Gefaxte Unterlagen angeblicht nicht angekommen

Begonnen von hko, 21. April 2022, 15:37:13

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hko

Dies ist wieder ein Beitrag zum Thema "im JC verschwundene Unterlagen":

Bereits vor Jahren hatte ich als Beistand mit unserem Jobcenter (Lahn-Dill-Kreis, Optionskommune!) das Problem, dass Unterlagen, die per Fax an das JC geschickt worden waren (natürlich mit qualifiziertem Sendeprotokoll) angeblich nicht angekommen waren. Bei den beiden darauf erfolgten Besuchen des JC fanden sich dann diese Unterlagen, die ja angeblich nicht angekommen waren, schön abgeheftet in der Akte.
Nach längerer Pause habe ich jetzt wieder das "Vergnügen", als Beistand mit unserem überaus geliebten JC zu verhandeln. Brieflich wurden Unterlagen angefordert. Der Versuch, diese Unterlagen per Fax an das JC zu senden, scheiterte. Wir vermuteten, dass dort das Faxgerät nicht eingeschaltet war. Den SB habe ich angerufen und gebeten, das Faxgerät einzuschalten. Bei diesem Gespräch stellte sich heraus, dass auf dem Anforderungsschreiben eine falsche Faxnummer angegeben ist. Wir haben dann die Unterlagen an die richtige Faxnummer gesendet, diesmal mit Erfolg (ok im Sendeprotokoll).
Eine Woche später erneutes Schreiben, endlich die immer noch fehlenden Unterlagen einzureichen, auch diesmal wieder die gleiche falsche Faxnummer. Bei dem nun folgenden Telefonat behauptete der SB, die Unterlagen nicht erhalten zu haben. Wir sollten die Unterlagen doch persönlich vorbeibringen (sind ja nur ca. 20km!!), per Brief schicken (dann haben wir keinen Nachweis!!) oder per Email senden (was würden wohl die Gerichte dazu sagen??).

Gru hko
 

Hartzer mit Herz

Zitat von: hko am 21. April 2022, 15:37:13oder per Email senden (was würden wohl die Gerichte dazu sagen??).

Gru hko
 

Die würden wahrscheinlich sagen Willkommen in 2022  :mocking:

Ratlos

Sobald dein Fax die Schnitstelle überquert hat gilt es als zugestellt.
Das lässt sich nachprüfen.
Ich würde die Unterlagen per Mail und PDF-Anhang senden aber vorher vereinbaren, dass dir der SB eine Empfangsbestätigung per Mail schickt.
Lesebestätigung genügt nicht.
Er kann aber auch seinen Eingangsstempfel drauf machen und die unerlagen zurück senden oder faxen.

hase_du_bleibst_hier

in den sauren apfel beißen und per einschreiben mit rückschein verschicken. 4,85€ aber günstiger als 20km sprit derzeit :cool:

Gewisse unterlagen kann man auch per http://jobcenter.digital/ einreichen. Nach meinem kenntnisstand auch eine rechtsgültige form derzustellung

EinMensch22

Dahinter steckt vermutlich pure Absicht, anders kann man es nicht interpretieren, die Jobcenter möchten sich jederzeit die Möglichkeit offen haltn zu behaupten, dass Unterlagen nicht angekommen sind. Damit man es den Sozialgeldempfängern möglichst schwer macht und noch Raum für Leistungseinstellungen- und kürzungen hat wird jede normale rechtssichere kostenlose Kommunikation per Fax blockiert. Digital ist weder rechtssicher und hat zudem noch den entscheidenden Nachteil, dass man dem Jobcenter damit noch mehr Raum bietet dem Sozialgeldempfänger das Leben schwer zu machen. Das ist meine Meinung, ich habe das gleiche Problem, dass behauptet wird Unterlagen sind nicht vor Ort oder es wird schlicht ignoriert, dass Unterlagen vorliegen. Wenn möglich mit unabhängigen Zeugen unter vorherigen Augenschein des Briefinhaltes im Postkasten einwerfen, ansonsten bleibt nur das teure Einschreiben mit dem man Menschen auf den Verzicht von Nahrung und/oder anderen lebensnotwendigen Dingen zwingt, denn aus der Regelleistung kann man das sehr bald nicht mehr bezahlen.
Wie man das Jobcenter dazu bringen kann sich normal, wie jede andere Stelle per Fax erreichbar zu halten, daran arbeite ich noch. Meiner Meinung nach braucht es dafür mehr Menschen, die nicht müde werden gegen dieses menschenverachtende System Jobcenter zu kämpfen mit allen legalen Mitteln.

