Heizkostenzuschuss

Begonnen von Tholoh, 12. April 2022, 00:35:27

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Tholoh

Die Bundesregierung hat nun beschlossen, den einmaligen Heizkostenzuschuss von 115 Euro auf 230 Euro zu verdoppeln.

Es steht mir Wohngeld zu welches ich aber nicht beantragt haben ich beziehe kein ALG habe aber ein geringes Einkommen. Nun würde mir ja Wohngeld zustehen gibt es da eine möglichkeit für mich?
Ich habe nämlich gelesen dass Leute die Wohngeld nicht beantragt haben auch kein Zuschuss bekommen. Das finde ich natürlich sehr ungerecht denn nur weil man Leistungen nicht in Anspruch nimmt hat man ja eigentlich auch Anspruch darauf wegen des geringen Einkommens.
Eine Antwort wäre echt nett.


OLD-MAN

Zitat von: Tholoh am 12. April 2022, 00:35:27Das finde ich natürlich sehr ungerecht denn nur weil man Leistungen nicht in Anspruch nimmt

Nein, ist nicht ungerecht!

Frag´ dich doch mal selber, woher eine Behörde wissen sollte, ob du nun Anspruch hättest oder nicht? Wer nichts beantragt, was ihm gesetzlich zusteht, ist selber Schuld. Der Heizkostenzuschuss wird an Wohngeldbezieher*innen ausgezahlt. Kein Wohngeld beantragt / genehmigt bekommen = kein Anspruch auf die Unterstützung!

justine1992

Zitat von: Tholoh am 12. April 2022, 00:35:27Nun würde mir ja Wohngeld zustehen gibt es da eine möglichkeit für mich?
Stelle einen Antrag. Wenn Du es nach dem Zuschuss nicht weiter beziehen möchtest, kannst Du wieder darauf verzichten.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Else Kling

Zitat von: justine1992 am 12. April 2022, 06:17:26
Zitat von: Tholoh am 12. April 2022, 00:35:27Nun würde mir ja Wohngeld zustehen gibt es da eine möglichkeit für mich?
Stelle einen Antrag. Wenn Du es nach dem Zuschuss nicht weiter beziehen möchtest, kannst Du wieder darauf verzichten.

Für den Heizkostenzuschuss ist es jetzt aber zu spät. Man muss im Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen haben.