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kurze Frage: Coronasonderregel: Endgültige Festsetzung nur auf Antrag noch gülti

Begonnen von Hansejunge, 20. März 2022, 17:24:07

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Hansejunge

Hallo,

kurz eine Frage:

Gilt noch die Coronasonderregel, dass das endgültige tatsächliche Einkommen nur auf Antrag ermittelt und dann überwiesen bzw. einbehalten wird?

§67 SGB II Abs. 4

Ich meine nein, nur bis 31.03.2021. Und ihr?

Danke

Yavanna