitere Meinungen und Vorschläge für eventuelle Unterlagen einholen, und alle wären anders), sondern was schriftlich vorliegt/angefordert wurde.

Ärger, Probleme oder rechtliche Konsequenzen für Nichtangabe von nicht angeforderten Unterlagen, sind ausgeschlossen. Dieses Konstrukt gar als Verweigerung auszulegen (wie von einem User beschrieben), ist einfach Unsinn. Sorry Maunzi für die harte Wortwahl aber du bist unnötig im Panik-Modus.


Schwärze alle Ausgänge (Empfänger, Betreff und die Höhe), die gehen niemanden was an. Gebe nur Kopien ab. Du kannst die Kontoauszüge einscannen, schwärzen und dann ausdrucken (für das schwärzen kasst du auch helle graue Farbe im Rechner verwenden, dann verbrauchst du weniger Tinte).

Man will einfach nur Saldo des Kontos sowie die Eingänge der letzten 3 Monate prüfen.

Yavanna

@themuppet:
Das mit dem Schwärzen ist Unsinn, um mal bei deiner Wortwahl zu bleiben...

Was geschwärzt werden darf, hat das BSG festgelegt und sollte sogar in der Aufforderung zur Mitwirkung drinstehen, wenn diese von einer gE kommt und nicht Optionskommune.

Es könnten ja z.B. Beiträge an Lebensversicherungen, Bausparverträge, etc. gezahlt werden, die dann verschleiert werden könnten. Und ja, ich weiß,  zur Zeit  §67, aber nicht ewig.
Auch die tatsächliche Zahlung der Miete sollte sichtbar sein.

Alle Girokonten im Haushalt. @TE: Bist du alleinstehend? Sonst auch vom Partner*in

Bei Paypal kann man inzwischen auch Guthaben parken, daher darf dieses auch abgefragt werden. Du musst, laut der Aufforderung nicht, aber dann kommt 100%ig eine weitere Nachfrage, die wieder Zeit kostet.

themuppet

Eigene Angaben und angaben Dritter wie Namen und Vornamen als Empfänger, Kontonummern, Kundenummern etc., auf dem Kontoauszug, unterliegen dem Datenschutz.

Nachträgliche Abfragen lassen sich schnell klären, ab dem Tag an dem sie bekannt sind. Ein Schreiben/ein Fax mit 2-3 Sätzen, sind am selben Tag fertig und abgeschickt, spätestens 1-2 Tage später.

Zum Haushalt gehören nur die Personen, die sich an der Haushaltsführung beteiligen also gemeinsam wirtschaften, auch muss dieser Umstand von JC nagewiesen werden. Alle unter einem Dach lebenden Personen, per se als Haushaltsangehörige gem. SGBII zu zählen, ist falsch und kann sich auf die Höhe der Stütze zum finanziellen und rechtlcihen Nachteil des Antragstellers auswirken. Daher sind Tipps wie gib-ungefragt-alles-an, schlecht.

Fettnäpfchen

harzluemmel2

Mal reinreichen:
Ratgeber Kontoauszüge

und was den Haushalt angeht.
Der Begriff ist natürlich irreführend wie bei einer HG vs WG.
Deswegen ist es immer sinnvoll die Schreiben vom JC einzustellen. Dann weiß man was das JC will, Begrifflichkeiten werden ja nicht selten unabsichtlich vertauscht.

Und ist es eine BG mit mehreren Personen greift auch der Datenschutz nicht wie geschrieben da der Antragsteller dann Vertreter der BG ist und die anderen Personen Mitwirkungspflichtig sind im Gegensatz zu einer WG.

MfG FN
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