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bitte um Hilfe Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erhalten

Begonnen von Anli, 03. April 2022, 16:55:49

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Anli

Hallo,
habe am 24.03.22 beigefügten Verwaltungsakt erhalten. Der VA kam mit normaler Post nicht! per EINSCHREIBEN.! Hat es dann überhaupt rechtliche eine Relevanz?

BITTE um Hilfe,
- ob ich einen Widerspruch einlegen sollte, wenn ja, wie argumentieren?
- ich habe mal im Forum gelesen, man sollte Widerspruch und Klage einreichen!?
- Pkt. 9 : sollte ich also kundtun, dass ich die letzte EGV doch unterschreibe und der Verwaltungsakt wird er dann zurückgenommen?
- PKT 8 : ist neu stand in der EGV nicht drin
die letzte Seite ist das sog. "Profiling" , welches ich in der Verhandlungsphase der EGV angefordert hatte. Allerdings ist es eine Seite aus dem Jahr 2019 von einer ehemaligen Sachbearbeiterin...mit seltsamen Angaben, unter Profiling stelle ich mir etwas anderes vor. Pädagog. Assistentin versus "Arte der Beschäftigung" Arbeit/Künstler?!


DANKE euch im Voraus. :smile: :smile:

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Kopfbahnhof

Jetzt hast du die falsche Kategorie erwischt :zwinker:

Mal sehen ob grad ein Moderator da ist der es Verschieben kann in

Fragen und Antworten zu Hartz IV / ALG II

Zitat von: Anli am 03. April 2022, 16:55:49Hat es dann überhaupt rechtliche eine Relevanz?
Ja klar, muss nicht mit Einschreiben versendet werden.
Zitat von: Anli am 03. April 2022, 16:55:49Pkt. 9
Dann wäre der VA vom Tisch und die EGV gültig
Punkt 8 ist das übliche wie es weiter gehen könnte.

Zitat von: Anli am 03. April 2022, 16:55:49ob ich einen Widerspruch einlegen sollte
Ich denke erst einmal nicht, steht nichts seltsames weiter drin.
Einzig die Monatliche Meldung der Bemühungen ist nicht korrekt.
Aber manche haben auch kein Problem damit, es per Mail dem SB zukommen zu lassen.



Anli

oh das wäre toll wenn der Moderator das übernehmen könnte...vielen Dank im voraus!

CCR

ich sehe da nichts Anstößiges in dieser EGV alles ok auch was die Kosten der Bewerbungsbemühungen angeht, aber andere sind da vielleicht anspruchsvoller was das Fördern und fordern anbelangt.

Anli

sollte ich die EGV dann doch unterschreiben, damit der Verwaltungsakt zurückgenommen wird? Welche Vor- oder Nachteile könnte das haben, und muss ich dafür einen Widerspruch einlegen und um Wiederaufnahme bzw. Aktivierung der alten EGV "bitten" ?

Anli

Hallo,
habe am 24.03.22 beigefügten Verwaltungsakt erhalten. Der VA kam mit normaler Post nicht! per EINSCHREIBEN.! Hat es dann überhaupt rechtliche eine Relevanz?

BITTE um Hilfe, könnte ihr das Dokument bitte einmal gegenlesen: :smile:
- ob ich einen Widerspruch einlegen sollte, wenn ja, wie argumentieren?
- ich habe mal im Forum gelesen, man sollte Widerspruch und Klage einreichen!?
- Pkt. 9 : sollte ich also kundtun, dass ich die letzte EGV doch unterschreibe und der Verwaltungsakt wird er dann zurückgenommen?
- PKT 8 : ist neu stand in der EGV nicht drin
die letzte Seite ist das sog. "Profiling" , welches ich in der Verhandlungsphase der EGV angefordert hatte. Allerdings ist es eine Seite aus dem Jahr 2019 von einer ehemaligen Sachbearbeiterin...mit seltsamen Angaben, unter Profiling stelle ich mir etwas anderes vor. Pädagog. Assistentin versus "Art der Beschäftigung" Arbeit/Künstler?!

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Kopfbahnhof


Kopfbahnhof

Der VA ist nichts dramatisches, kann man auch so lassen.

Zitat von: Anli am 03. April 2022, 22:27:12Welche Vor- oder Nachteile könnte das haben
Vorteile eher keine, Nachteil bei einer EGV mit Unterschrift, du bist daran gebunden Widerspruch so gut wie nicht möglich.

Anli

ist das korrekt?  ist es nicht ein Widerspruch, dass die Daten Angaben genau die selben sind, wie kann etwas fortgeschrieben werden was am gleichen Tag erst gültigkeit bekommt?

"gültig von 21.03.2022"
"gültig bis   auf weiteres"

und dann der Zusatz:
"Mit dieser Eingliederungsvereinbarung wird die EGV vom 31.03.2022 fortgeschrieben" :grins:


Hary

Zitat von: Anli am 03. April 2022, 22:27:12
sollte ich die EGV dann doch unterschreiben, damit der Verwaltungsakt zurückgenommen wird? Welche Vor- oder Nachteile könnte das haben, und muss ich dafür einen Widerspruch einlegen und um Wiederaufnahme bzw. Aktivierung der alten EGV "bitten" ?

