Kaution

Begonnen von Andre, 20. April 2022, 13:30:25

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Andre

Danke für den Tip habe heute Nacht schon alles schon zusammengetragen was ich brauche.
Morgen Drucke ich alles aus füll es aus und es geht ans Gericht.
Da ich ja schon Wartungskosten Zahle von 10 .-euro im Monat wären das ja nur 2.24.- euro die ich zusätzlich zahle.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Andre

Ich habe jetzt soweit alle unterlagen.
Reicht es bei dem Antrag auf den Beratungsschein unter; Ich Beantrage Beratungshilfe in Folgender Angelegenheit reinzuschreiben:
Mein Vermieter weigert sich mir Trotz mehrerer Anfragen Meine mir gesetzlich Zustehenden Nebenkosten plus Strom Abrechnung Rechnungen seit meinem Einzug 2017 (die er Überweist)zu Übergeben.
Auserdem gibt er mir keine Antwort wo meine kaution in Höhe von 1080.- euro angelegt hat bzw ob er sie überhaupt noch hat.
Auf die Bitte Rauchmelder anzubringen die gesetzlich vorgeschrieben sind hat er nie reagiert.
Überprüfung des Mietvertrag auf Richtigkeit ob er rechtsgültig ist.

Geht das in ordnung oder ist das zu lang?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Andre

Hallo ich habe meine Anwältn beauftragt die Nebenkostenabrechnung von meinem vermieter einzufordern.
Einfordern konnte sie die Nebenkostenabrechnung für 2019 und 2020 die für 2021 ist noch offen.
Mein Vermieter schrieb zuerst meiner Anwältin das ich sehr viel zurück zu Zahlen hätte was aber eine Lüge war sie blieb bei der gesetzten frist es stellte sich heute raus das mir mein vermieter über 1300.- Euro zurück zu Zahlen hat.
Mein Vermieter schrieb zu der kaution das er sie Wieder anlegen muss heist er hat sie wen ich es richtig verstehe wohl zeitweise angelegt und wieder abgehoben.

Meine Frag dazu ist fals es wer weis: Mus ich der jobkomm die Nebenkosten zurückzahlen ich könnte da falsch liegen bin aber der Meinung das sie nur für die Letzten 2 jahre sie verlangen kann behalten werde ich das Geld also nicht ausgeben.

Zu der kaution: Ich denke das mein Vermieter sich deswegen Strafbar gemacht hat weil er ja gesetzlich dazu Verpflichtet war sie von Anfang an anzulegen.
Ich denke ich verlange jetzt die Kaution zurück und schliese eine Kautionsversicherung ab hat da jemand Erfahrung damit?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Bücherwurm1896

Edit: Falscher Thread

hotwert

Zu der Kaution kann ich nur sagen: es gibt 0% Zinsen im Moment. Er wird dir nicht mehr zurückzahlen müssen wie die 1080€. Ob er sie nun auf dem Sparbuch liegen hat oder auf seinem Girokonto ist eig egal, weil es eh keine Zinsen gibt.
Rein rechtlich müssten er es wohl zumindest auf einem Sparbuch liegen haben, da es aber keine Auswirkung hat wird wohl kein Richter das bemängeln.

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 27. Juni 2022, 15:47:46Mus ich der jobkomm die Nebenkosten zurückzahlen
Wenn in der betreffenden Zeit die kompletten KdU vom JC gezahlt wurden, dann ja.

Aber melden würde ich es erst, wenn das Geld auch auf deinem Konto Eingegangen ist.

Zitat von: Andre am 27. Juni 2022, 15:47:46weil er ja gesetzlich dazu Verpflichtet war sie von Anfang an anzulegen.
Hast du evtl. falsch Verstanden, er muss es nicht Anlegen sondern nur Insolvenzsicher auf ein entsprechendes Konto packen.
Er darf es auch nicht zwischendurch irgendwie Abheben, es ist nicht sein Geld.
Zitat von: Andre am 27. Juni 2022, 15:47:46ich verlange jetzt die Kaution zurück
So lange das Mietverhältnis besteht, geht das nicht und über Zinsen braucht man gar nicht erst Nachdenken.

Viele VM haben die Meldung ja einmal im Jahr an die Mieter gegeben, wurde hier Abgeschafft.
Weil völlig sinnlos, bei einem Cent pro Jahr.

free will

Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Juni 2022, 16:30:41er muss es nicht Anlegen sondern nur Insolvenzsicher auf ein entsprechendes Konto packen

Vielleicht erst mal das Gesetz lesen

ZitatDer Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.

hotwert

Zitat von: free will am 27. Juni 2022, 19:05:00
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Juni 2022, 16:30:41er muss es nicht Anlegen sondern nur Insolvenzsicher auf ein entsprechendes Konto packen

Vielleicht erst mal das Gesetz lesen

ZitatDer Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.


