Angebot einer Maßnahme

Begonnen von ellie, 28. April 2022, 13:02:00

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ellie

Hallo Zusammen,
heute kam, wie aus heiterem Himmel,
folgendes Angebot ins Haus geflattert.
Muß ich dem wirklich einfach so folgen?

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justine1992

Hallo.
Nein, wenn das alles an Text in diesem Schreiben war, ist das nicht verpflichtend.

Ich gehe aber davon aus, dass Du mehr als nur Eigen-/Ortsnamen geschwärzt hast. Vielleicht auch Stellen, die "nach §" enthalten...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

ellie

justine 1992
da ist noch mehr, doch beim hochladen erhalte ich folgende Information
Ihre Datei ist zu groß. Die maximal zulässige Größe für Anhänge ist 5.120 KB.
Kann mir jemand weiterhelfen?

CCR

Das wird dann noch ein Beratungsgespräch mit dem JC geben und eine neue EGV wenn eine Pflicht besteht.

ellie

Ich gehe davon aus, dass eine Pflicht besteht CCR, denn dem Schreiben hängt eine Rechtsfolgebelehrung an. Mir liegt bisher noch kein Jobcentertermin vor. Ebensowenig eine EGV. Der Beginn der Maßnahme soll bereits am 2.5. sein.

CCR

2 Termine pro Woche dann sehe es wie ein Fitnesstraining ich hoffe, es bringt dich Beruflich weiter.

ellie

Ich möchte diese Maßnahme vermeiden CCR. Aus diesem Grund zurück zu meiner Ausgangsfrage.

justine1992

Wie soll das denn jemand beurteilen können ohne die gesamte Zuweisung zu kennen???

Eine Eingliederungsvereinbarung hat damit jedenfalls nichts zu tun. Die Maßnahme-Zuweisung ist unabhängig davon.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ratlos

Zitat von: ellie am 28. April 2022, 13:02:00folgendes Angebot ins Haus geflattert.
Muß ich dem wirklich einfach so folgen?

Nachdem eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist kannst du ja Widerspruch einlegen, falls es Gründe gibt, dass die Maßnahme bei dir nicht zielführend ist. Gibt natürlich auch andere Gründe.

ellie

Den Widerspruch lege ich dann nach der Sanktionsankündigung ein oder Ratlos?
justine1992
wie bereits erwähnt, kann ich die Unterlagen aufgrund
...Ihre Datei ist zu groß. Die maximal zulässige Größe für Anhänge ist 5.120 KB...
nicht hochladen. Bereits eine gescannte Seite scheint die zulässige Größe zu überschreiten.
Die Maßnahme wurde weder telefonisch noch persöhnlich mit mir besprochen.
Dem Schreiben hängt sogar schon eine
Erklärung über Kosten bei Teilnahme an der Maßnahme bei einem Träger an
Ebenso eine Einverständniserklärung, welche dem Jobcenter erlaubt, Teile meiner Bewerberdaten im VerBis für den Träger freizuschalten.

Ratlos

Zitat von: ellie am 28. April 2022, 14:07:32..Ihre Datei ist zu groß. Die maximal zulässige Größe für Anhänge ist 5.120 KB...
Probiere mal die Datei als JPEG zu speichern und über bearbeiten zu verkleinernWenns viele Seiten sind wäre ein zip Ordner eine Möglichkeit

ellie

Das bekomme ich nicht hin, tut mir leid Ratlos.

Ratlos

Sehe gerade dass es bereits eine JPEG Datei ist.
öffnen - rechte Maustast - Reiter bearbeiten - Reiter Größe ändern - im Fenster die 100 % löschen und 50 % eingeben - speichern.
Dann schau mal wieviele KB jedes Blatt hat.
wenn nichts geht ist ein zip Ordner eine Möglichkeit

Ich habe die Datei mal um 50  % verkleinert. Jetzt hat sie nur noch 503 KB - kann sie auch weiter verkleinern.
Aber sehe nichts wie man Anhänge hier hoch laden kann

ellie

Sorry, es ist mir einfach nicht möglich Ratlos.

Ratlos

#14
Ich habe es schon für dich getan mit der Datei die hier ist.
Bloß wie lade ich die wieder hoch

Nochmal in Ruhe. Datei einscannen - jetzt ist sie zu groß für hoch laden. Jetzt folgendes machen:
Zitat von: Ratlos am 28. April 2022, 14:18:52Datei mit rechter Maustaste anklicken
- oben erscheint bearbeiten - das mit linker Maus anklicken - es erscheint Größe ändern - im Fenster stehen die 100 % und diese löscht du raus und gibst 50 % ein. Danach speichern.
Jetzt ist die Datei nur noch halb so groß