Ratlos

Zitat von: EinMensch22 am 21. April 2022, 18:16:46Wie man das Jobcenter dazu bringen kann sich normal, wie jede andere Stelle per Fax erreichbar zu halten, daran arbeite ich noch.
Rechtssicher wird ein Mail (ohne Anhang) dann, wenn du auf eine Lesebestätigung bestehst. Die kann man notfalls über den Teamleiter erzwingen wenn schon mal Unterlagen "verloren" gingen.
Bei einem Einschreiben kann auch behauptet werden das nur ein leerer Umschlag geschickt wurde. Zeugen die den Inhalt bestätigen sind gut, aber dann nicht Bruder, Schwester usw.

hko

Zitat von: EinMensch22 am 21. April 2022, 18:16:46Dahinter steckt vermutlich pure Absicht, anders kann man es nicht interpretieren, die Jobcenter möchten sich jederzeit die Möglichkeit offen haltn zu behaupten, dass Unterlagen nicht angekommen sind. Damit man es den Sozialgeldempfängern möglichst schwer macht und noch Raum für Leistungseinstellungen- und kürzungen hat wird jede normale rechtssichere kostenlose Kommunikation per Fax blockiert. Digital ist weder rechtssicher und hat zudem noch den entscheidenden Nachteil, dass man dem Jobcenter damit noch mehr Raum bietet dem Sozialgeldempfänger das Leben schwer zu machen. Das ist meine Meinung, ich habe das gleiche Problem, dass behauptet wird Unterlagen sind nicht vor Ort oder es wird schlicht ignoriert, dass Unterlagen vorliegen. Wenn möglich mit unabhängigen Zeugen unter vorherigen Augenschein des Briefinhaltes im Postkasten einwerfen, ansonsten bleibt nur das teure Einschreiben mit dem man Menschen auf den Verzicht von Nahrung und/oder anderen lebensnotwendigen Dingen zwingt, denn aus der Regelleistung kann man das sehr bald nicht mehr bezahlen.
Wie man das Jobcenter dazu bringen kann sich normal, wie jede andere Stelle per Fax erreichbar zu halten, daran arbeite ich noch. Meiner Meinung nach braucht es dafür mehr Menschen, die nicht müde werden gegen dieses menschenverachtende System Jobcenter zu kämpfen mit allen legalen Mitteln.

ich hatte noch nicht berichtet, was ich jetzt getan habe, also:

Fachaufsichtsbeschwerde an unseren Landrat. Als Anhang das Sendeprotokoll der Sendung, die angeblich nicht angekommen ist, außerdem die Unterlagen mit dem Auftrag an den Landrat, diese Unterlagen dem JC rechtssicher zu  übergeben.
Zur Erinnerung: der Lahn-Dill-Kreis ist Optionskommune, der Landrat also der oberste Chef!

Gruß hko

Unwissender

Ob das Fax eingeschaltet ist oder nicht, spielt keine Rolle! Dann wird es gespeichert und beim nächsten einschalten ausgedruckt!

