Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Unangemessenheit KDU vom Oktober 2021

Begonnen von mhl(er), 13. März 2022, 19:35:00

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Flip

Zitat von: Hary am 15. März 2022, 02:17:41Bis auf dieses abstrakte Konzept wurde es 1zu1 übernommen vom Landratsamt Abteilung soziales...

Das ist ja wohl logisch. Träger der Grundsicherung sowohl nach dem SGB II als auch XII ist der Landkreis. Natürlich haben die das gleiche Konzept, denn es ist das, was der Landkreis in Auftrag gegeben und bezahlt hat.

Der Heizkostenspiegel ist keine Tabelle eines Mietervereins, sondern der co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH.



mhl(er)

So, ich habe gerade mit dem Jobcenter telefoniert, dort wurde mir gesagt dass mein Fall schon intern geprüft wurde, und die im Schreiben erwähnte Absenkung nicht durchgeführt wird, da es nur um 20,25 € geht.
Es wurde noch gesagt dass es in einem halben Jahr wieder anders aussehen kann und es erneut geprüft werden könne.

Dass ich das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung selbst erfragen muss finde ich nicht so toll, ist diese Vorgehensweise normal, und muss das Jobcenter mich nicht schriftlich darüber informieren?
Zitat von: Flip am 14. März 2022, 20:51:25
Das JC UHK richtet sich nicht nach irgendwelchen Tabellen vom Mieterverein, sondern hat ein durch die Firma Analyse & Konzepte neu erstelltes Konzept, nachdem man mit dem alten vor dem SG gescheitert ist, da das BSG die Konzepte von A&K mit den Wohnungsmarkttypen als nicht schlüssig befunden hat.

Jetzt gibt es keine Wohnungsmarkttypen mehr, sondern nur noch 2 Vergleichsräume, nämlich Altkreis Mühlhausen und Altkreis Bad Langensalza.

Die neue Unterkunftsrichtlinie hatte ich zuletzt auch gefunden, und danke dir auch für die Info woher die Zahlen stammen, denn das war mir bis dato nicht klar.

Gruß