Studis mit Kind

Begonnen von minilotta, 08. April 2022, 12:09:51

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minilotta

Hallo,

wir sind ein Studentenpaar mit einem Kleinkind und beziehen bislang ALG II für unser Kind. Nun ist es so, dass mein Partner einen Job neben dem Vollzeitstudium hat, dessen Gehalt seinen fiktiven Hartz4 Satz übersteigt. Ich selbst und mein Partner sind nicht Bafög berechtigt und auch nicht Hartz4 berechteigt als Studi. Meine Eltern leiten keine Unterhaltszahlungen für mich. Ich lebe also komplett von Erspartme bzw. von Krediten um studieren zu können.
Mein Partner möchte nun von seinem Gehalt zum Teil für meinen Unterhalt aufkommen.

Das Jobcenter berechnet nun das übersteigende Gehalt meines Partners komplett aufs Kind an. Darf er vorrangig nicht auch für meinen Unterhalt aufkommen?

Kurz als Rechnung: (Beispiel) aktueller Bescheid (vereinfachte Rechnung ohne Pauschalen/Freibeträge, da irrelevant)

Einkommen Partner: 1100€
Einkommen ich: 0
Einkommen KInd: 219€

Bedarf Partner: 370€ + 404 € = 774 €
Bedarf ich:        774€
Bedarf Kind: 370 € + 285 € = 655 €

Übersteigendes Einkommen: 1100-774 = 326 €

Auszahlung: Bedarf Kind - Einkommen KInd - Übersteigendes Einkommen = 655 -219-326 = 110€



Was ich beantragt habe: Darf das gesetzlich so gemacht werden??

Einkommen Partner: 1100€ (abzgl. 400€) = 700€
Einkommen ich: 400 € (Unterhalt von Partner)
Einkommen KInd: 219€

Bedarf Partner: 370€ + 404 € = 774 €
Bedarf ich:        774€
Bedarf Kind: 370 € + 285 € = 655 €

-> Einkommen des Partners übersteigt sein Bedarf nicht!

Auszahlung Jobcenter: Bedarf Kind - Einkommen kInd = 655€ -219€ = 436€


Wie sieht das rechtlich aus? Darf mein Partner mich unterstützen in einer eheähnlichen Einstehgemeinschaft?



Yavanna

Dein Partner hat Einkommen. Da er nicht ALG II berechtigt ist, wird sein Einkommen erst vertikal auf ihn berechnet.
Der Überschuss geht aufs Kind. Du bist ebenfalls ausgeschlossen und hast in eurer Konstellation keinen Anspruch auf Einkommensüberhang aus der Bedarfsanteilmethode. Erst das Kind.
Da du keinen Anspruch hast, warum sollte die Allgemeinheit mehr für das Kind zahlen als unbedingt notwendig?

minilotta

Okay, ist das denn rechtlich wirklich so?

Naja, weil ich auch überleben muss?! Und wir als Paar füreinander einstehen?

madinksa

Ja, Unterhalt für das Kind geht vor Unterhalt für den Partner.

Ein Studium wird außerhalb der Bafög-Bedingungen nunmal nicht gefördert; vielleicht ist ja einer von Euch beiden bald fertig und findet dann einen Job.
Wenn Du wegen des Kleinkindes nicht in Vollzeit studieren kannst, kannst Du in Teilzeit studieren und Hartz4 beziehen.

minilotta

Nein wir fangen beide gerade erst an. Unsere beiden Studiengänge sind in Teilzeit nicht möglich. Gibt es noch andere Möglichkeiten als dass ich komplett von Krediten leben muss?

BigMama

#5
Ja mit einer Teilzeitbeschäftigung für dich.
Ich hatte versehentlich gelesen, TE studiert in Teilzeit.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

justine1992

Zitat von: minilotta am 09. April 2022, 09:39:17
Nein wir fangen beide gerade erst an.
Wie hattet Ihr Euren Lebensunterhalt geplant? Mal gucken, was so geht? Und wenn das nicht klappt, dann mal fragen?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

BigMama

Zitat von: BigMama am 09. April 2022, 21:01:47
Ja mit einer Teilzeitbeschäftigung für dich.
Ich hatte versehentlich gelesen, TE studiert in Teilzeit.

Entweder Studienkredit oder einer studiert nach dem anderen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)