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Berechnung der Leistungen für selbstständigen Aufstocker

Begonnen von Hank, 28. März 2022, 22:48:12

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Hank

Hallo,
Ich bin selbstständig und habe einen Weiterbewillungsantrag auf Leistungen gestellt( Aufstockung für Selbstständige).
Ich erwarte ein normalisiertes Einkommen ab Juli, also stellte ich meinen Antrag inkl. EKS für 4 Monate von März bis Juni.
Daraufhin erhielt ich vom JC die Aufforderung, meine EKS für 6 Monate, also bis einschliesslich August auszufüllen.
Dies tat ich, allerdings beantragte ich nun auch entsprechend die Aufstockung bis einschliesslich August.

Heute bekam ich die Bewilligung. Diese wurde mir nur auf meinen alten beantragten Zeitraum (Mrz-Jun) bewilligt. Allerdings unter Berücksichtigung der EKS-Zahlen von Juli und August.
Für letzter beiden Monate würde ich komplett keine Leistungen erhalten.

Meine Frage, ist das Rechtens?
Darf das Center Gewinne in die Leistungsberechnung einfliessen lassen, für die zunächst gar kein Antrag gestellt wurde. Und mir dann für die beiden Monate, die entscheidend für die Berechung waren, die Leistungen verweigern?

Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben und freue mich, wenn mich jemand aufklären kann.

Hank

Ok, Hab jetzt mit einer Beratungstelle telefoniert.
Die Antwort war: Das Amt kann es machen. Trotz eines Verzichts meinerseits, ist es scheinbar rechtens die vollen 6 Monate in die Berechnung einfliessen zulassen und dann nur anteilig für den beantragten Zeitraum auszuzahlen.
Es steht mir frei, jederzeit von meinem Verzicht zurückzutreten (rechtlich wasserdicht als Brief mit Unterschrift).