ALG 1 und ALG 2 Leistungsbeziehung während einer Freistellung vom Arbeitgeber

Begonnen von Ragnar67, 16. April 2022, 10:50:55

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Ragnar67

Ich wurde Anfang Februar 2022 vom Arbeitgeber freigestellt, wegen nicht-vollständigem Impfstatus (nur eine Impfung mit J&J) und beziehe z.Zt. ALG I und ALG II zur Aufstockung. Am 20.3. stellte ich mich wieder zur Verfügung (wegen den Coronalockerungen, keine 3G Regeln mehr usw.),wo der Arbeitgeber mir meinen alten Arbeitsplatz nicht mehr anbieten konnte und bot mir daraufhin andere Einsatzobjekte an, die einfach nicht zumutbar waren (ich arbeite im Sicherheitsdienst).

Nun, habe ich mich entschieden, einen Aufhebungsvertrag zu machen, da ich schon einen anderen Arbeitsplatz gefunden habe. Es handelt sich dabei um einen Job, wo eine ausführliche Sicherheitsüberprüfung gemacht werden muss, die im Durchschnitt 6-8 Wochen dauern kann.
Das bedeutet, ich befinde mich z. Zt. im Einstellungsprozess, bekomme aber erst einen Arbeitsvertrag, wenn alles überprüft wurde.

Meine Frage nun ist: Was muss ich tun, nachdem der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist? Muss ich dem Amt das melden (da gehe ich mal von aus) oder laufen die Leistungsbeträge solange weiter, bis ich den neuen Job anfange (höchstwahrscheinlich Anfang Juni)? Wie läuft das mit den Ämtern? Ich bin ja schon als "beschäftigungslos" gemeldet beim Amt. Wird das dann nochmal alles neu berechnet werden oder bleibt alles so wie vorher und beziehe Leistungen solange weiter, bis ich den neuen Job anfange? Ich habe da keine Ahnung von. Kann mir da jemand einen Ratschlag geben?

Nach Ostern muss ich zur Aufhebungsvertragsunterzeichnung und gleich am nächsten Tag schon zum Unterricht für den neuen Job. Muss ich mich danach direkt beim Amt als arbeitslos melden oder weiterlaufen lassen, als wäre nichts passiert? Sobald ich offiziell den neuen Job anfange, bin ich ja eh wieder raus aus der Nummer. Vielen Dank.

BigMama

Zitat von: Ragnar67 am 16. April 2022, 10:50:55Nach Ostern muss ich zur Aufhebungsvertragsunterzeichnung und gleich am nächsten Tag schon zum Unterricht für den neuen Job. Muss ich mich danach direkt beim Amt als arbeitslos melden oder weiterlaufen lassen, als wäre nichts passiert? Sobald ich offiziell den neuen Job anfange, bin ich ja eh wieder raus aus der Nummer. Vielen Dank.
Der Aufhebungsvertrag wir womöglich eine 12 wöchigen Sperrzeit beim Alg I und somit eine 30 %geben Sanktion für den selben Zeitraum beim Alg II zur Folge haben.
Erschwerend kommt hinzu, dass du mit Beginn der Schulung keinen Anspruch mehr auf ALG I hast, wenn diese mehr als 15 Wochenstunden umfasst.
Melden musst du beides bei der Bundesagentur für Arbeit und auch beim Jobcenter.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)