Gefaxte Unterlagen angeblicht nicht angekommen

Begonnen von hko, 21. April 2022, 15:37:13

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Hary

Zitat von: Nö am 25. April 2022, 14:44:21Habt ihr mal bedacht, dass das FAx dem SB nicht zur Verfügung steht, weil es erst zum Scannen für die E-Akte in ein Scanzentrum kommt?

In der Anfangszeit war es so, aber inzwischen scannen die meisten Jobcenter das ja selber ein und es ist dann unmittelbar nach der Abgabe in der Bearbeitungsschlange. Damals als es noch versendet wurde sind gerne mal Anlagen die angeheftet oder beigelegt waren verschwunden.

Meine Erfahrung ist eigentlich das am Empfang abgegebene Unterlagen zuverlässig ankommen und ich bitte immer um einen Stempel auf meinem Exemplar mit Datum. Da gab es nie Probleme. Was hingegen ein Glücksspiel ist, ist die Abgabe bei einem SB wie meine Erfahrung zeigt. Diese scheinen nicht immer zu wissen wie es funktioniert und ich habe diesen Fehler auch schon dreimal gemacht. Jedes mal wurden die Unterlagen zwar gescannt aber falsch eingestellt und somit nicht bearbeitet.

Zitat von: Hary am 25. April 2022, 15:49:28
Zitat von: Nö am 25. April 2022, 14:44:21Habt ihr mal bedacht, dass das FAx dem SB nicht zur Verfügung steht, weil es erst zum Scannen für die E-Akte in ein Scanzentrum kommt?

In der Anfangszeit war es so, aber inzwischen scannen die meisten Jobcenter das ja selber ein .

What? Vielleicht in Hintertupfingen.
Die BA hat die Deutsche Post AG mit Hochleistungsscannern eingekauft.
Die täglichen Posteingänge schafft kein Mitarbeiter auch nur ansatzweise.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Ratlos

@ Nö dürfte recht haben. Die BGH Etscheidung aus Antwort 9 ist überholt. Es gibt 2 neue aus 2021 und 2022.
Der Faxzugang ist erst dann bewirkt wenn es vollständig beim SB ankommt.

Yavanna

Aus den Jobcentern, wohin ich Leute begleite, kenne ich es so, dass Faxe direkt zu Emails konvertiert werden. Und jedes Team eine eigene Fax-Durchwahl hat, damit es korrekt im Postfach landet

Ratlos

Zitat von: Yavanna am 25. April 2022, 17:56:25Aus den Jobcentern, wohin ich Leute begleite, kenne ich es so, dass Faxe direkt zu Emails konvertiert werden. Und jedes Team eine eigene Fax-Durchwahl hat, damit es korrekt im Postfach landet
Das mag alles richtig sein. Es geht dem TE aber um den Zugangsbeweis. Dafür genügt
in aller Regel ein qualifizierter Sendebericht.
Bestreitet das JC dennoch den Erhalt bleibt eigentlich nur die persönliche Abgabe gegen Eingangsstempel

Hary

Eine Option kennen viele auch nicht. Die sicherste Zustellung ist "Die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher". Dann ist ein Schreiben meist binnen 3 Tage Rechtswirksam zugestellt und durch die Beglaubigung ist auch der genaue Inhalt rechtssicher Dokumentiert. Kleiner Nebeneffekt dabei ist, dass der Empfänger dann weiß das man es ernst meint. Mit etwa 21 Euro ist es auch nicht wesentlich teurer als ein Einschreiben mit Rückschein welches im Streitfall auch eher unzuverlässig ist.

Ratlos

Zitat von: Hary am 25. April 2022, 18:38:18Eine Option kennen viele auch nicht. Die sicherste Zustellung ist "Die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher"
Doch das kennen sicher viele. Aber für viele sind 21 € ein Haufen Geld. Das lohnt nur in ganz besonderen Fällen

Hary

@Ratlos kann man im Streitfall eigentlich solche Außergerichtlichen Kosten geltend machen sofern es zu einem Prozess kommt und man dort siegt?

hko

Interessante Diskussion zum Thema "sichere Zustellung".

Hier der letzte Stand:

inzwischen haben wir einen Bescheid erhalten.
Wir wissen aber nicht, ob sich die angeblich fehlenden Unterlagen doch noch angefunden haben oder der Landrat, dem wir diese Unterlagen dann auch noch geschickt hatten, diese Unterlagen an das JC weitergegeben und Bearbeitung angeordnet hat.
Aber das dicke Ende kommt noch. Der SB fordert immer wieder weitere Unterlagen nach. Der Bescheid enthält völlig falsche Zahlen, angefangen von falsch geschriebenem Namen (eigentlich nicht wichtig), wieder falscher Faxnummer (siehe bisherige Beiträge) und völlig falschen KdU-Werten (Mietvertrag und Vermieterbescheinigung hatten wir bereits an das JC geschickt).
Jetzt haben wir Widerspruch eingelegt.

