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EGV neue SB

Begonnen von Lotte777, 20. April 2022, 16:48:49

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BigMama

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. April 2022, 14:10:08Ich glaube nicht dass das zertifiziert wurde, eher ist das Vetternwirtschaft. Wäre ja nicht das erste Mal  :no:  und wenn es niemand kontrolliert...... vllt. ein Fall für den Bundesrechnungshof ?
Der Gutschein hierfür kann nicht eingelöst werden wenn der Träger oder die Maßnahmenicht zertifiziert sind.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kopfbahnhof

Zitat von: Lotte777 am 23. April 2022, 16:27:28die EGV zu unterschreiben
Welche EGV denn?
Ich habe hier noch keine gesehen, bis auf das seltsame Schreiben mit der "Maßnahme"

Was hat das ganze mit dem JC zu tun, haben die da zu viel Geld?
Wenn du bei dem Müll nicht zustimmst, kann ich mir nicht vorstellen, dass es da eine Sanktion geben könnte.

Was soll der Quatsch bringen, 8x eine Stunde?

"viele neue Verbindungen zwischen den Gehirnzellen zu schaffen"
Ich denke das sollten sie wohl mal die MA vom JC selbst, zu diesem Kurs schicken :smile:

Lotte777

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. April 2022, 14:10:08Ich glaube nicht dass das zertifiziert wurde, eher ist das Vetternwirtschaft. Wäre ja nicht das erste Mal  :no:  und wenn es niemand kontrolliert...... vllt. ein Fall für den Bundesrechnungshof ?

Was meinst du mit Zertifiziert?

Kopfbahnhof

Zitat von: Lotte777 am 24. April 2022, 15:42:47Was meinst du mit Zertifiziert?
Jede Maßnahme muss Zertifiziert sein bzw. jeder Träger muss eine dafür haben.
Sonst können die gar nicht beim JC Abgerechnet werden.

Da es hier vom JC selbst kommt, wird das schon so sein.

Lotte777

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. April 2022, 12:50:37Lotte777

Aha und wie soll dir das helfen besonders im Hinblick das du einer Tätigkeit nachgehst und dich auch um dein Kind kümmern musst.

Für alleinstehende Esoteriker dürfte das ja eine schöne und kostenlose Beschäftigung darstellen um etwas Abwechslung zu haben aber auch da ist die Sinnhaftigkeit/Nutzen und Rechtmäßigkeit auch in Frage gestellt.

und sechs Monate Bälle fangen auch wenn da eine Steigerung zu erwarten ist  :wand:  So bekommt Steuerverschwendung sportlich rüber. :zwinker:

MfG FN




Du sagst es. Ich bin eigentlich genug ausgelastet. Ich werde mir etwas Bedenkzeit aushandeln mit Prüfung der EGV und dann meine eigene erstellen. Habt ihr hierfür Vorlagen oder reicht dazu ein Schreiben, welches ich dann unterschreibe und mit der nicht unterschriebenen EGV zurück sende?

Sollte ich mal dieses Profiling von mir anfordern?

Viele Grüsse

Kopfbahnhof

Zitat von: Lotte777 am 24. April 2022, 16:08:21mit Prüfung der EGV
Ich kann hier keine EGV sehen, auch wenn es hier in der Überschrift so steht.
So was ist schlicht keine, also keine Unterschrift.

SB soll dir eine vernünftige EGV zusenden, würde ich aber nicht dem SB Mitteilen.
Maximal, dass du das nicht Unterschreiben kannst, weil es mit einer EGV nichts zu tun hat.
Ebenso das mit dem Profiling, dass ist deren Job nicht deiner.

Lotte777

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. April 2022, 17:49:05
Zitat von: Lotte777 am 24. April 2022, 16:08:21mit Prüfung der EGV
Ich kann hier keine EGV sehen, auch wenn es hier in der Überschrift so steht.
So was ist schlicht keine, also keine Unterschrift.

SB soll dir eine vernünftige EGV zusenden, würde ich aber nicht dem SB Mitteilen.
Maximal, dass du das nicht Unterschreiben kannst, weil es mit einer EGV nichts zu tun hat.
Ebenso das mit dem Profiling, dass ist deren Job nicht deiner.


Aber das interne Profiling muss ich doch anfordern? Die werden mir das nicht freiwillig zusenden denke ich.

Welche Begründung kann ich angeben, dass dies keine EGV ist? Die werden mir sonst den VA zukommen lassen.

a_good_heart

Vielleicht so in der Art antworten:

Zitat   
Eingliederungsvereinbarung gem. § 15 SGB II – Ihr Entwurf vom 6. April 2022

Sehr geehrte SB,

zuerst möchte ich mich bedanken, dass Sie mir die Gelegenheit einräumten, die o. g. Eingliederungsvereinbarung (nachstehend EinV) in Ruhe überprüfen zu können.

Bei der mir überlassenen EinV bestehen aber meinerseits noch Rückfragen, deshalb kann diese in der Form von mir nicht akzeptiert und auch nicht unterschrieben werden.

Begründungen:

Eine Zuweisung zu einer (Eingliederungs)Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
-   * eine vorhergehende Potenzialanalyse nach §15 SGB II (nF) Abs. 1
-   * die Art der Maßnahme
-   * die Inhalte der Maßnahme
-   * der Träger/Veranstalter
-   * den Maßnahmeort
-   * den zeitlichen Umfang
-   * die zeitliche Verteilung
-   * welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird
-   * warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist

Diese EinV erfüllt die o.g. Voraussetzungen erkennbar nicht.
Insbesondere fehlt die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Auch das Eingliederungskonzept, welches Ziel mit dieser Maßnahme verfolgt wird erschließt sich mir nicht.

