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Unangemessenheit KDU vom Oktober 2021

Begonnen von mhl(er), 13. März 2022, 19:35:00

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

mhl(er)

Hi, um es vorwegzunehmen, ich habe das Problem sehr lange vor mir hergeschoben, bitte diesbezüglich keine Ermahnungen.  :flag:

Wie der Titel schon sagt, geht es um ein Schreiben des JC bzgl der Unangemessenheit der KDU und Heizung.
Um den gesamten Sachverhalt verständlicher zu machen muss ich etwas ausholen.
Ich litt seit 2013 an einem Bandscheibenvorfall mir Gleitwirbelsyndrom, was sich die letzten Jahre weiter verschlimmerte, und ich schlussendlich am 26.07.2021 operiert werden musste wo 2 Wirbel versteift wurden.
Dem Jobcenter ist meine Erkrankung seit Jahren bekannt, und es gibt zahlreiche medizinische Gutachten die gewisse Tätigkeiten ausschließen.
Wenn gewünscht würde ich das letzte (aktuelle) zusätzlich hochladen.

Nun bekam ich Ende Oktober das besagte Schreiben vom JC zugestellt, daraufhin rief ich bei der Leistungsabteilung an und fragte nach dem Grund, und warum ich ein Jahr zuvor schon selbiges Schreiben bekam, die Antwort war, dass die Senkung auf die Angemessenheit der KDU nicht angewandt wurde, weil aufgrund der Pandemie die tatsächlichen Kosten übernommen wurden.
Was bei mir aber nie der Fall war, da meine Wohnung 56qm groß ist und ich sowieso schon draufzahle.

Jetzt ist meine Frage, kann ich gegen die geplante Senkung vorgehen, nicht zuletzt wegen körperlicher Einschränkungen, und wenn ja, wie formuliere ich das Schreiben?

Danke schonmal im Voraus für die Antworten.  :smile:


Ps. ich entschuldige mich falls das von mir geschriebene etwas schwer verständlich ist, ich bin leider seit Jahren auf Tilidin angewiesen, was bei mir zuweilen dafür sorgt, dass ich mich schlechter artikulieren kann.  :flag:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Flip

Wahrscheinlich sind deine gesundheitlichen Probleme eher deinem Vermittler bekannt und weniger der Leistungsabteilung. Liegt denn die Wohnung so, dass du auch mit den Einschränkungen argumentieren kannst (Erdgeschoss oder Fahrstuhl etc)? Wenn ja, lass dir das doch vom (Fach)Arzt attestieren und reiche es mit deiner Stellungnahme ein, auch, wenn die Frist schon lange abgelaufen ist. Oder wurde bereits abgesenkt?

Das JC schreibt, was es derzeit an Kosten übernimmt. Wie hoch sind denn deine tatsächlichen Kosten?


mhl(er)

Sorry, habe ich ganz vergessen zu erwähnen, die Miete beträgt mittlerweile 430€ warm, und zu deiner ersten Frage, nein, sie ist im 2. OG ohne Fahrstuhl, und es gibt auch sonst keine weiteren Vorteile.
Ich bewohnte diese Wohnung bis 2015, wo ich nach Chemnitz zog, kam dann 2017 wieder zurück und zog erneut in die Wohnung ein, da ich ein gutes Verhältnis zu den anderen Mietern und dem Vermieter hatte.
Dazu war direkt unter meiner Wohnung die Arztpraxis meines Hausarztes, was ebenso ein Grund für den Wiedereinzug war.

Flip

Hm, das ist natürlich schlecht. Denn dann haben deine gesundheitlichen Probleme eigentlich nichts mit einem Umzug zu tun, oder wo siehst du den Zusammenhang?

Dir verbleibt dann wohl nur, die Absenkung abzuwarten und in Widerspruch zu gehen mit dem Argument, dass das Konzept des Unstrut-Hainich-Kreises kein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist. Vielleicht mit der Hilfe eines Anwaltes. Rechtsanwalt Möbius z. B.

mhl(er)

Mein Bezug dazu war eigentlich, dass ich aus gesundheitlichen sowie finanziellen Gründen den Umzug nicht bewältigen könnte.
Ein weiterer Ansatz war, dass doch das Jobcenter eigentlich abwägen muss ob sich ein Umzug lohnt, oder einen Teil der unangemessenen Kosten weiterzahlt.

Flip

Bei einer Kostensenkungsaufforderung muss das JC den Umzug bezahlen. Und, wenn aufgrund der Gesundheit kein Umzug in Eigenregie möglich ist, dann auch mit Umzugsunternehmen oder zumindest Helfern.

Bei fast 100 Euro über der Angemessenheit fällt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wohl nicht zu deinen Gunsten aus.
Vielleicht hast du ja Glück, der § 67 SGB II gilt ja weiter und das JC sieht wieder von der Umsetzung der Kostensenkungsaufforderung ab...

mhl(er)

Genau das meinte ich mit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung,
Mir geht es nicht darum dass die Kosten voll übernommen werden, nur dass mich eine weitere Senkung der KDU, auch wenn es nur 20 € sind, weiter finanziell belasten würde, bei den eh in letzter Zeit schon absurden Preissteigerungen für Lebensmittel.
Gut, dann werde ich mich erstmal telefonisch mit der Leitungsabteilung in Verbindung setzen ob der § 63 für mich nicht auch bis Ende weiter Anwendung findet, so wie bisher.