Gruß hko

Ratlos

Zitat von: Hary am 25. April 2022, 20:31:45@Ratlos kann man im Streitfall eigentlich solche Außergerichtlichen Kosten geltend machen sofern es zu einem Prozess kommt und man dort siegt?
Man kann nach § 197 SGG iVm mit § 104 ZPO einen Kostenfestsetzungsantrag stellen. Das Gericht setzt dann die erstattungsfähigen Kosten durch Beschluss fest gegen den aber die Beschwerde möglich ist.
Ob es ein Verfahren nach § 183 SGG ist weiß ich doch nicht. In aller Regel sind SG-Verfahren kostenfrei und jeder trägt seine vorgerichtlichen Kosten selbst. Kommt aber auch auf die Schwere des Falles an.
An eine Erstattung der Kosten eines Gerichtsvollziehers wegen Zustellung glaube ich nicht denn es besteht eine Kostenminderungspflicht.

Ginsu

Das Problem ist, das du bestenfalls nachweisen kannst, das du die erste Seite (Bildsendebericht) und 20 weitere, beliebeige Seiten veschickt hast.
Mehr nicht.
Beliebige Seiten können sein:
  • Omas Rezept für Kartoffelsuppe
  • Die Einkausliste der letzten Woche
  • Einen Teil der geforderten Unterlagen, jedoch unausgefüllt
  • Schillers Glocke, übersetzt in das Altgriechische

Sicher, im Normalfall ist ein Fax ausreichend (zumindest in dem einem Land der Erde, in dem das Fax immer noch State of the Art ist), doch wehe es kommt dazu irgend etwas beweisen zu müssen.
Zum Beispiel den Eingang bestimmter Unterlagen.

Grüße aus dem Hochtaunuskreis, hier ist dasProblem ebenfalls ein Dauerbrenner.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

hko

Eine Klarstellung:

auch das qualifizierte Sendeprotokoll ist kein rechtssicherer Beweis für die Zustellung. Nach übereinstimmenden Urteilen von BGH und BSG erfolgt in einem solchen Fall nur Beweislastumkehr: normal muss der Absender beweisen, dass sein Schreiben den Empfänger erreicht hat. Jetzt muss der Empfänger beweisen, dass er das Schreiben nicht erhalten hat. Die Behörden haben ein Empfangsprotokoll, mit dessen Hilfe überprüft werden kann, ob ein Fax des Absenders eingegangen ist. Wenn der Empfänger jetzt behauptet, dass z.B. die Folgeseiten nur "Omas Rezept für Kartoffelsuppe" gewesen seien, wird der Richter wohl dieses Rezept verlangen und zusätzlich fragen, warum der Empfänger nicht die fehlenden Seiten nachgefordert hat.

Gruß hko

Unwissender

Was soll dann ein rechtssicher Beweis sein? Ein Einschreiben beweist ja nur das ein Schreiben angekommen ist und sagt nix über den Inhalt! genauso wenn es über den Gerichtsvollzieher zugestellt wird! Oder belegt man dem, das der Inhalt gelesen wurde?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ratlos

Wpbei wir wieder bei der einfachsten Methode wären sprich Selbstzustellung gegen Eingangsstempfel des JC. Dann gibt es nichts mehr zu bestreiten

hko

Zitat von: Unwissender am 27. April 2022, 10:54:57Was soll dann ein rechtssicher Beweis sein? Ein Einschreiben beweist ja nur das ein Schreiben angekommen ist und sagt nix über den Inhalt! genauso wenn es über den Gerichtsvollzieher zugestellt wird! Oder belegt man dem, das der Inhalt gelesen wurde?

Einschreiben: stimmt.
Gerichtsvollzieher dagegen: Persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Dabei nimmt der Gerichtsvollzieher nicht nur den Inhalt des Schriftstücks zur Kenntnis und beurkundet dies, sondern er übergibt es auch persönlich an den Empfänger. Wird dieser nicht angetroffen, legt der Gerichtsvollzieher das Schriftstück beim Adressaten nieder und erstellt darüber eine Urkunde. Die Zustellung ist damit nachgewiesen und auch der Nachweis der Zustellung eines bestimmten Inhalts ist rechtssicher geführt.