Zahnzusatz Versicherung Rückzahlung

Begonnen von cardi33, 11. März 2022, 10:43:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

cardi33

Hallo an alle,

Ich war seit Jahrzehnten nicht mehr beim Zahnarzt da ich durch meinen letzten Zahnarzt zu einem Angstpatienten wurde.
Ich habe deswegen im September eine Zusatzversicherung abgeschlossen die ich selbst von meinem Regelsatz bezahle. Seit Januar bin ich endlich in Behandlung, da die Krankenkasse das ein- oder andere nicht komplett bezahlt kann ich das auch bei der Zusatzversicherung einreichen und bekomme das auch bezahlt wenn ich in Vorleistung gehe. Die Zusatzversicherung überweist das Geld dann auf mein Konto.
Meine Frage ist kann das Amt bei der Weiterbewilligung das Geld als Einnahme anrechnen? 

Vielen Dank für Eure Hilfe

Cardi33

justine1992

Nein, ganz sicher nicht. Zur Sicherheit bewahrst Du aber natürlich alle Unterlagen darüber auf, falls das JC den Betreff der Überweisung falsch deuten möchte.
Nein, keine Sorge.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Penny

Hast kein Härtefallantrag gemacht, bei mir hat die Krankenkasse ca 8500€ übernommen, ich musste nix zahlen

cardi33

@justine1992
Danke für deine schnelle Antwort. Ich werde die Unterlagen auf jeden Fall aufheben.

@derduisburger
Danke für deine Antwort. Nein hab ich nicht gemacht. Wusste nicht das es geht.

Penny

Vielleicht gent das nachträglich noch  :weisnich: Hatte von Anfang an beim Zahndoc gesagt ich zahle nix bei und das alles was gemacht wird über dieses Härtefall gemacht werden soll, hab dann nen Provesorium bekommen ( ca 250€ ) und den Rest halt und 0€ bezahlt

cardi33

Ich werde es mal probieren bei der Krankenkasse.
Bis jetzt habe ich in 3 Sitzungen Zahnstein entfernt bekommen und die Krankenkasse bezahlt nur 1 mal im Jahr die Entfernung. Das andere habe ich jetzt selbst bezahlt die 40€ gingen gerade noch so.


Sheherazade

Das mit dem Härtefall gilt für größere Zahnsanierungen wie z. B. Zahnersatz.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

cardi33

Ah okay. Wie gesagt ich war seit 20 Jahren nicht mehr beim Zahnarzt und vor lauter Zahnstein hat Er beim ersten Röntgenbild nicht alles richtig gesehen was noch gemacht werden muss. In 14 Tagen wird nochmal geröngt um genau zu schauen was alles gemacht werden muss.

BO177

Wie schon justine1992 geschrieben hat: Die Leistungen der Zusatzversicherung werden nicht auf SGB-Leistungen angerechnet.

Wenn Du vom ZA / der ZÄ einen Heil- und Kostenplan bekommst, den die Krankenkasse genehmigen muss, lässt Du Dir von der Krankenkasse das Formular für den Härtezuschlag schicken und reichst den H+K-Plan zusammen mit dem Härtefallantrag und den geforderten SGB-Bescheiden bei der Krankenversicherung ein! Darauf achten, dass die Praxis den H+K-Plan nicht direkt (ohne Härtefallantrag) zur Krankenkasse schickt!

Achte bei Deiner Kalkulation darauf, wie viel der Zusatzversicherer für welchen medizinischen Eingriff leistet. Bestimmte Leistungen werden oft gestaffelt nach Beitragsjahren gewährt.

cardi33

@derduisburger
Ich werde das mit der Krankenkasse mal noch Probieren.

@BO177
Vielen Dank für den Ausführlichen Tipp. Ich werde das Genauso jetzt mal Probieren.