Wenn du die EGV unterschreibst, dann akzeptierst du deren Inhalt und verpflichtest dich diesen Pflichten nachzukommen. Es ist ein gewöhnlicher Privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien. Ein Verwaltungsakt ist hingegen eine Einseitige Aufforderung, welche nicht grundsätzlich ungültig sein muss, jedoch bist du nicht an Dinge gebunden welche die gesetzlichen Mindestregelungen übersteigen und im Zweifel kann ein Gericht diesen Verwaltungsakt auch für ungültig erklären. Bei einer unterschriebener EGV ist es schon schwerer.

Zitat von: vanessa am 03. April 2022, 17:42:47Ja klar, muss nicht mit Einschreiben versendet werden.
Muss nicht, aber der Absender in dem Fall das Jobcenter kann im Streitfall den Zugang nicht belegen und wenn der Empfänger nun behaupten würde keine Kenntnis über ein Schreiben zu haben, dann würde der Versender im Zweifel alt aussehen. Im Grunde kann man ganz pauschal sagen: Wenn kein Nachweis über den Zugang eines Schreibens existieren, dann können sich daraus auch keine Rechtsfolgen ergeben, da der Zugang nicht geklärt werden kann.

Anli

VIELEN DANK für eure Antworten und Tips....

Falls jemand noch etwas zu diesem "haargenau gleichen Datum" von... bis Gültigkeit, sagen kann würde ich mich freuen..

Vom Gefühl und nach euren Rückmeldungen werde ich das Ganze jetzt einfach mal "ruhen" lassen und "brav" meine Bewerbungsbemühungen melden bzw. regelmäßig nachweisen...

Ich wünsche euch einen schönen Abend! :flag:

MagnaCharta

Zitat von: Hary am 04. April 2022, 17:16:24
Zitat von: Anli am 03. April 2022, 22:27:12
sollte ich die EGV dann doch unterschreiben, damit der Verwaltungsakt zurückgenommen wird? Welche Vor- oder Nachteile könnte das haben, und muss ich dafür einen Widerspruch einlegen und um Wiederaufnahme bzw. Aktivierung der alten EGV "bitten" ?

Wenn du die EGV unterschreibst, dann akzeptierst du deren Inhalt und verpflichtest dich diesen Pflichten nachzukommen. Es ist ein gewöhnlicher Privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien. Ein Verwaltungsakt ist hingegen eine Einseitige Aufforderung, welche nicht grundsätzlich ungültig sein muss, jedoch bist du nicht an Dinge gebunden welche die gesetzlichen Mindestregelungen übersteigen und im Zweifel kann ein Gericht diesen Verwaltungsakt auch für ungültig erklären. Bei einer unterschriebener EGV ist es schon schwerer.

Das ist falsch, auch wenn eine Eingliederungsvereinbarung einen Vertrag darstellt, ist dieser nicht gewöhnlich!

Eine Eingliederungsvereinbarung ist nicht privatrechtlich, sondern immer ein öffentlich-rechtlicher Vertrag!

Hary

Zitat von: MagnaCharta am 04. April 2022, 18:23:28
Eine Eingliederungsvereinbarung ist nicht privatrechtlich, sondern immer ein öffentlich-rechtlicher Vertrag!

Ich bin kein Jurist, aber unterm Strich ist es ja etwas optionales zudem man sich bereiterklären kann oder nicht. Wenn man diese Vereinbarung dann schließt, dann ist sie aber bindend so lange es keine Gründe gibt die es unzulässig machen. Wobei man wohl darüber streiten kann ob es nicht eine unzulässige Handlung wäre Druck aufzubauen und zu behaupten man wäre dazu verpflichtet.

Fettnäpfchen

Anli

Zitat von: Anli am 04. April 2022, 18:20:35Vom Gefühl und nach euren Rückmeldungen werde ich das Ganze jetzt einfach mal "ruhen" lassen und "brav" meine Bewerbungsbemühungen melden bzw. regelmäßig nachweisen...
Dann hebe das Muster der EinV das du bekommen hast und nicht unterschrieben hast sehr gut auf!
Spätestens wenn es vor das SG geht kannst du das noch brauchen da nach deinen Angaben der VA nicht mit der ursprünglichen EinV übereinstimmt.
Zumindest habe ich das so gelesen, ob dieser Punkt 8 oder das mit dem Profiling oder noch mehr  :weisnich: Es kann auf keinen Fall schaden die EinV aufzuheben sollte man eh mit allem vom JC machen.

Zitat von: Anli am 04. April 2022, 18:20:35Falls jemand noch etwas zu diesem "haargenau gleichen Datum" von... bis Gültigkeit, sagen kann würde ich mich freuen..
Eine EinV auch als Verwaltungsakt hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und muss danach neu gemacht werden.
Eingliederungsvereinbarung (EinV) ändern, aufheben, anpassen, ersetzen

MfG FN
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