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Heizkostenzuschuss nicht mehr auf Antrag sondern auf Fälligkeit (Rechn.vorlage)

Begonnen von zoolander, 26. März 2022, 14:27:43

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zoolander

Moin Forum,

bisher musste ich vor jedem Heizölbezug einen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen und wusste somit, dass bis Betrag x übernommen wird.
Diesmal erhielt ich folgende Antwort:
"...ab sofort rechnen wir alle einmaligen Kosten, welche den Unterkunftskosten zuzurechnen sind, nach Fälligkeit an. Sobald dem jc eine neue Heizölrechnung oder ein neuer Kostenvoranschlag vorliegt, kann diese/r geprüft werden.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wird dies übrigens auch mit den übrigen Nebenkosten so veranschlagt."


Hmm...geordert wurde bisher eh nur bei Fälligkeit. Die Antwort lässt Spielraum offen, da kein Übernahmebetrag mehr genannt wurde. Hatte das schon jemand in ähnlicher Form?


Gibt es mittlerweile Anpassungen des bewilligten Betrags an die gestiegenen Energiekosten? Man bekommt ja weniger fürs Geld als letztes Jahr.

Viele Grüße
zoolander

zoolander

Hallo nochmal,

das JC hat auf meine Anfrage bis jetzt noch nicht reagiert.
So abgefahren ist meine Frage ja nun auch wieder nicht und ich kann mir schlecht vorstellen, dass ich allein von dieser Änderung betroffen bin.

Vielleicht nochmal in Schlagworten:

Bisher: Obergrenze Heizmittelzuschuss bekannt -> Anfrage zur Bewilligung -> gewährt -> Kauf im passenden Rahmen -> Geld aufs Konto

Jetzt: Obergrenze nicht festgehalten -> keine vorherige Zusage für Übernahme Betrag x -> Kauf -> Rechnung einsenden -> ??? an Euro erhalten

VG
zoolander

Kopfbahnhof

Momentan gibt es keine Obergrenze bei den Heizkosten, darum steht dazu auch nichts drin.

Kauf weiter so wir bisher und gib die Rechnung zum JC.