Wenn ein Fax nicht zugestellt werden kann (z.B. weil an einer eigentlichen Faxnummer ein telefon hängt, gibt das Sendefax eine Fehlermeldung aus)
Wenn es an die angegebne Nummer gefaxt wurde und ein qualifizierter Sendebericht vorhanden ist, kann das Senden bewiesen werden. Wenn dann die falsche Nummer angegeben ist, ist das nicht dein Problem!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Hary

Soweit ich es kenne gilt der OK Vermerk der Gegenstelle beim Fax als zugestellt. Wenn also im Sendebericht bestätigt wird von der Gegenseite dass ein Fax angekommen ist, dann werten das Gerichte als Beweis in der Regel. Wenn das Fax dann z.B durch einen Defekt , Papierstau oder Bedienungsfehler verloren geht, dann ist das ja im Einflussbereich des Empfängers.

Eine E-Mail ist im Grunde recht sicher, vor allem da von den offiziellen Jobcenter Adressen eine Automatische Eingangsbestätigung per Mail zurück kommt. Damit hast du zumindest einen Beweis dafür, dass du etwas gesendet hast. Genau so wie bei einem Einschreiben hast du ja auch nur einen Beweis darüber dass ein Brief zugestellt wurde. Über den Inhalt sagt beides nichts aus. Ideal wäre natürlich ein Rechtssicheres Postfach, dort kannst du anhand der Serverprotokolle rechtssicher beweisen welche Daten gesendet wurden und ob der Server das ankommen quittiert hat. Das Jobcenter.Digital ( https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2 ) soll auch rechtssicher sein, aber noch nicht alle Jobcenter nutzen es.

Ratlos

Zitat von: Hary am 25. April 2022, 13:28:43Soweit ich es kenne gilt der OK Vermerk der Gegenstelle beim Fax als zugestellt. Wenn also im Sendebericht bestätigt wird von der Gegenseite dass ein Fax angekommen ist, dann werten das Gerichte als Beweis in der Regel
Der Zugang eines Fax ist bereits dann gegeben, wenn das Faxgerät des Empfängers die gesendeten technischen Signale vollständig empfangen hat BGH, NJW 2006, 2263

Ist aber die Schriftform vorgeschrieben z.B. bei Widersprüchen nützt ein Fax soweit ich weiß nichts, denn das Fax ist eben nur eine Faxkopie. Will mich da aber jetzt nicht genau festlegen.

Habt ihr mal bedacht, dass das FAx dem SB nicht zur Verfügung steht, weil es erst zum Scannen für die E-Akte in ein Scanzentrum kommt?
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Ratlos

Zitat von: Nö am 25. April 2022, 14:44:21Habt ihr mal bedacht, dass das FAx dem SB nicht zur Verfügung steht, weil es erst zum Scannen für die E-Akte in ein Scanzentrum kommt?
Dann hat es der SB doch auf seinem PC oder nicht?
Er muss ja Kenntnis erhalten.

Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 15:00:40
Zitat von: Nö am 25. April 2022, 14:44:21Habt ihr mal bedacht, dass das FAx dem SB nicht zur Verfügung steht, weil es erst zum Scannen für die E-Akte in ein Scanzentrum kommt?
Dann hat es der SB doch auf seinem PC oder nicht?
Er muss ja Kenntnis erhalten.

Das dauert aber je nach Aufkommen schonmal 7-8 Werktage.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Ratlos

Zitat von: Nö am 25. April 2022, 15:39:16Das dauert aber je nach Aufkommen schonmal 7-8 Werktage.
Aber es ist in seiner Verfügungsgewalt. Dem Absender geht dasweitere nichts an. Und es gibt ja auch terminliche Mitteilungen. Da ist dann die Frist auf alle Fälle gewahrt.

Aber wenns so ist dann lieber Mail und Lesebestätigung. Kann man auch doppelt versenden dann glaubt kein Gericht dass beide nicht angekommen sein sollen.

Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 15:45:55
Zitat von: Nö am 25. April 2022, 15:39:16Das dauert aber je nach Aufkommen schonmal 7-8 Werktage.
Aber es ist in seiner Verfügungsgewalt.
Nein, ist es nicht.
Posteingänge in physischer Form werden gesammelt, von der Post zum Scanzentrum gefahren und vor Ort gescannt.
Danach erfolgt Upload direkt in die E-Akte.
Vorher kommt kein Mitarbeiter an die Unterlagen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic