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Warmwasserbereitung

Begonnen von OLD-MAN, 23. März 2022, 11:59:38

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OLD-MAN

Frage an die Community:

Dezentrale Warmwasserbereitung = 2,3% vom Regelsatz gem. § 21 SGB II

Was zahlt das JC wenn die Warmwasserbereitung geteilt ist = Duschwasser Zentral, Küche Dezentrale?

Hat jemand Erfahrungswerte?

OLD-MAN

Hat keine/r eine Meinung?

Kopfbahnhof

Zitat von: OLD-MAN am 23. März 2022, 11:59:38Küche Dezentrale?
Per Durchlauferhitzer o.Ä.?

Dann eine Pauschale dafür, beim JC Beantragen. (geht auch für 1 Jahr Rückwirkend)

Ähnlich wie bei der Heizung, zentral in der Wohnung aber im Bad ein Heizstrahler.

OLD-MAN

Zitat von: vanessa am 23. März 2022, 16:16:53Per Durchlauferhitzer o.Ä.?

Badezimmer (Dusche und Waschbecken) = zentral über die Zentralheizung!
Küche (5 ltr. Untertischboiler) = dezentral!

Erhält man also dafür auch die 10,33 € oder nur anteilig oder eventuell gar nichts?

OLD-MAN

Update:

Das JC hat den hälftigen Mehrbedarf an Warmwasser = 5,17 € gewährt.

Eure Meinung dazu?


Kopfbahnhof

Vermutlich ist es so korrekt, da ja WW im Bad über die Heizung läuft.