Angebot einer Maßnahme

Begonnen von ellie, 28. April 2022, 13:02:00

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justine1992

Zitat von: Ratlos am 28. April 2022, 17:34:34Potenzanalyse fehlt.
Warum denkst Du das? Nur weil SB nicht vorher gesagt hat "Achtung, jetzt kommt eine Potenzialanalyse"?

Zitat von: Ratlos am 28. April 2022, 17:34:34Müsste man eigentlich auf einstweiligen Rechtsschutz klagen können. Ist aber nur meine Meinung.
Hm.

Zitat von: Ratlos am 28. April 2022, 16:35:46https://www.hartz4.de/widerspruch-gegen-massnahme/ [...]
Bevor das Jobcenter Sie zu einer berufsfördernden Maßnahme schicken kann, muss es mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen haben, in der die Teilnahme an solchen Maßnahmen geregelt ist.
Das glaube ich erst, wenn ich dazu Belege sehe. Da das aber nirgends (wo es verbindlich ist) steht, ist es nicht richtig.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ratlos

War eine Kommentierung von Sauer in Haufe. Ich suchs morgen nochmal raus.
Wörtlich: Ohne EGV keine Maßnahme

Falls das Angebot der Maßnahme TE nicht vorwärts bringt besteht primärer Rechtsschutz hat das SG Leipzig schon 2015 geurteilt
Warum das Urteil so wichtig ist, hat einen weiteren Grund: Das Sozialgericht stellte heraus, dass ein primärer Rechtsschutz gegen sinnlose Maßnahmen bestehe. Hartz-4-Empfänger müssen demnach nicht erst warten, bis ihnen Sanktionen auferlegt werden, wenn sie nicht an einer Maßnahme teilnehmen.
Vielmehr ist auch schon vorher ein Widerspruch gegen eine sinnlose Maßnahme vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit möglich. (Az.: S 1 AL 251/15).

Ob die Maßnahme Sinn macht kann man ohne das gesamte Angebot nicht wissen, und die Seien kann sie nicht verkleinern. Zum hochladen zu groß

BigMama

Wenn eine Zuweisung zu einer eingekauften Maßnahme vorliegt, braucht es keine EGV in der die Maßnahmenteilnahme und deren Inhalt enthalten sind.
Die Maßnahmeninhalte müssen "lediglich" mit dem Integrationsziel übereinstimmen. Hinzu kommt, dass eine Begründung notwendig ist, welches Vermittlungshemmnis damit abgebaut werden soll und dass kein anderes arbeitsmarktpolitische Instrument vorrangig ist.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

oldhoefi

@ellie,

bei einem (richtig erstellten) "Angebot" handelt sich um KEINEN Verwaltungsakt nach §§ 31 ff SGB X. Erkennbar auch daran, dass ein "Angebot" KEINE Rechtsbehelfsbelehrung (.= Widerspruchsmöglichkeit) enthält.

Aufgrund dessen bin ich mir ziemlich sicher, dass der Leistungsträger einen Widerspruch dagegen als unzulässig verwirft. Mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Bezugnahme auf ein uraltes BSG-Urteil, das schon längst keine Anwendung mehr finden kann (= Änderung der Rechtskreise).

Offenkundig versucht dieser Leistungsträger, eine Maßnahme-Zuweisung in ein "Angebot" zu packen, wäre nicht das erste Mal. Dieser läppische Vordruck erfüllt nicht einmal im Ansatz die strengen Maßnahme-Vorgaben des BSG, ferner werden dadurch dem Zugewiesenen seine Rechtsmittel unzulässig entzogen.

Richtig wäre ein Maßnahme-Zuweisungsbescheid (als eigenständiger Verwaltungsakt), der §§ 31 ff SGB X und die BSG-Vorgaben erfüllt, zugleich parallel zu einer gültigen Eingliederungsvereinbarung laufen kann.

Weitere Einzelheiten folgen von mir, wenn das "Angebot" zu lesen ist.

Ratlos

Zitat von: oldhoefi am 28. April 2022, 21:11:40bei einem (richtig erstellten) "Angebot" handelt sich um KEINEN Verwaltungsakt nach §§ 31 ff SGB X.
Dem "Angebot" lag aber doch eine Rechtsfolgebelehrung bei

ellie

Hallo nochmal an alle Helfer!


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ratlos

Das ist doch ein Bescheid, also kein Angebot sondern ein Verwaltungsakt

ellie

Da bin ich völlig überfragt Ratlos, dass ist alles andere als mein Fachgebiet.
Dem Schreiben waren noch folgende Seiten beigefügt.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ratlos

#38
Ich würde an deiner Stellung keine Abtretung (Seite 3) unterschreiben.

oldhoefi

@ellie,

bei dem vorherigen Post fehlt die erste Seite, bitte noch einstellen - anonymisiert, alle Datumsangaben leserlich lassen.

Und ist das nachfolgende "Angebot" vollständig, oder existiert dazu eine zweite Seite? Wenn ja, ebenfalls noch einstellen.

Wenn ich alles beisammen habe, werde ich mir das in Ruhe (!) anschauen und mich wieder melden.

ellie

Hallo Oldhoefi,
also die erste Seite ist das "Angebot" aus meinem ersten Beitrag.
Seite 2,3 und 4 findest du in meinem Beitrag # 35
Es folgen weitere Anlagen in # 37, wo ich auch nocheinmal das "Angebot" hochgeladen habe.
Insgesamt enthielt das Schreiben acht Seiten.
Ich habe alles was mir vorliegt, vollständig hochgeladen.
Mir fällt gerade auf, dass die Angebotsseite mit -2- nummeriert ist.
Entweder ist das Ganze unvollständig oder dem Jobcenter sind die Zahlen durcheinander geraten.
Ich danke dir für deine Unterstützung.

oldhoefi

@ellie,

danke für Deine Informationen - dann muss ich die Unterlagen anders sortieren.

Sollte doch noch etwas fehlen, würde ich Bescheid geben.

Ansonsten bin ich dran, kann allerdings etwas dauern.

Kopfbahnhof

Da @oldhoefi hier schon dran ist nur kurz meine Meinung dazu. (@oldhoefi hat wirklich Ahnung von der Materie)

Wenn eine Teilnahme verweigert wird, ohne guten Grund, sehe ich es als schwierig an, hier ohne Sanktion raus zu kommen.
Was du nicht machen musst, ist diese Einverständniserklärung zu Unterschreiben.
Das ist eine freiwillige Sache.

Arbeitsangebote vom Träger können ja kommen, aber eine Nichtbewerbung darauf, kann nicht Sanktioniert werden.
Weil dem Träger hier schlicht die Zuständigkeit fehlt.

Warte aber noch was ab, noch an Antworten dazu kommt.

ellie

Kopfbahnhof,
Zitat von: Kopfbahnhof am 29. April 2022, 15:46:59Warte aber noch was ab, noch an Antworten dazu kommt.
mache ich
Ich würde mir ja gerne selber helfen.. und habe auch schon einiges (dank der netten User Hinweise) nachgelesen.
Aber so ganz ohne Fachkenntnisse, bin ich da wirklich aufgeschmissen. Vielleicht kann ich mich ja irgendwann mal revanchieren.

CCR

Bei dieser Maßnahme wo als Bescheid zugestellt wurde mit der Bezeichnung Kundencoach was soll das für dein Weiterkommen heißen.  :scratch: