Angebot einer Maßnahme

Begonnen von ellie, 28. April 2022, 13:02:00

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ellie

CCR,
Ich nehme an, "Kundencoach" soll mich in meinen Bemühungen unterstützen. Wie Vermittlungshemmnisse auf diesem Weg festgestellt, beseitigt oder verringert werden sollen, kann ich nicht beantworten. Ebensowenig, wie mich "Kundencoach" an den Ausbildungs oder Arbeitsmarkt heranführen kann.

CCR

wenn oldhoefi was findet um dieser Maßnahme zu Widersprechen wäre das natürlich toll.
Bei meiner letzten Maßnahme mussten wir im Industriegebiet Leipzig Müll aufsammeln, war immer recht unterhaltsam.

ellie

Zitat von: CCR am 29. April 2022, 17:19:17wenn oldhoefi was findet um dieser Maßnahme zu Widersprechen wäre das natürlich toll.
Das wäre es wirklich

Zitat von: CCR am 29. April 2022, 17:19:17Bei meiner letzten Maßnahme mussten wir im Industriegebiet Leipzig Müll aufsammeln, war immer recht unterhaltsam.
Aber diese Maßnahme hat dich sicher nicht weiter gebracht oder?

Ich guck Morgen wieder vorbei.
Allen hier noch einen schönen Abend

CCR

Zitat von: ellie am 29. April 2022, 17:21:25Aber diese Maßnahme hat dich sicher nicht weiter gebracht oder?
Beruflich nicht, aber sinnvoll schon für die Umwelt, Sauberkeit und meiner Fitness.

ellie

Ich aktualisiere das Thema mit einem weiteren Schreiben des Jobcenter.
Es handelt sich um einen telefonischen Beratungstermin, indem über mein Beratungsanliegen gesprochen wird.
Ich gehe davon aus, dass sich der Termin auf mein Schreiben bezieht, in dem ich "Einspruch" gegen die Maßnahme aufgrund fehlender Informationen bzw. fehlender Absprache erhob.
Den gestrigen Termin habe ich nicht wahrgenommen.


Ratlos

Ich würde an deiner Stelle KEINE telefonischen Absprachen mit dem JC treffen.
Beweisbar ist nur all das was schriftlich vorlieg.

ellie

So eine telefonische Absprache dürfte auch für das Jobcenter keinen Wert haben Ratlos. Darauf kann sich doch nicht berufen werden oder?
Das ein Beratungsgespräch erst nach "Angebot" der Maßnahme vereinbart wird, wundert mich allerdings sehr. Vielleicht hat es auch damit zu tun, dass ich nicht zum Maßnahmebeginn erschienen bin.
Der Telefontermin ist erst nächste Woche, vllt. weiß oldhoefi bis dahin mehr.
Bis die Widerspruchsfrist verstrichen ist, ist ja noch ein bisschen Zeit.
Jetzt muß ich aber erstmal darauf achten, dass mir aus dem telefonischen Beratungstermin kein Strick gedreht werden kann.

Kopfbahnhof

Zitat von: CCR am 29. April 2022, 17:19:17wenn oldhoefi was findet
Dazu fehlt aber noch etwas die erste Seite, finde ich nicht.

Zitat von: ellie am 03. Mai 2022, 14:22:35dass ich nicht zum Maßnahmebeginn erschienen bin.
Ist so meine Vermutung
Zitat von: ellie am 03. Mai 2022, 14:22:35Beratungstermin kein Strick gedreht werden kann.
Wenn dann eher die bisherige Nicht Teilnahme an der Maßnahme.
Per Telefon ist fast immer nicht so gut.
Die machen ein Gesprächsprotokoll und was dann, dazu genau drin steht weiß keiner.
Im Ernstfall kann man sich beim JC, oft nicht mehr so genau daran Erinnern.

ellie

Hallo Kopfbahnhof, eine erste Seite gibt es nicht. Ich habe das Jobcenter deswegen angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Mai 2022, 16:33:05Per Telefon ist fast immer nicht so gut.
Die machen ein Gesprächsprotokoll und was dann, dazu genau drin steht weiß keiner.
Im Ernstfall kann man sich beim JC, oft nicht mehr so genau daran Erinnern.

Telefonische Termine haben aber keine Beweiskraft oder? Kann sich das Jobcenter auf telefonische Aussagen "rechtskräftig" berufen?

Ich kann die IFK bzw. meinen Berater beim Telefontermin ja nochmal um ein vollständiges Angebot bitten.

Ratlos

Zitat von: ellie am 03. Mai 2022, 14:22:35So eine telefonische Absprache dürfte auch für das Jobcenter keinen Wert haben Ratlos.
Rechtssicher ist ein Telefonat nicht. Aber ich habe erlebt, dass im Ernstfall einem "Beamten*in" vor Gericht mehr geglaubt wird als dem normalen Menschen.
Du kannst deine Telefonnummer beim JC auch streichen lassen. Dann gibts keine Telefontermine mehr

Kopfbahnhof

Zitat von: ellie am 03. Mai 2022, 16:48:26eine erste Seite gibt es nicht.
Vermutlich wäre die aber Entscheidend, ob es um eine Zuweisung geht und die Details dazu.

Wenn die fehlt, sieht es erst mal gut für dich aus.
Weil dir wichtige Informationen dazu, gar nicht bekannt sind.

BigMama

Ich sehe nicht, dass hier eine Seite fehlt. Seite 1 der Zuweisung steht ganz oben im Faden und die Seiten 2 bis 4würden auf der letzten Seite hochgeladen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kopfbahnhof

Trotzdem irgendwo ein Widerspruch wenn das Seite 1 ist, finde ich.

Da steht was von einem Angebot und weiter soll es dann Verpflichtend sein, da mit zu machen?
Nichts genaues warum und welches Ziel usw. nur so Allgemeines dazu.

BigMama

Evtl sind in den abgedeckten Feldern weitere wichtige Informationen enthalten.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

ellie

#59
Kopfbahnhof, da steht ja immerhin..
zur heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB III biete ich ihnen folgende Maßnahme an: ..
Konkret ist das allerdings nicht gerade.

Zitat von: BigMama am 03. Mai 2022, 19:36:31Evtl sind in den abgedeckten Feldern weitere wichtige Informationen enthalten.
Davon gehe ich nicht aus BigMama
Die erste Seite des "Angebotes" ist mit -2- nummeriert. Also muß ich davon ausgehen, dass es auch eine erste Seite gibt, die mir aber nicht vorliegt.
In den abgedeckten Feldern der Seite -2- befindet sich der Briefkopf, welcher keine relevanten Informationen enthält. Ebenfalls abgedeckt ist der Maßnahmeträger gefolgt von dessen Adresse sowie der Durchführungsort.
Natürlich ist auch der Brieffuss abgedeckt, da er die "Geschäftsangaben" des zuständigen Jobcenters enthält.
Vielleicht konnte ich mit der Info weiterhelfen.