Auszahlung Sparvertrag

Begonnen von ollieh, 30. März 2022, 16:26:07

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ollieh

Hallo,
bekomme im September 2022 einen kleinen Sparvertrag ausbezahlt ca.16000 €. Habe auch die Möglichkeit mir monatlich ca. 90 € auszahlen zu lassen. Also alles oder die 90 € im Monat bis zur Urne. :smile:
Wurde damals auf dieses Datum abgeschlossen, weil ich zur damaligen Zeit hätte in Rente gehen können ohne Abzug.
Da sich das mit der Rente ja laufend geändert hat, kann ich erst im September 2023 ohne Abzüge in Rente gehen.

Wenn das zur Auszahlung kommt, bekomme ich da weiter hin noch was vom Jobcenter, oder können die sagen, die Zahlungen werden eingestellt?
Bekomme nicht alles vom Jobcenter, habe zurzeit noch einen 450 € Job.

Oder kann ich dem Vertragspartner sagen, er soll mir das nicht auszahlen, und dafür noch ein Jahr anlegen. Kann mir das Jobcenter dann einen Strick daraus drehen?

Kennt sich da einer aus und kann mir helfen wie ich was am besten mache?

Kopfbahnhof

Zitat von: ollieh am 30. März 2022, 16:26:07Kann mir das Jobcenter dann einen Strick daraus drehen?
Wenn du das damals beim Antrag nicht mit angegeben hast, auf jeden Fall.


ollieh


HolsderGeier

Naja, das ausgezahlte Geld wird dann zu deinem anrechenbaren Vermögen oder die 90 euro monatlich dann quasi
laufender monatlicher Zufluss. Wenn du eine Wette auf dein Alter eingehst, würde ich ohnehin die 90 Euro nehmen, denn wenn du noch länger
als 15 Jahre ab September 2022 lebst, bekommst du ab insgesamt da mehr ausgezahlt als 16k. Wenn das ein Riester Vertrag ist, dann
kannst du die 90 Euro sogar behalten, bzw. werden die nicht auf deine Grundsicherungsleistungen angerechnet.

Kopfbahnhof

Dann nimm die Monatliche Auszahlung, wenn du ab 09.2023 eh in Rente gehst.

Kenne den Vertrag ja nicht, bei manchen kann man auch die Auszahlung bis dahin Verzögern.

Möglich aber auch, dass JC will alles Anrechnen, weil die angesparte Summe eben ab jetzt zur Verfügung steht.


ollieh

Ist kein Riestervertrag. Nannte sich damals Vorsorgesparen von der Allianz. Gab da auch ein wenig Zuschuss vom Arbeitgeber.
So genau weiß ich das nicht mehr. Keine Ahnung, ob ich noch 15 Jahre und mehr mache.  :smile:

Das ist halt die frage, was können die machen. Wenn mir da jemand was Genaues dazu sagen kann.

Kopfbahnhof

#6
Zitat von: ollieh am 30. März 2022, 16:55:29Wenn mir da jemand was Genaues dazu sagen kann.
Wenn du selbst nicht mal die genauen Konditionen von dem Sparvertrag kennst, wer soll dir da eine Antwort geben?

Ist es ein ganz normaler Sparvertrag, der eben jetzt Fällig geworden ist, dürfte er vom JC Angerechnet werden.
Aber nur der Teil, welcher über deinem Freibetrag insgesamt liegt.

Sicher vor dem JC sind eigentlich nur welche, wo eine Auszahlung vor Rentenbeginn ausgeschlossen ist/wurde.

ollieh

Ich weiß nur das es ein Vorsorgesparen von der Allianz ist. So was Ähnliches wie Riester.
Damals war ja die Auszahlung pünktlich zum Rentenanfang. Hat sich halt in den letzten Jahren geändert. Muss halt länger arbeiten.
Hat damals keiner darauf hingewiesen oder auch nicht gewusst.

Kopfbahnhof

Zitat von: ollieh am 30. März 2022, 17:19:27Damals war ja die Auszahlung pünktlich zum Rentenanfang.
Eine Auszahlung vor Rentenbeginn muss Ausgeschlossen sein, damit ein JC nicht zur Verwertung bitten kann.

Altverträge können da meistens an die neuen Rentenregeln angepasst werden.
Konnte damals ja keiner wissen, dass der Rentenbeginn nach oben geschraubt wird.

ollieh

Ich werde mich mal mit der Allianz beraten, ob ich da noch ein Jahr verlängern kann, ohne dass mir das Jobcenter ans Bein pinkeln kann.
Stinkt mich echt an, dass ich noch ein Jahr auf die Rente warten muss. Da sie ja auch nicht so hoch wird, will ich ja auf Abzüge durch Frührente verzichten.

Fettnäpfchen

ollieh

bis wann ist geht dein momentaner Bewilligungszeitraum ?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

ollieh

Läuft diesen Monat aus. Werde ich so um den 15.04 einreichen. Weshalb fragst du?

Fettnäpfchen

ollieh

Zitat von: ollieh am 03. April 2022, 16:51:34Läuft diesen Monat aus. Werde ich so um den 15.04 einreichen. Weshalb fragst du?
Es gibt die Möglichkeit keinen WBA zu stellen und nach Auszahlung im Folgemonat (sprich ein Monat Pause dazwischen) erneut ALG 2 zu beantragen.
Dann würde die Auszahlung nicht als Einkommen angerechnet werden da du nicht im Bezug bist.
Bei erneuter Antragstellung wäre das Geld dann normales Schonvermögen und das beliefe sich auf 150.-/LJ
Rechnet sich in deinem Fall aber nicht.

Ottokar hat mir neulich was beantwortet was ziemlich das gleiche ist. Ich mach das mal in den Anhang denn das könnte eher in Frage kommen! Darunter die HEGA die erwähnt wird
Den ganzen Thread findest du Anhand der Re.Antwort und der Suche(funktion)

Was noch zu beachten wäre ob du als Rentner Grundsicherung beantragen müsstest wegen zu wenig Rente. Da ist der Freibetrag nämlich bei 5000.- gedeckelt. Also auch da nachrechnen.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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CCR

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2022, 17:07:31Es gibt die Möglichkeit keinen WBA zu stellen und nach Auszahlung im Folgemonat (sprich ein Monat Pause dazwischen) erneut ALG 2 zu beantragen.
so einfach geht das aber nicht oder doch ?

Kopfbahnhof

Zitat von: CCR am 03. April 2022, 17:12:59so einfach geht das aber nicht
So weit mir bekannt ist, geht so etwas gar nicht.