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Umzug

Begonnen von verena, 15. März 2022, 13:47:56

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verena

Ich habe weiter unten schon etwas zum Thema Umzug geschrieben ( bitte nicht wundern).
Ein Vermieter braucht vor der Unterzeichnung des Mietvertrages eine Bestätigung der Kostenübernahme vom Jobcenter.
Allerdings kann ich eine Kostenübernahme erst beantragen wenn ich einen Mietvertrag habe.
Wie löse ich dieses Problem?


Sheherazade

Der Vermieter soll dir den Mietvertrag geben, den legst du dem Jobcenter vor bevor du unterschreibst. Anders ist das Problem nicht zu lösen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

verena

Dann kann ich nur hoffen einen Vermieter zu finden der mir so viel Zeit lässt.

verena

Auf einem überfüllten Wohnungsmarkt braucht man es dann gar nicht versuchen.
Eine gewisse Zeit wird die Bearbeitung bei Jobcenter dauern.
Darauf wird sich wahrscheinlich kein Vermieter einlassen. :teuflisch:

Mrbouvier

Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben.

asus1402

Bei mir war die Bearbeitungszeit nur 2 Tage!

Fettnäpfchen

verena

Zitat von: verena am 15. März 2022, 22:01:58Eine gewisse Zeit wird die Bearbeitung bei Jobcenter dauern.
Dafür hättest du kein neues Thema aufmachen müssen.
Hab mich schon gewundert warum keine Nachfragen mehr kamen und zur Bearbeitung:
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

hansstramm

#7
Also ich kann das Problem nicht ganz nachvollziehen.
Bin noch beim Neuantrag, also noch nicht in Leistung.

Bin auch auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
Vor dem Mietvertrag habe ich den Vermieter gebeten, eine Mietbescheinigung vom JC auszufüllen.
Die Mietbescheinigung wurde dann innerhalb von 2 Tagen vom JC geprüft.

@verena
Also einfach eine Mietbescheinigung vom Vermieter ausfüllen lassen und dem JC schicken, die prüfen dann die Kostenübernahme, auch vor dem Mietvertrag.


Mein Ergebnis:
"Die Angemessenheit der Wohnung kann nicht bestätigt werden"

Ich verstehe allerdings nicht, warum.

Wäre es i.o. wenn ich das Schreiben hier poste?
Dann müsste ich keinen neuen Thread aufmachen  :scratch:

Nachtrag:
Ich bin mal so frech ^^.
Im Anhang ist das Schreiben, die Mitbescheinigung, sowie eine ,,Wohngeldtabelle" zu finden.

Wäre nett, wenn da mal jemand drüber schaut.
Meiner Meinung nach müsse die Wohnung angemessen sein  :help:.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Yavanna

Ist die Wohnung für dich alleine?
Das JC wertet hier nur nach der Bruttokaltmiete und die ist zu hoch
Kaltmiete 350 plus 80 BK  macht 430
381,70 dürften es laut Anhang maximal sein.

Die Bewertung der Warmmiete nach §22 Abs. 10 ist eine Kann Vorschrift

hansstramm

@Yavanna:
Vielen Dank fürs drüber schauen.
Ja, die Wohnung ist für mich alleine.
Ich raffe nie so ganz, wie die das genau berechnen.

Dann war es das wohl mit der Wohnung.
Ist aber i.o, hab noch ne andere in Aussicht, von der ich weiß, dass sie vom JC übernommen wird.

Oder sollte ich dagegen "klagen"?=)

Ich wünsche ein schönes WE
  :zwinker:

Mfg