Das Gesetz ist völlig richtig, nur war das zu einer Zeit als es noch Zinsen gab.

"Der Zinssatz der Mietkaution muss laut BGB mindestens dem marktüblichen Zinsniveau eines Sparkontos mit dreimonatigem Kündigungsrecht entsprechen. "

Insofern muss das Geld nur noch Insolvenzsicher gelagert werden.

Evtl reicht das sogar in nen Briefumschlag im Schrank? Oder einfach in ein Bankschließfach.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html

Ratlos

Einfach auch mal § 551 BGB lesen. Dein VM hat die Kaution mit Sicherheit nicht abgehoben, sondern bestimmt nur die Anlagefrist jeweils um weitere 3 Monat oder ggf. 6 Monate verlängert.
VM muss deine Kaution auf einem Sonder-Konto getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen.

So ein Sonderkonto bringt dem Mieter ein Aussonderungsrecht bei Zwangsvollstreckung gegen den VM und ermöglicht ihm die Drittwiderspruchsklage falls der VM insolvent wird.
Die Kaution fällt damit nicht in die Insolvenzmasse und bleibt erhalten.

Andre

Das Habe ich ja gemeint das es zugrifsicher vor gläubigern usw ist fals sein konto gepfändet wird.
Das wollte ich ja von ihm Wissen und er hat es wohl auf seinem eigenen Konto behalten.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ratlos

#145
Zitat von: Andre am 30. April 2022, 14:24:06Auserdem gibt er mir keine Antwort wo meine kaution in Höhe von 1080.- euro angelegt hat bzw ob er sie überhaupt noch hat.
Dein VM ist auskunftspflichtig bezüglich der Anlage deiner Kaution.
Lass dir das Kautionssparbuch zeigen, schreib dir die Nr. auf und Frage bei der Bank nach Insolvenzsicherheit.
Weigert er sich mach eine Auskunftsklage, dann wird er vom Gericht zur Offenlegung gezwungen.
Das ist doch alles kein Problem!
Zitat von: Andre am 27. Juni 2022, 15:47:46Ich denke ich verlange jetzt die Kaution zurück und schliese eine Kautionsversicherung ab hat da jemand Erfahrung damit?
Das geht nur mit seiner Zustimmung. Du kannst nicht einseitig eine Vertragsänderung vornehmen.
Zitat von: Andre am 30. April 2022, 14:24:06Überprüfung des Mietvertrag auf Richtigkeit ob er rechtsgültig ist.
Das Mietrecht ist kompliziert. Ich denke ohne RA wirst du da nicht durchkommen.

Beachte bitte meine Antwort Nr. 134 bevor du kostenintensive Maßnahmen ergreifst oder auslöst.

Kopfbahnhof

Zitat von: free will am 27. Juni 2022, 19:05:00Vielleicht erst mal das Gesetz lesen
Oder sich mal über die aktuellen Zinsen Informieren.

Eine Geldanlage ist für mich was anderes, als ein Sparbuch mit einer 3 Monatsfrist mit ca. 0,01 % Zinsen.

Ratlos

Aus § 551 Abs. 3 BGB :
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu.

hotwert

Die Frage ist, was passiert denn dem Vermieter wenn er das Geld nicht auf einem separaten Konto geparkt hat? Solange kein Schaden entstanden ist, hat er mit einem Bußgeld zu rechnen, oder wird er nur angemahnt?

Wie gesagt, Zinsen muss er ja wohl kaum erstatten da es eh nix gibt.

Ich glaube wenn das Geld einfach auf dem Girokonto liegt, und kein Schaden entstanden ist, gibt's wohl kaum Konsequenzen für den Vermieter.

Ratlos

Mach  es doch auf die einfache Art.
Entweder der VM weisst dir nach, dass er deine Kaution seperat von seinem Vermögen angelegt hat oder setze das im Wege der Leistungsklage durch wenn der Verdacht besteht dass er deinen Kautionsbetrag mit seinem Vermögen vermischt hat.

Besteht eine Vermischung des Geldes und geht dein VM pleite ist deine Kaution nur eine bloße Insolvenzforderung nach § 38 InsO wie viele andere auch.
Damit hast du  keinen besonderen Schutz bei Insolvenz deines Vermieters.
Beachte auch hierzu BGH, 2012, XII ZR 9/12