Der Einbezug der Potenzialanalyse seit dem 1.8.2016 ist als eine gesetzliche Klarstellung anzusehen, durch die die gängige Praxis in den Jobcentern (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 SGB III) unmittelbar in die gesetzliche Regelung aufgenommen wird. Ohne eine vorausgegangene Potenzialanalyse kann eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Eingliederungsvereinbarung nicht abgeschlossen werden.
Eine Potenzialanalyse wurde mit mir jedoch noch gar nicht durchgeführt.

Ich bin selbstverständlich gerne dazu bereit einen erneuten Entwurf zu prüfen und eine rechtskonforme EinV zu unterschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Lotte777
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Lotte777

Zitat von: a_good_heart am 24. April 2022, 19:26:55Vielleicht so in der Art antworten:

Zitat   
Eingliederungsvereinbarung gem. § 15 SGB II – Ihr Entwurf vom 6. April 2022

Sehr geehrte SB,

zuerst möchte ich mich bedanken, dass Sie mir die Gelegenheit einräumten, die o. g. Eingliederungsvereinbarung (nachstehend EinV) in Ruhe überprüfen zu können.

Bei der mir überlassenen EinV bestehen aber meinerseits noch Rückfragen, deshalb kann diese in der Form von mir nicht akzeptiert und auch nicht unterschrieben werden.

Begründungen:

Eine Zuweisung zu einer (Eingliederungs)Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
-   * eine vorhergehende Potenzialanalyse nach §15 SGB II (nF) Abs. 1
-   * die Art der Maßnahme
-   * die Inhalte der Maßnahme
-   * der Träger/Veranstalter
-   * den Maßnahmeort
-   * den zeitlichen Umfang
-   * die zeitliche Verteilung
-   * welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird
-   * warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist

Diese EinV erfüllt die o.g. Voraussetzungen erkennbar nicht.
Insbesondere fehlt die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Auch das Eingliederungskonzept, welches Ziel mit dieser Maßnahme verfolgt wird erschließt sich mir nicht.

Der Einbezug der Potenzialanalyse seit dem 1.8.2016 ist als eine gesetzliche Klarstellung anzusehen, durch die die gängige Praxis in den Jobcentern (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 37 SGB III) unmittelbar in die gesetzliche Regelung aufgenommen wird. Ohne eine vorausgegangene Potenzialanalyse kann eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Eingliederungsvereinbarung nicht abgeschlossen werden.
Eine Potenzialanalyse wurde mit mir jedoch noch gar nicht durchgeführt.

Ich bin selbstverständlich gerne dazu bereit einen erneuten Entwurf zu prüfen und eine rechtskonforme EinV zu unterschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Lotte777


WOW! Vielen vielen herzlichen Dank! Super adäquate Antwort.  :sehrgut:

a_good_heart

Na ja,
das solltest du noch anpassen.
Am besten mal abwarten, was andere User meinen und ggf. ändern würden :zwinker:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Fettnäpfchen

Ich finde das Schreiben soweit in Ordnung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: a_good_heart am 24. April 2022, 20:27:52was andere User meinen
Möglicherweise sollte man bei diesem Schreiben gar nicht von einer EGV ausgehen.

Der Wisch hat doch damit absolut nichts zu tun.
Das ist nicht mal Ansatzweise eine EGV.

Eigentlich sollte man als Antwort nur zurück geben...

ich kann bei Ihrem Schreiben keine EGV Erkennen.
Meiner Meinung nach ist das keine, da sie nicht einmal die einfachsten Dinge beinhaltet.
Auch sollte hier dann berücksichtigt werden, dass du alleinerziehend mit Kind (5 J.) bist.

Da das JC so seltsames Zeug schreibt, ist meine Vermutung die suchen nur Leute die den, auch seltsamen Kurs, einfach mit ihrer Anwesenheit füllen sollen.
Darum hier der plumpe Versuch an eine Unterschrift zu kommen.

Lotte777

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 16:08:05
Zitat von: a_good_heart am 24. April 2022, 20:27:52was andere User meinen
Möglicherweise sollte man bei diesem Schreiben gar nicht von einer EGV ausgehen.

Der Wisch hat doch damit absolut nichts zu tun.
Das ist nicht mal Ansatzweise eine EGV.

Eigentlich sollte man als Antwort nur zurück geben...

ich kann bei Ihrem Schreiben keine EGV Erkennen.
Meiner Meinung nach ist das keine, da sie nicht einmal die einfachsten Dinge beinhaltet.
Auch sollte hier dann berücksichtigt werden, dass du alleinerziehend mit Kind (5 J.) bist.

Da das JC so seltsames Zeug schreibt, ist meine Vermutung die suchen nur Leute die den, auch seltsamen Kurs, einfach mit ihrer Anwesenheit füllen sollen.
Darum hier der plumpe Versuch an eine Unterschrift zu kommen.



Vielen Dank! Ich werde dann im nächsten Schreiben auf das Kind eingehen. Ist ja nicht so, dass danach nix mehr von denen kommt.  :wand:

Die werden dann eh sagen, Kind ist in der Kita und wird betreut, also kann ich auch arbeiten gehen. Die Theorie ist halt immer easy...

Kopfbahnhof

Zitat von: Lotte777 am 27. April 2022, 09:38:39werde dann im nächsten Schreiben auf das Kind eingehen.
Braucht es nicht, beim JC weiß man es auch so.

Wäre nur etwas bei der Zumutbarkeit von Jobangeboten.
(z.B. Nacht und Feiertag gingen schon mal gar nicht, weiß du sicher auch selbst)