Ich bekomme kein Kindergeld mehr, was soll ich machen?

Begonnen von Nina2002, 28. März 2022, 22:51:13

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Nina2002

Hallo,

ich werde im Sommer 20 Jahre alt, lebe alleine und beziehe ALG2.
Eine Ausbildung habe ich noch nicht absolviert.
Ich hatte mal eine Ausbildung angefangen 2020, wurde aber wegen Krankheit nach 2 Wochen direkt gekündigt.

Meine Mutter bekommt von der Familienkasse jeden Monat das Kindergeld überwiesen, welches mir bei meinem ALG2 angerechnet wird als Einkommen.
Sie gibt es mir dann in bar.

Vor einigen Wochen erhielt meine Mutter ein Schreiben von der Familienkasse.
Dort wurde gefragt, ob ich noch in Ausbildung bin usw.
Und gestern kam ein Bescheid, dass das Kindergeld nun eingestellt wird, schon ab April 2022.

Zur Zeit führe ich eine Maßnahme des Jobcenters durch (Bewerbungstraining usw.).
Eine Ausbildungsstelle habe ich immer noch nicht.

Was soll ich nun machen?
Laut Arbeitsamt bin ich dort nicht mehr in der Berufsberatung als ausbildungssuchend gemeldet. :help:

Gruß

Nina

Birgit63

Du musst dich bei der AfA ausbildungssuchend melden. Dann bekommt deine Mutter auch wieder Kindergeld für dich.

Nina2002

Ja die haben mich da irgendwie aus dem System genommen.
Soll ich jetzt dem Jobcenter bescheid geben?
Ich meine, sonst bekomme ich ja keine 200 € mehr. Und wir haben bald April.

BigMama

Du musst dich wieder bei der Agentur für Arbeit Ausbildungsplatzsuchend melden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Nina2002

Ja aber die wollen einen Nachweis, dass ich Bewerbungen usw. abgeschickt habe.

BigMama

Hast du das getan? Also Bewerbungen auf Ausbildungsplätze geschrieben?
Wenn nicht, leg los und meld dich ab morgen Ausbildungsplatzsuchend.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Nina2002

Nein noch nicht, ich bin noch in einer Maßnahme vom Jobcenter für Bewerbungstraining usw.
Deswegen verstehe ich auch nicht, warum die mich beim Arbeitsamt einfach als Ausbildungsplatzsuchende rausgekickt haben.
Angeblich schon seit letztem Jahr.

Flip

Bis 21 Jahre reicht auch die reine Arbeitslosmeldung. Die kann man sich von seinem Vermittler bestätigen lassen und dann muss die Mutter das Kindergeld wieder beantragen.

Nina2002

Gibts dazu eine Quelle auf die ich mich beziehen kann?

Flip

Dass es bis 21 Jahre Kindergeld gibt, wenn man alo ist?

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

ZitatAuch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten

Nina2002

Ja das weiß ich ja, aber man muss Bewerbungen vorlegen usw.
Die habe ich aber nicht.

jordon

Dann fange im April damit an, dann kann deine Mutter das Kindergeld wieder beantragen.

Flip

Zitat von: Nina2002 am 29. März 2022, 22:56:44
Ja das weiß ich ja, aber man muss Bewerbungen vorlegen usw.
Die habe ich aber nicht.

Dass du ausbildungssuchend bist, dafür will man Bewerbungen sehen. Bei dir reicht aber der Nachweis, dass du alo bist. Und da bist du, sonst wärst du ja nicht gerade in einer Bewerbungsmaßnahme.

Nina2002

Das scheint leider nicht ausgereicht zu haben, denn im Bescheid der Familienkasse wurde ja entschieden, dass ich kein Kindergeld mehr ab April erhalte bzw. meine Mutter.
Obwohl die wussten, dass ich arbeitslos bin.
Als Grund haben die noch geschrieben, dass ich die Ausbildung abgebrochen hätte und ich mich somit nicht mehr in der Ausbildung befinde.
Auf telefonische Nachfrage, dass ich die Ausbildung ja nicht abgebrochen habe, sondern gekündigt wurde, sagten die nur, dass ist irrelevant für die.

Edit:
Jetzt lese ich eben hier den Beitrag:
https://www.gegen-hartz.de/news/arbeitslosmeldung-reicht-fuer-kindergeldanspruch

Bin ich denn automatisch arbeitslos gemeldet, wenn ich ALG2 beziehe?
Dann würde es ja doch ausreichen, dass ich nur arbeitslos gemeldet bin, wie Flip schreibt.

Dann ist ja der Bescheid der Familienkasse ungültig und ich muss nur Einspruch erheben?
Mit dem Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom veröffentlichten Urteil (Az.: V R 22/15).
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201650144/

Flip

Du bist beim Jobcenter alo, sonst wärst du nicht in einer Maßnahme. Die Kindergeldkasse weiß das nicht, du musst einen Nachweis der Arbeitslosigkeit hinsenden.