Angebot einer Maßnahme

Begonnen von ellie, 28. April 2022, 13:02:00

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ellie

Ich danke dir sehr für deine Bemühungen Ratlos.
Ich werde es im Laufe der Zeit nocheinmal versuchen (sobald ich wieder Zugang zu einem Scanner habe).
Für mich habe ich erstmal beschlossen, die Maßnahme nicht aufzusuchen und die Reaktion des Jobcenters abzuwarten. Natürlich bin ich weiterhin für Tipps und Informationen, welche dieses Thema betreffen, offen. Lieben Dank

Ratlos

Noch einfacher:
lade dir PDF 24 runtern. Klicker verkleinern an - lade die zu große Date hoch - und klicke auf verkleinern. Das war es.
Habe es gerade probiert. Deine Riesendatei ist jetzt nur noch 70,9 KB

justine1992

Zitat von: ellie am 28. April 2022, 15:00:00Für mich habe ich erstmal beschlossen, die Maßnahme nicht aufzusuchen und die Reaktion des Jobcenters abzuwarten.
Das empfinde ich als die schlechteste Lösung. Da sind Dir die 30% schon sicher (s. RFB). Wenn Du gar nichts vorher machst.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

ellie

Hallo nochmal, justine1992
was kann ich denn vorher noch machen? Die Maßnahme beginnt bereits am Montag.

justine1992

Zitat von: Ratlos am 28. April 2022, 13:59:44Nachdem eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist kannst du ja Widerspruch einlegen, falls es Gründe gibt, dass die Maßnahme bei dir nicht zielführend ist. Gibt natürlich auch andere Gründe.
Warum willst Du denn nicht teilnehmen? Hast Du Gründe, die das JC akzeptieren könnte? Vielleicht ist auch die Zuweisung nicht ausreichend.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ratlos

Bleibt nur der Widerspruch wenn du partout nicht zur Maßnahme willst auch wenn er vorerst unbegründet bleibt.
Aber stelle ihn rechtssicher zu. Du musst den Zugang beweisen können wenn der Erhalt vom JC bestritten wird.

Fettnäpfchen

ellie

und für einen Widerspruch brauchst du dass:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?
damit du vergleichen kannst was geschrieben steht
und ob die Maßnahme nach den gesetzlichen Regelungen erlassen wurde und ob sie für dich hilfreich ist.

Seit wann hast du die Zuweisung und was steht da für ein Erstellungsdatum weil zum 2ten ist arg kurzfristig.?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

ellie

Zitat von: justine1992 am 28. April 2022, 16:20:30Hast Du Gründe, die das JC akzeptieren könnte
nein

Zitat von: ellie am 28. April 2022, 15:00:00Ich werde es im Laufe der Zeit nocheinmal versuchen (sobald ich wieder Zugang zu einem Scanner habe).
Vielleicht finden wir dann "Unregelmäßigkeiten".

Zitat von: Ratlos am 28. April 2022, 16:20:40Bleibt nur der Widerspruch wenn du partout nicht zur Maßnahme willst auch wenn er vorerst unbegründet bleibt.

Kann ich einer Zuweisung wiedersprechen? Oder muß ich nicht erstmal die Sanktionsandrohung abwarten?

Danke auch an dich Fettnäpfchen
Die Zuweisung wurde heute (ohne Vorwarnung) zugestellt. Erstellt wurde sie lt. Datum am 26.04.

Ratlos

https://www.hartz4.de/widerspruch-gegen-massnahme/
Wann können Sie einen Widerspruch gegen eine Maßnahme von Jobcenter einlegen?Wann können Sie einen Widerspruch gegen eine Maßnahme von Jobcenter einlegen?

Bevor das Jobcenter Sie zu einer berufsfördernden Maßnahme schicken kann, muss es mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen haben, in der die Teilnahme an solchen Maßnahmen geregelt ist. Wenn diese Vereinbarung fehlt, können Sie einen Widerspruch gegen die Maßnahme vom Jobcenter einlegen, ohne eine Sanktion als Folge befürchten zu müssen.

Darüber hinaus ist das Ziel einer Maßnahme, Sie beruflich voranzubringen. Demnach können Sie auf Ihren Sachbearbeiter zugehen und mit ihm sprechen, wenn Sie Zweifel an einem vorgeschlagenen Programm haben.
Gemäß § 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) kann das Jobcenter Ihnen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen anordnen, wenn Sie ohne Begründung eine Maßnahme ablehnen oder abbreche

ellie

Ratlos, klasse, da lese ich mal rein.

Ratlos

Muss da nicht vorher eine Potenzialanalyse nach § 15 SGB II in der neuen Fassung stattfinden?

ellie

Zuletzt (vor Wochen) hatte ich einen Telefontermin. Eine Potenzialanalyse wurde da nicht erwähnt Ratlos.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 28. April 2022, 16:35:46in der die Teilnahme an solchen Maßnahmen geregelt ist.
Muss es nicht
Zitat von: Ratlos am 28. April 2022, 16:20:40Bleibt nur der Widerspruch
Der keine aufschiebende Wirkung hat

Zitat von: ellie am 28. April 2022, 15:00:00habe ich erstmal beschlossen, die Maßnahme nicht aufzusuchen
Dann solltest du schon mal mit einer Sanktion rechnen.
Stellt sich im Nachhinein raus, die Maßnahme ist rechtswidrig ist auch die Sanktion vom Tisch.

ellie

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. April 2022, 17:06:50Dann solltest du schon mal mit einer Sanktion rechnen.
Das tue ich

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. April 2022, 17:06:50Stellt sich im Nachhinein raus, die Maßnahme ist rechtswidrig ist auch die Sanktion vom Tisch.
Das würde ich begrüssen.

Ratlos

BA v0m 23.09.2020 zu § 15 SGB 2 nF
Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsbe-
rechtigten Person die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung feststellen (Potenzialanalyse). Die Feststellungen erstrecken sichauch darauf, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird.

Eine EGV hast du nicht unterschrieben. Eine Rechtsbehelsbelehrung liegt vor. Potenzanalyse fehlt.
Müsste man eigentlich auf einstweiligen Rechtsschutz klagen können. Ist aber nur meine Meinung.