Behinderter Beleidig Sozialamt Wer zahlt den Pflichtverteidiger

Begonnen von PaulHilft, 12. März 2022, 18:50:18

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PaulHilft

Hallo,

ein Behinderter hat einen Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst beleidigt. Dieser hat Klage erhoben und das Gericht hat dem Behinderten einen Pflichtverteidiger gestellt. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird dieser wegen Beleidigung verurteilt.

Wer zahlt nun das alles? Womit ist zu rechnen? Kann das in Raten abgezahlt werden?

Der Behinderte ist bei ALG2 geparkt und dauerhaft EU Renter. Er war bereits 10 Jahre beim Sozialamt.

Kann der Behinderte nun nichts mehr tun und es entsteht unabhängig von der Strafe für die Beleidigung auch noch das X-Fache an zusätzlichen Gebühren?

Nirvana

Warum wird der Angeschuldigte in der Sachverhaltsschilderung auf seine Behinderung reduziert?

PaulHilft

Zitat von: Nirvana am 12. März 2022, 19:04:28
Warum wird der Angeschuldigte in der Sachverhaltsschilderung auf seine Behinderung reduziert?

Weil ihm nach § 140  Abs 2 StPO ein Anwalt gestellt wird. Weil er sich nicht selber verteidigen kann.
Der Behinderte konnte ein der Situation nicht anders. Er ist wegen Unterlassung behindert geworden und nun gab es wieder Fehler vom Amt und das hat ihn aggressiv gemacht. Darauf hat er gesagt, Sie sind asozial!

kämpfer

Zitat von: PaulHilft am 12. März 2022, 19:32:05
Zitat von: Nirvana am 12. März 2022, 19:04:28
Warum wird der Angeschuldigte in der Sachverhaltsschilderung auf seine Behinderung reduziert?

Weil ihm nach § 140  Abs 2 StPO ein Anwalt gestellt wird. Weil er sich nicht selber verteidigen kann.
Der Behinderte konnte ein der Situation nicht anders. Er ist wegen Unterlassung behindert geworden und nun gab es wieder Fehler vom Amt und das hat ihn aggressiv gemacht. Darauf hat er gesagt, Sie sind asozial!

Richtig

mousekiller

Bei Strafverfahren gibt es keine staatliche Unterstützung.

Im günstigsten Fall bekommt er nach Urteil einen Freispruch. Dabei kommt es aber sehr viel auf den Verteidiger an. Er kann eine Ratenzahlung beantragen, muss aber sein Einkommen nachweisen.
Für dieses Verfahren entstehen im ungünstigsten Fall für ihn folgende Gebühren:
- Gebühren des Gerichts
- Gebühren des Pflichtverteidigers
- Gebühren aus dem Urteil (wenn er eine Verurteilung zu Tagessätzen erhält)
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

CCR

Zitat von: PaulHilft am 12. März 2022, 19:32:05das hat ihn aggressiv gemacht. Darauf hat er gesagt, Sie sind asozial!

kann mir gar nicht vorstellen das das alles gewesen ist.

Ratlos

Zitat von: CCR am 12. März 2022, 21:12:41
kann mir gar nicht vorstellen das das alles gewesen ist.
Bevor es einen Pflichtverteidiger gibt muss schon mehr, viel mehr passiert sein, als nur das Wort "Du Assozialer"
da steht alles drin, auch die Kosten
https://pflichtverteidiger.info/kosten-pflichtverteidiger/

https://pflichtverteidiger.info/wann-steht-mir-pflichtverteidiger-zu/

PaulHilft

Zitat von: CCR am 12. März 2022, 21:12:41
Zitat von: PaulHilft am 12. März 2022, 19:32:05das hat ihn aggressiv gemacht. Darauf hat er gesagt, Sie sind asozial!

kann mir gar nicht vorstellen das das alles gewesen ist.

Doch ist es. Es steht nur "Beleidigung". Und so wie er es zugegeben hat. ist es nur dieses eine Wort.

Zitat von: Ratlos am 13. März 2022, 13:37:37
Zitat von: CCR am 12. März 2022, 21:12:41
kann mir gar nicht vorstellen das das alles gewesen ist.
Bevor es einen Pflichtverteidiger gibt muss schon mehr, viel mehr passiert sein, als nur das Wort "Du Assozialer"

Einen Pflichtverteildiger gibt es weil er eine gesetzliche Betreuung hat. (Vermuten wir ganz stark) Es gibt vorher nichts. DIeser Person war noch nie bei Polizei oder Gericht. 0 komme 0. Überhaupt gar nichts.

Deswegen frage ich euch hier.

Weil ich es nun so sehe, dass die Beleidigung gar nicht das Problem ist. Sonder alles drum herum. Weil der ja nichts hat. Seit 11 Jahren krank und lebt von SGB 12 und ALG2.

Ratlos

Die Kosten die er zahlen muss stehen in dem Link in Antwort 6. Bitte ganz runter scrollen

CCR

Zitat von: Ratlos am 13. März 2022, 13:37:37
Zitat von: CCR am 12. März 2022, 21:12:41
kann mir gar nicht vorstellen das das alles gewesen ist.
Bevor es einen Pflichtverteidiger gibt muss schon mehr, viel mehr passiert sein, als nur das Wort "Du Assozialer"
da steht alles drin, auch die Kosten
https://pflichtverteidiger.info/kosten-pflichtverteidiger/

https://pflichtverteidiger.info/wann-steht-mir-pflichtverteidiger-zu/
Kosten des Pflichtverteidiger - Beispiel

Im Beispiel geht es um einen einfachen Fall, wie er aber alltägliche Praxis ist. Dem Angeklagten werden zahlreiche gewerbsmäßige Betrugstaten vorgeworfen, wegen der Straferwartung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe ist ihm gem. § 140 Abs. 2 StPO (Schwere der Tat) ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Der Angeklagte ist nicht in Haft.

Ratlos

Zitat von: PaulHilft am 13. März 2022, 18:11:22
Einen Pflichtverteildiger gibt es weil er eine gesetzliche Betreuung hat. (Vermuten wir ganz stark)
Das wird der Grund sein warum die dem einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen.
Schätze mal, dass aber die Kosten die gleichen bleiben

Hary

Richtig, die Bezahlung und Ansprüche sind ja gesetzlich geregelt bei einem Pflichtverteidiger. Ob dieser natürlich motiviert ist sei mal dahingestellt. Es kann also durchaus sinnvoll sein einen Verteidiger selbst zu wählen. Bei einem einfachen Verfahren wie einer Beleidigung würden da so grob 200 Euro zusammenkommen. Diese kann man ja auch als raten bezahlen.

Ich würde dort auch nicht sparen, sofern es eine simple Beleidigung war, dann kann der Verteidiger das Verfahren meist schon im Ermittlungsverfahren beenden ohne dass es zu einem Hauptverfahren kommt. Vor allem bei dem Hintergrund. Da lohnt es schön mal vier Monate einen Anwalt mit 50 Euro zu bezahlen.

Ratlos

Es ist doch nur eine ganz einfache Sache. Beleidigungen kommen jeden Tag vor.
Er könnte auf den Pflichtverteidiger verzichten und ein Geständnis ablegen.
Das würde bestimmt auch die Höhe der Geldstrafe mindern

Hary

Mit solchen Ratschläge wäre ich extern vorsichtig. Wir kennen den Hergang der Tat und die Aktenlage nicht. Eine Einlassung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft sollte nur erfolgen nach Beratung mit einem Juristen der Akteneinsicht hat. Es ist regelmäßig besser zu keinem Zeitpunkt irgend etwas zu sagen.

Sehr oft werden dann solche Verfahren schon eingestellt weil die überlastete Staatsanwaltschaft sich überhaupt nicht damit länger befassen will. Kein überlasteter Staatsanwalt will 200 Stunden in ein " Du dummes Arschloch" investieren. Da kommt dann schnell die Erkenntnis, dass ein öffentliches Interesse fehlt oder ein einfacher Strafbefehl. Ein guter Verteidiger wird darüber hinaus die Staatsanwälte kennen und auf einen Deal hinarbeiten. Verwarnung, ein paar Arbeitsstunden und fertig. Ein Geständnis oder falsche Einlassung kann ungeahnte Konsequenzen haben.

Wir wissen nicht ob es eine einfache Beleidigung war. Würde jemand bedroht oder fühle sich bedroht? Hast dich jemand dabei einen seiner Fingernägel abgebrochen, musste jemand psychologisch betreut werden, wurde Inventar beschädigt, was wollen Zeugen und andere gesehen haben? Und so weiter. Wenn es ganz dumm läuft kann man danach schnell vorbestraft sein.

Ratlos

Zitat von: Hary am 15. März 2022, 14:54:37Mit solchen Ratschläge wäre ich extern vorsichtig. Wir kennen den Hergang der Tat und die Aktenlage nicht.

Zitat von: PaulHilft am 13. März 2022, 18:11:22
Doch ist es. Es steht nur "Beleidigung". Und so wie er es zugegeben hat. ist es nur dieses eine Wort.
Er hats doch bereits zugegeben. Ein Strafbefehl kann doch nicht mehr ergehen wenn bereits Klage vom Gericht angenommen ist. Da hat doch das Gericht schon öffentliches Interesse bejaht.
Und gestehen kann er ja nur dieses einzige beleidigende Wort (Du Assosialer) und da werden sicher auch die Umstände eine Rolle spielen wie es dazu kam.
Außerdem kann die Strafe deswegen nur minimal sein.

Er will aber doch nur wissen wer den Pflichtverteidiger bezahlt und das ist ja gesetzlich geregelt.