Ich danke dir für deine Ratschläge, und melde mich sobald ich neues weiß.  :ok:

Gruß

Hary

Ich sehe, du kommst auch aus dem Unstrut-Hainich Kreis. Ich wurde im letzten Jahr auch mit diesen schreiben beehrt, wie scheinbar viele andere. Ob das wirklich ein Kostensekungsverfahren ist, oder ein Hinweis konnte ich nicht klären, auf meine Erklärung habe ich nie eine Antwort erhalten.

Die Sätze vom Jobcenter in Mühlhausen sind in meinen Augen erfunden und nicht realistisch. Laut Weisungen vom Landrat ist im Unstrut-Hainich-Kreis für die Angemessenheit die entsprechende Tabelle vom Mieterverein zu nutzen und alles im Bereich "Zu Hoch" ist unangemessen. Ich selbst war im unteren Bereich von leicht erhöht.

AnnaSusanna

Zitat von: Flip am 13. März 2022, 21:05:17
Dir verbleibt dann wohl nur, die Absenkung abzuwarten und in Widerspruch zu gehen mit dem Argument, dass das Konzept des Unstrut-Hainich-Kreises kein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist. Vielleicht mit der Hilfe eines Anwaltes. Rechtsanwalt Möbius z. B.

Hast Du von dem Anwalt eventuell die Kontaktdaten? Ich finde den leider nicht über Google, es heißen zu viele so. Hab eventuell ein ähnliches Problem.

Flip

Such mal nach "Rechtsanwalt Scot Möbius, Mühlhausen".

Hary

Schau hier: https://www.anwalt-moebius.de/rechtsanwalt-muehlhausen-rechtsanwalt-scot-moebius/

Wobei ja entscheidend sein wird wie sich das Jobcenter bei der kommenden Abrechnung verhalten wird. Ich habe da ein ganz mieses Gefühl alleine schon wegen der enormen Preissteigerung für Energie...

mhl(er)

Zitat von: Hary am 14. März 2022, 10:06:43
Ich sehe, du kommst auch aus dem Unstrut-Hainich Kreis. Ich wurde im letzten Jahr auch mit diesen schreiben beehrt, wie scheinbar viele andere. Ob das wirklich ein Kostensekungsverfahren ist, oder ein Hinweis konnte ich nicht klären, auf meine Erklärung habe ich nie eine Antwort erhalten.

Die Sätze vom Jobcenter in Mühlhausen sind in meinen Augen erfunden und nicht realistisch. Laut Weisungen vom Landrat ist im Unstrut-Hainich-Kreis für die Angemessenheit die entsprechende Tabelle vom Mieterverein zu nutzen und alles im Bereich "Zu Hoch" ist unangemessen. Ich selbst war im unteren Bereich von leicht erhöht.

Danke für die Info mit dem Mietspiegel, ich hatte mich damit eher Stiefmütterlich befasst.

Bzgl. Möbius, naja, ich versuche sowas in erster Linie eigenständig zu regeln, wenn sich das Jobcenter dann quer stellt würde ich mal wieder zu ihm gehen.
Vor Jahren hat er mir schon einige Male geholfen. auch weil mir der Mehrbedarf für die Warmwasseraufbereitung abgelehnt wurde.

Danke auch nochmal an dich Flip für deine Hilfe.  :ok:

Flip

Das JC UHK richtet sich nicht nach irgendwelchen Tabellen vom Mieterverein, sondern hat ein durch die Firma Analyse & Konzepte neu erstelltes Konzept, nachdem man mit dem alten vor dem SG gescheitert ist, da das BSG die Konzepte von A&K mit den Wohnungsmarkttypen als nicht schlüssig befunden hat.

Jetzt gibt es keine Wohnungsmarkttypen mehr, sondern nur noch 2 Vergleichsräume, nämlich Altkreis Mühlhausen und Altkreis Bad Langensalza.

Die Richtlinie zum Konzept ist auf der Seite des JC abrufbar:

https://www.jobcenter-uhk.de/index.php/unterkunftsrichtlinie

AnnaSusanna

@Flip und @Hary: Danke Euch für den Kontakt.

Hary

Zitat von: Flip am 14. März 2022, 20:51:25
Das JC UHK richtet sich nicht nach irgendwelchen Tabellen vom Mieterverein, sondern hat ein durch die Firma Analyse & Konzepte neu erstelltes Konzept, nachdem man mit dem alten vor dem SG gescheitert ist, da das BSG die Konzepte von A&K mit den Wohnungsmarkttypen als nicht schlüssig befunden hat.

Ja, dort steht es betreffend der Nebenkosten genau so wie ich sagte auf der vorletzten Seite. Bei der Bewertung ob die Nebenkosten für Heizung angemessen sind wird der Bundesheizkostenspiegel als Grundlage genommen. Alles in der Spalte zu hoch ist dann unangemessen. Ich war im letzten Jahr nur bei leicht erhöht und habe zusätzlich Umgang mit meine zwei Kinder die ja auch noch einen zusätzlichen Bedarf begründen.

Dieses neue Konzept ist ja auch irgendwie Quatsch. Bis auf dieses abstrakte Konzept wurde es 1zu1 übernommen vom Landratsamt Abteilung soziales...